...die Aktion ist per se zum scheitern verurteilt, da die Feinstaubverordnung die nationale Umsetzung der Europäischen Richtlinie 1999/30/EG vom 22. April 1999 ist.
Das europäische Recht steht hier über dem Deutschen und eine deutsche A-Abweichung ist kaum denkbar.
-> Thema durch.
ZitatIn der Richtlinie 1999/30/EG werden daher Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und sonstige Stickstoffoxide, Feinstaub und Blei sowie Alarmschwellen* für die Konzentrationen von Schwefeldioxid und Stickstoffdioxid in der Luft festgesetzt.
Wie man diese erreicht, wird wohl offensichtlich den Mitgliedsstaaten überlassen. Die einen erfinden bunte Aufkleber, und die anderen pfropfen ihren Kühen vielleicht das Pupsloch zu.
Einen früher mal in Stein gemeißelter "Atomkraftausstiegskonsens" ist ja auch "kippbar"...