Bestellt aber nicht erhalten

  • Ich habe am IMM2009 ein Armaturenbrett bestellt und bis heute nicht erhalten.
    Was würdet ihr machen? Ich habe diverse Mails geschrieben und mal haben sie mich vertröstet und es werde sofort ausgeliefert und so weiter. Nun kriege ich überhaupt keine Antwort mehr.
    Die Bestellung belief sich auf £110 Pfund inkl. Lieferkosten in die Schweiz.
    Muss ich dies jetzt einfach so als Abzocke hinnehmen?:headshk:

    Edit: habe mit Kreditkarte bezahlt.

  • Naja, so einfach ist das auch nicht...:rolleyes:
    Gut, ich seh ein das IMM 2009 ist schon sehr lange her...
    Achtung keine verbindliche Rechtsberatung!!:

    Eher ein Tipp: Wenn der Händer eine Adresse hat, diesem per Einschreiben den Lieferverzug anzeigen und ganz wichtig, eine Frist setzen.Es gibt im Netz einige Satzbausteine, wie sowas aussehen kann.Auch darauf hinweisen, das mit Verstreichen der Frist die Rückzahlung des Kaufbetrages auf Dein Konto zu erfolgen hat.
    in 90% aller Fälle hilft schon die Androhung weiterer rechtl. Schritte, da der Händler schließlich auch in Zukunft seine Ware vertreiben möchte...;)
    Da ich vermute, das der Händler in GB sitzt, bringt ein Mahnverfahren nach dem Zivilrecht (ups, grad gesehen...CH, sollte aber genauso funktionieren) nicht viel, da dann eher einen RA aufsuchen, der sich mit EU-Recht auskennt..;)

    Good luck

    P.S.: Deine Kreditkartenabrechnung gilt als verb. Kaufvertrag..;)

  • :headshk:Das ist echt nicht schön...:headshk:
    Etlich Male geht so was gut,
    doch dann ist leider wieder ein schwarzes Schaf dabei.

    Aus eigener Erfahrung, ich arbeite als Aushilfe im Motorradzubehör-Laden und bin so auch auf Messen unterwegs,
    kann ich nur sagen, wie es bei uns abläuft,
    wenn jemand Ware bestellt , die nicht vorrätig ist.

    Auf dem Kassenbeleg wird mit Unterschrift das Lieferdatun quittiert.
    Wir selber notieren uns die Telefonnummer sowie die Mailadresse,
    falls es zu Verzögerungen kommt, damit man den Kunden informieren kann.
    Aber wie gesagt, so machen wir das...:)
    Nur andere Händler scheinbar nicht...:headshk:

  • dein Geld kriegst Du ganz einfach:

    Ruf dein Kredit-Karten-Unternehmen an und lasse das Geld zurück buchen. Kostet Dich keinen Cent, das Geld holen die sich vom Lieferanten zurück.

    Hab ich bei einer Lieferung aus Frankreich auch schon mal machen müssen. Das ist einer der Vorteile bei der Bezahlung per Kredit-Karte.


    Gruss
    Volker

  • dein Geld kriegst Du ganz einfach:

    Ruf dein Kredit-Karten-Unternehmen an und lasse das Geld zurück buchen. Kostet Dich keinen Cent, das Geld holen die sich vom Lieferanten zurück.

    Hab ich bei einer Lieferung aus Frankreich auch schon mal machen müssen. Das ist einer der Vorteile bei der Bezahlung per Kredit-Karte.


    Gruss
    Volker

    Nach über einem halben Jahr???:confused:

  • warum nicht nach einem halben Jahr??

    Es gibt doch offensichtlich einen Schriftverkehr zwischen den Parteien. Der ist noch kein halbes Jahr alt. Und selbst wenn?

  • warum nicht nach einem halben Jahr??

    Weil das in der Regel so ist!
    Der gesetzliche Widerspruchsrahmen im Bankgeschäft beläuft sich auf 6Wochen, nicht 6 Monate.
    Hier hilft es, die AGB zum Kreditkartenvertrag eingehend zu studieren!
    Schriftwechsel hilft da überhaupt nix.

    Zitat von Kreditkarten AGB

    b) Der Anspruch auf Erstattung ist ausgeschlossen, wenn er nicht innerhalb von
    acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Belastung des Umsatzes auf dem
    Abrechnungskonto gegenüber der Bank geltend gemacht wird.

  • bei mir hat es geklappt, obwohl länger als 8 Wochen (aber kürzer als ein halbes Jahr)

    egal! muss jeder selbst wissen, wann er aufgibt.:cool:

  • Naja, also in seriösen Firman wird erst abgebucht wenn die Ware geliefert bzw. die Leistung erbracht ist und abgesehen von einer evtl. Anzahlung würde ich auch nur dann eine Abbuchung bzw. Zahlung akzeptieren bzw. leisten, aber das ist Deine Sache.

    Wenn die Leistung (=Ware) NICHT erbracht wurde kann man meines Wissens nach bei dem Kreditkartenunternehmen der Abbuchung wegen nicht Erbringung der Leistung (Ware) widersprechen und den Betrag zurück fordern, soweit ich weiß geht das auch noch ewig später, frag einfach beim Kreditkartenunternehmen nach. Hast Du NICHTS oder nur eine (Teil)leistung oder was falsches erhalten ist dann der Lieferant am Zuge DICH wegen der zurückgezogenen Zahlung zu verklagen, das wird er sich gut überlegen.
    Natürlich könntest Du dem Lieferanten auch drohen den Vorgang in Foren publik zu machen, vielleicht lenkt er ein. Aber überhaupt solltest Du überlegen ob Du andere Mini Fahrer nicht den Namen nennst um sie zu warnen. Wenn die Angeben stimmen können sie Dir nix wegen übler Nachrede oder so.


    Solange es Sterne am Himmel gibt, brauche ich kein NAVI!

  • Danke für die vielen Antworten.
    Ich werde wohl mal bei der Kreditkartenfirma nachfragen ob es möglich ist, den Betrag zurück zu fordern.
    Die Firma ist http://www.minitrimmings.com/
    Hat evtl. jemand Erfahrung mit der Firma?
    Machte mir eigentlich einen ganz seriösen Eindruck. Und da ich schon lange so ein Holzarmaturenbrett wollte und sich am IMM die Gelegenheit bot, bestellte ich halt gleich.
    Der Fabrikant der Armaturenbretter ist offenbar http://www.minteriors.co.uk/

    Ich will denen nichts böses nachsagen, evtl. ist es ein Einzelfall aber ich würde natürlich dort nicht mehr bestellen.

  • Hast du shon versucht diese firme einfach an zu rufen ? Das telefonnummer steht auch auf der website (0044 für gross britanien).

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