Mini von 1988 Umweltzonenblues

  • Legaler Weg ;)

    Auch eine Karosserie gilt in D grundsätzlich als Ersatzteil.

    Was spricht also dagegen, einen Karosseriemäßig "toten" SPi mit der sehr guten Karosserie des Mayfair wieder aufzubauen.

    Du brauchst dann halt zu dem Mayfair "nur" einen Schlacht-SPi mit Papieren.
    Die Technik des SPi wird dann inkl. FgstNr und Typenschild in die Karosserie des Mayfair "transferiert".
    Die alte FgstNr des Mayfair wird mit XXXXXXX ungültig gemacht, die des SPi neu eingeschlagen und durch den TÜV oder dich selbst (dann inkl. einer schriftlichen Bestätigung einer KFZ-Meisterwerkstatt) mit einem * (oder X + I + -)an Anfang und Ende "geschlossen".

    Im Prinzip wird der "Schlacht-SPi" nur mit der Karosserie des Maifair repariert ;)

    Ist auch nichts anderes, als z.B. für einen "toten" SPi eine neue Rohkarosse zu kaufen. Die kommt ja auch ohne FgstNr.

    Nur dass bei Verwendung der Mayfai Karosse die alte Nummer unkenntlich bzw. ungültig gemacht werden muss.
    Oder sie verschwindet im Rahmen einer Reparatur des Windleitbleches komplett und muss dann neu eingeschlagen werden.
    Daran ist absolut nichts illegales ;)

    Gruß, Diddi

  • ob du eine abnahme nach §19 (normaler tüv) oder §21 (vollabnahme) machst ist in dem falle völlig egal, es gibt ja die entsprechenden papiere, auf grund derer kann auch jeder prüfer die ursprünglichen unterlagen einsehen da die ABE nummer etc da drin stehen.

    und wenn der wieder auf der strasse ist sind die anderen sachen nach absprache per einzelabnahme weniger ein problem.

    Rover selber hat bei solche sachen wie fahrwerk, hi lo, etc übrigens so gut wie nie seine finger drin gehabt. könnte also gar keine unterlagen bringen wenn es sie noch gäbe.

    If you can't stand a joke, don't drive one

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