5 Leute im Mini. Was sagt die Polizei?

  • ...diese Diskussion ist Absurd!

    Wenn eine Überwachungskraft ernsthaft Anstoss nimmt, wenn 5 Leute in nem Mini unterwegs sind, dann ist was faul in diesem Land.

    Okay: in diesem Land IST was faul, aber mein Mini ist eigentlich nicht Genehmigungsfähig, aber ich konnte mich dennoch bislang immer raus reden....

    Daher würd ich sagen "kommt drauf an".


    PS:
    Japan geht übrigens gerade an seinem Grad der Regulierung zu Grunde....

  • @ Nils,
    entspann dich. In Deutschland gibts (noch) keine Mitführpflicht von Warnwesten.
    Jens

    Nun, der ADAC sagt das:
    Das Mitführen einer Warnweste in einem gewerblich genutzten Fahrzeug (auch Pkw) ist durch die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung (BGF) vorgeschrieben. Dies ist in der Unfallverhütungsvorschrift UVV Fahrzeuge BGV – D 29 (vormals VGB 12 § 56) geregelt.
    Danach hat der Unternehmer maschinell angetriebene Fahrzeuge mit Warnwesten für wenigstens einen Versicherten auszurüsten. Sind Fahrzeuge ständig mit einem Fahrzeugführer und einem Beifahrer besetzt, so müssen zwei Warnwesten im Fahrzeug mitgeführt werden.

    Gut zu wissen. Private Autos sind ausgenommen.

    Nils

  • naja ich werde mal mein glück versuchen......

    und solange mir der führerschein für 5 personen im mini nicht entzogen wird ist mir das eigentlich auch egal, was die polizei dann sagen wird :D

    im ürbigen, habs jetzt auch schon ausprobiert, einmal durch köln mit 5 leuten. ist sogar ganz bequem..... und ne heizung brauch man dann auch nicht mehr, wird so schon sehr schnell warm
    Die Blicke der Passanten und anderen Autofahre sind dann auch garantiert :D

    Ein Dozent von meiner Fachhochschule guckte sehr irritiert, als wir auf dem Parklplatz standen und sich 5 Leute aus dem Mini rollten :eek:

    Vorsicht! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthalten.

    schaut mal vorbei:

    rust_roll

  • au weia,

    wenn da mal einer Erbsen, Bohnen oder Linsen gegessen hat

    und aus Mangel an Frischluft nen harten Hustenanfall bekommt......:D


    will ich da nicht drinne sein....

  • @ Nils,
    sorry bin nur für die StVO/StVZO/StGB etc zuständig. Was die Berufsgenossenschaften im einzelnen aushecken, kann sich keiner komplett merken. Verstöße gegen diese Bestimmungen, soweit sie dann nicht irgendwo in den o.g. Gesetzen auftauchen, werden von der Rennleitung auch nicht geahndet. .. will heißen, wenn du in eine Kontrolle gerätst, wird dich niemand nach einer Warnweste fragen. Das Nichtmitführen hat allenfalls in versicherungstechnischer Hinsicht Konsequenzen, da ist die Rennleitung nicht zuständig.
    Jens

    Ich liebe meine Trommelbremsen, denn wer schlechter bremst, ist länger schnell :D

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!