• Hallo...

    Ich habe mal ne merkwürdige Geschichte für alle die sich etwas mit unserem Rechtssystem etwas auskennen..... Für Ratschläge wäre ich natürlich recht dankbar....

    Nun zur Geschichte.
    Anfang September bekam ich von einem Notar einen Anruf wo s darum ging das ich evtl. als Erbe in Frage käme.... So weit so gut... Da sich herausstellte das mein Vater bereits 1999 in Spanien verstorben war, kam ich als Erbe in betracht.
    Dann bekam ich einige Briefe wo es darum ging ob ich das Erbe annehme, worauf ich erst wissen wollte um was es als Erbsache ging. Daraufhin wurde mir mitgeteilt das es sich dabei eine Versicherungsleistung handelt die in nicht unerheblicher Höhe sei (genaue Summe wurde auch genannt, tut aber hier wohl nix zur Sache). So konnte ich das Erbe annehmen.... Das war Mitte Januar.

    Jetzt hat mich besagter Notar angeschrieben, das es sich bei der Versicherungsleistung um eine Restschuldversicherung, die nur ausgezahlt wird um einen Kredit des Verstorbenen auszugleichen, der ist aber ausgeglichen.

    Soweit wäre es ja noch kein Problem, aber jetzt schrieb der Notar das Kosten in Höhe von 800,-€ aufgelaufen wären, die ich jetzt zu zahlen hätte, da ich das Erbe ja angenommen habe. Natürlich könnte ich die Annahme des Erbes noch anfechten, aber dies führe zu weiteren Kosten die ich dann zu tragen hätte....

    Jetzt stellt sich für mich allerdings die Frage, wenn ich ein positives Erbe annehme und plötzlich ist es ein Negatives, kann es doch nicht sein das meine Annahme auch dafür gilt????
    Wenn ich in einen Vertrag unrichtige Sachen reinschreibe wird dieser doch auch für nichtig erklärt......

    Ich hoffe jetzt mal das es hier auch jemanden gibt, der sich mit so was auskennt und mir einen Tipp geben kann.....

    Gruß...Mini-Guido ;)

  • Ui das ist ne schwere Frage, aber wenn du es prüfen hast lassen dass du im plus bist nach allem, und nun doch ein minus rauskommt, würde ich fast sagen dass ist ein vertrag utner falschen umständen oder falschen angaben, der anfechtbar ist. ich frag heut abend mama. die kennst sich da aus... ham hiern erbstreit. drum.

  • Der Notar wird dir sicherlich nicht zugesagt haben das nach Abzug aller Verbindlichkeiten die Summe X übrigbleibt.

    Der Notar kümmert sich lediglich um die Abwicklung (kostenpflichtig).
    Er kann nicht eigenmächtig Geld aus der Erbmasse herausnehmen um sich selber sein Honorar zu bezahlen. Deshalb braucht er einen Erben um seine Tätigkeit in Rechnung zu stellen.

    Wenn du das Erbe antrittst dann übernimmst du immer auch die Verbindlichkeiten.Der Notar ist nur der Vermittler.Das Rechtsgeschäft läuft zwischen dem Erblasser und dem Erben.
    Auch Verbindlichkeiten (oder Vermögen)die dem Notar nicht bekannt sind werden mitgeerbt.

    Ob das Erbe nachträglich noch ausgeschlagen werden kann weiß ich nicht:confused:

    Interessant wäre auch auf welcher Basis der Notar seine Kosten berechnet hat. Pauschal,pro Schriftstück,prozentual der Erbmasse?

    Am besten mal einen Schiedsmann fragen. Die sitzen meist an den Gerichten und beraten kostenlos.

    Gruß Altöli

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  • Mir ist schon klar das der Notar seine Kosten aufrechnet und die von den Erben einfordert...
    Aber wie aus einer positiven, 5-stelligen Summe aufeinmal ein Negativerbe wird ist wohl auf seinén Mist gewachsen....
    Darum habe ich ja vorher gefragt um was es sich handelt. Hätte er es mir nicht sagen können/wollen/dürfen hätte ich das Erbe ja niemals angenommen.

    Demnach hat er mich ja im Prinzip getäuscht um seine Kohle zu bekommen.....

    Ach ja, ich habe eine genaue Aufstellung bkommen, wo drin steht was ich bekomme und was ich dann zu zahlen habe.... Hatte also vorher die Summe X was am Ende überbleibt.....

    Gruß...Mini-Guido ;)

  • Mir ist schon klar das der Notar seine Kosten aufrechnet und die von den Erben einfordert...
    Aber wie aus einer positiven, 5-stelligen Summe aufeinmal ein Negativerbe wird ist wohl auf seinén Mist gewachsen....
    Darum habe ich ja vorher gefragt um was es sich handelt. Hätte er es mir nicht sagen können/wollen/dürfen hätte ich das Erbe ja niemals angenommen.

    Demnach hat er mich ja im Prinzip getäuscht um seine Kohle zu bekommen.....

    Hi Guido,

    das hier ist wie so oft nur rätselraten :rolleyes:;), Du brauchst einen spezialisierten Anwalt (D-S).

    Guud Lack & wenn was übrig bleibt machste ´ne fette Party ... :eek::D

  • Moooment.
    Schulden kann man nicht erben. Punkt.
    Man kann ein Erbe (wie es auch geartet ist) ausschlagen. Dann kommt der nächste direkte Erbe dran. Ist da keiner, 'erbt' der Staat; d.h. ein Anwalt wird beauftragt, das Erbe abzuwickeln.
    Dieser Anwalt macht genau das, wozu der eigentliche Erbe auch verpflichtet gewesen wäre.
    Er schaut, was an Vermögen und was an Verpflichtungen da ist. Dann wird so lange bezahlt, bis der Kontostand bei Null ist. Wenn dann noch Gläubiger nicht bedient sein sollten, haben sie Pech gehabt. Fertig. (Sollte wider Erwarten Geld übrig sein, freut sich der Staat)

    Ein Erbnehmer ist niemals.never.ever verpflichtet, die Schulden des Erblassers zu übernehmen. Wenn der Verstorbene mehr Schulden als Vermögen hatte, dann ist das Pech für die Gläubiger aber keinesfalls ein Schuldenberg für den Erben. Die Bestattungskosten sind übrigens vorrangig aus der Erbmasse zu bedienen und die einzigen Kosten, die tatsächlich im Zweifelsfall an den nächsten Angehörigen hängen bleiben.

    Der Notar allerdings wird für den Erben tätig und nicht für den Verstorbenen. Notarkosten sind also trotz allem zu bezahlen; selbst wenn man ein Erbe ausschlägt kostet das gewisse (zweistellige) Gebühren.

    Im geringsten Zweifelsfall nimm dir einen spezialisierten (!) Anwalt, das Mini-Forum ist keine Rechtsauskunft. Ich habe das auf dem harten Weg gelernt; hätte ich gleich einen kompetenten Anwalt an der Seite gehabt, wäre mir einiges erspart geblieben.

    Comments may contain traces of irony.


  • Im geringsten Zweifelsfall nimm dir einen spezialisierten (!) Anwalt, das Mini-Forum ist keine Rechtsauskunft. Ich habe das auf dem harten Weg gelernt; hätte ich gleich einen kompetenten Anwalt an der Seite gehabt, wäre mir einiges erspart geblieben.

    Hallo Ellen....

    Das ist mir schon klar das hier keine Rechtsberatung möglich ist.... Aber mal so einige Meinungen zusammenzutragen kann ja nicht verkehrt sein....
    Wenn ein Anwalt was gegen einen anderen Anwalt unternehmen soll kann Wissen nicht falsch sein, eine Krähe hackt der anderen ja bekanntlich kein Auge aus.....;)

    Gruß...Mini-Guido ;)

  • Hallo Ellen....

    Das ist mir schon klar das hier keine Rechtsberatung möglich ist.... Aber mal so einige Meinungen zusammenzutragen kann ja nicht verkehrt sein....


    glaub mir - Halbwissen, "bei der Tante meines Großonkels war das aber so.und.so", "meine Mutter kennt sich da aus, die prügelt sich gerade mit ihrer Schwester ums Erbe der Oma" und "mein Gefühl sagt mir, dass das so.und.so ist" ist das letzte was dir hilft. Weisst du überhaupt, ob in dem Fall spanisches oder deutsches Erbrecht greift?

    Wenn ein Anwalt was gegen einen anderen Anwalt unternehmen soll kann Wissen nicht falsch sein, eine Krähe hackt der anderen ja bekanntlich kein Auge aus.....;)

    Die schon, das ist deren Job. Ausserdem ist ein Notar kein Anwalt, sondern neutraler Vermittler. Such dir nen Erbrechtler, wirklich. Ich hab das Theater hinter mir.

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  • glaub mir - Halbwissen, "bei der Tante meines Großonkels war das aber so.und.so", "meine Mutter kennt sich da aus, die prügelt sich gerade mit ihrer Schwester ums Erbe der Oma" und "mein Gefühl sagt mir, dass das so.und.so ist" ist das letzte was dir hilft. Weisst du überhaupt, ob in dem Fall spanisches oder deutsches Erbrecht greift?

    Die schon, das ist deren Job. Ausserdem ist ein Notar kein Anwalt, sondern neutraler Vermittler. Such dir nen Erbrechtler, wirklich. Ich hab das Theater hinter mir.

    Deutsches Erbrecht, weil es ja nicht um meinen Vater, sondern um seinen Bruder geht... Und der lebte in D....

    Haben will ich ja auch nix, die sollen mich bloß in Ruhe lassen.... Aber da sind Versicherungen ja immer etwas lästig....

    Gruß...Mini-Guido ;)

  • glaub mir - Halbwissen, "bei der Tante meines Großonkels war das aber so.und.so", "meine Mutter kennt sich da aus, die prügelt sich gerade mit ihrer Schwester ums Erbe der Oma" und "mein Gefühl sagt mir, dass das so.und.so ist" ist das letzte was dir hilft.

    full ack !

    Speed is a bit like farting. You have to know when it's inappropriate.

  • Tach Guido,

    hab mal grad im BGB nachgeblättert (§1979, §1980). Und nix verstanden.:rolleyes:
    Nimm dir einen Anwalt der auf Erbrechts spezialisiert ist. Es gibt Fristen die du einhalten musst. Darüber solltest du dich von einem Spezialisten aufklären lassen.

    Aber ich kann dich beruhigen: §1975 Nachlassverwaltung; Nachlassinsolvenz
    Die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten beschränkt sich auf den Nachlass, wenn eine Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger (Nachlassverwaltung) angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet ist.

    ****** Beamtendeutsch!:scream:

    Bremsen macht die Felgen dreckig!

  • "meine Mutter kennt sich da aus, die prügelt sich gerade mit ihrer Schwester ums Erbe der Oma" .

    es ging lediglich darumm dass ich meine muddi frag was man da machcen kann( wo man sich melden kann, wo man hin muss...) da das bei uns grad der fall ist und das eine sehr sehr verzwickte sache ist bei der sogar viele anwälte kapitulieren...

    gruß


    ps: meine muddi will gar nix erben, das raffen die anderen 2 geschwister nur nicht....

  • grani: ich wollte dir nicht zu nahe treten, das Beispiel passt einfach gut. Ist ja auch nur eins von vielen. (und nicht dass ich irgendwelche Umstände kennen würde oder wissen wollte - ich habe einfach geraten)

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  • So, mal grad wieder etwas klarheit in die Sache bringen....

    Heute mit dem Notar telefoniert, der kann ja sogar verständliches deutsch sprechen, schreiben kann er es nicht, da kommt nur Amtsdeutsch was kein Mensch versteht.....

    Ob ich ausschlage oder nicht ist egal, das sind keine Verbindlichkeiten die zu zahlen sind, sondern Gebühren die das Nachlassgericht fordert.... Die Gebühren die die Versicherung haben will sind unerheblich für mich, da hat die Versicherung halt pech gehabt....

    Also alles wieder im Lot.... auch wenn ich jetzt zur Kasse gebeten werde für jemanden den ich eigentlich gar nicht kenne.... Aber so ist das nun mal....;)

    Gruß...Mini-Guido ;)

  • Das hört sich alles ein wenig komisch an. Eine Auszahlung einer Restschuldversicherung einer Finanzierung, welche schon getilgt worden ist? Ich wusste garnicht, dass es soetwas getrennt von der Finanzierung gibt. Normalerweise endet die Versicherungsleistung mit dem Ende der Finanzierung. Auch bei vorzeitiger Gesamttilgung wird die Versicherung beendet. Aber gut das der Notar Geld verdient. Lizenz zum Gelddrucken. Ich mach irgendwas falsch!? :confused:

    Guido, ich glaube, du bist verarsxxt worden.

    @ Ellen: Natürlich kann man Schulden erben, genau aus diesem Grund kann man seine Erben dagegen versicher. Das nennt sich dann RSV (Rest-Schuld-Versicherung) leider hat man nur sechs wochen zeit die Vermögenswerte herrauszubekommen um dann zu entscheiden, ob man annimmt bzw.ausschlägt.

  • Tja, wie sich das darstellt wurde der Notar vom Gericht bestellt, weil mein Herr Vater nicht auffindbar war. Als sich rausstellte das er in Spanien lebte und 1999 bereits verstorben ist wurde nach seinem Sohn, also mir gesucht....
    Wenn die mich net gefunden hätten, hätts auch kein Geld gekostet.....

    Was lernen wir also, versteckt euch so gut es geht.....

    Gruß...Mini-Guido ;)

  • Tja, wie sich das darstellt wurde der Notar vom Gericht bestellt, weil mein Herr Vater nicht auffindbar war. Als sich rausstellte das er in Spanien lebte und 1999 bereits verstorben ist wurde nach seinem Sohn, also mir gesucht....
    Wenn die mich net gefunden hätten, hätts auch kein Geld gekostet.....

    Was lernen wir also, versteckt euch so gut es geht.....

    Also Hast du das Erbe angenommen? Gab es denn noch andere Erbberechtigte? wäre wichtig wegen der Bekanntgabe des Nachlassvolumens.

  • Also Hast du das Erbe angenommen? Gab es denn noch andere Erbberechtigte? wäre wichtig wegen der Bekanntgabe des Nachlassvolumens.

    Ja, gibt noch andere.... Das ursprungliche Volumen kannte ich ja schon, hat sich aber in Luft aufgelöst, ist also nix da....
    Hierbei ist es jetzt egal ob ich annehme oder nicht.... Wenn ich annehme zahle ich die Gebühren anteilig ans Nachlassgericht, wenn ich ausschlage habe ich weitere Kosten für einen eigenen Notar ect und die Gebühren für meinen Anteil würden sich noch erhöhen....

    Gruß...Mini-Guido ;)

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