5 Leute im Mini. Was sagt die Polizei?

  • Hallo zusammen!

    Nehmen wir mal an, ich bin mit einer Gruppe von insgesamt 5 Leuten unterwegs. Die 5 Personen sind im alter von 20 bis 30 Jahren und haben eine durchschnittliche Größe von 1,70m (mit Ausnahme von mir, ich bin knapp über 1,90). Wir wollen von Ort A nach Ort B kommen. Das Fahrzeug, was uns zur Verfügung steht ist ein Mini Bj 98. Eingetragen als 4 Sitzer. Jetzt setzen wir uns mit den 5 Leuten in den Mini und fahren los.

    Meine Frage ist, was für Konsequenze hätte es, wenn wir von der Polizei angehalten werden. Bußgeld, Führerscheinentzug, Punkte oder vielleicht sind die Polzisten ja auch sowas von fasziniert, dass 5 Leute in das kleine Auto passen, dass sie uns einfach weiterfahren lassen.

    Naja, wahrscheinlich werden die Techniker unter euch mir jetzt sagen, dass die 5 Leute das zulässige Gesamtgewicht überschreiten könnten. Oder die Kupplung beim Anfahren ein wenig leiden könnte, weil der Wagen halt überladen sein könnte. (Dies würde mich aber genauso interessieren, wie das Thema: Was sagt die Polizei dazu).

    Wäre cool, wenn ich ein Paar antworten bekomme (Wäre cool, wenn auch ein Paar ernst gemeinte Antworten dabei wären ;))

    Viele Grüße und noch nen schönen Abend

    JPS

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    rust_roll

  • ja darfst du :)

    du darfst nur das zgg nicht überschreiten und alle vorhandene gurte müssen angelegt sein und die personen dürfen den fahrbetrieb nicht stören :)

  • Also ich hab ja nur 4 gurte drin. Das heißt die fünfte Person hätte keinen Gurt!!!!
    Und das ist egal????

    Krass.....
    wo sonst doch alles in Deutschland so auf sicherheit fixiert ist.

    Naja falls es dann doch verboten ist, ist es mir am WICHTIGSTEN zu wissen, wie teuer es mir zu stehen kommt, wenn ich fünf Personen drin habe

    Behindern tut mich sowieso am meisten der Beifahre mit seinem Knie beim Schalten, wenn ich das nicht selbst schon tue :D

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    rust_roll

  • zulässiges Gesammtgewicht ist hier tatsächlich der Knackpunkt

    du darfst soviel Leute in ein Auto packen wie du geeignete Sitzplätze (dafür reicht auch schon ein Kissen im Kofferraum eines Kombis) bieten kannst, und es das zulässige Gesammtgewicht erlaubt

    die auf den zusätzlichen Sitzplätzen untergebrachen brauchen dann natürlich auch nicht angeschnallt sein

    Die eingetragenen Sitzplätze sind hauptsächlich für die Ausstattung mit Gurten usw wichtig

    Gruß Peter

    a fool with a tool is still a fool

    PS schraube und fahre seit 85 Minitechnik

  • Nachdem der Mini nur für 4 Personen zugelassen ist(oder hat sich das bei SPI und MPI später geändert?), würdest wahrscheinlich ne Anzeige bekommen.
    Außerdem entfällt dann wahrscheinlich der Versicherungsschutz (weil ja nur 4Personen zulässig sind) das würde die nächste Anzeige geben...

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    I. Allgemeine Verkehrsregeln

    §21 Personenbeförderung
    (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist.
    Herausgeber LPS, Beratungsstelle für Verkehrssicherheit
    Aktualisierungsdatum 02.01.2007

    Sonst könnte ich auf einer pritsche auch leute mitnehmen und das dürfen soweit ich weiß nur baustellenfahrzeuge bei einhaltung einer maximalen geschwindigkeit von 30km/h ?
    Um vielleicht doch etwas Klarheit zu schaffen....

    http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/9…PageSize=50.htm

  • ein Zitat aus den Weiten des WWW:)aus 2006...

    Das Verbot der Beförderung von mehr Personen als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Plätze im Fahrzeug vorhanden sind folgt seit ein paar Monaten aus §21 Abs. 1 S. 1 StVO. Davor war es zulässig, mehr Personen zu befördern, als Sitzplätze mit Sicherheitsgurten vorhanden waren, sofern alle anderen Personen vorschriftsgemäß angeschnallt waren, die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt wurde und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht überschritten wurde.

    Das Verbot wurde aber noch nicht in Form eines Delikts in den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog umgesetzt und wird auch merkwürdigerweise nicht mit dem neuen Tatbestandskatalog im März 2007 eingeführt.

    Eine Ahndung ist aber nach Nr. 97 Der BKatV denkbar. Der Regelsatz beträgt 5 €, bei Vorsatz kann auf 10 € erhöht werden. Weitere Sanktionen sind nicht vorgesehen.

    Ein Verstoß gegen die Sicherheitsgurtpflicht ist nicht gegeben, da nur vorgeschriebene Sicherheitsgurte vorschriftsgemäß angelegt sein müssen. Fahren mehr Mitfahrer mit als Sicherheitsgurte vorhanden sind, so ist für sie (logischerweise) kein Sicherheitsgurt vorgeschrieben, da sie nach §21 Abs. 1 S. 1 StVO gar nicht mitfahren dürfen und somit auch keinen (nicht vorhandenen) Sicherheitsgurt vorschriftsmäßig anlegen können.

    Eine Ahnung kann also nur über die Verbotsnorm des §21 Abs. 1 Satz 1, §29 StVO und §24 StVG erfolgen, nicht aber in Verbindung mit §21a Abs. 1 StVO.

    Tschö MKFünnef

    Liebe kann man fahren!
    :wrench: wir sind die Minirabauken :wrench:
    :thumbs_up:Support your local dealer:thumbs_up:

  • Immer rein....

    Ich hab in meinem Pickup eine durchgehende Sitzbank vorne.
    Damit kann man mit ein bisschen Luft anhalten vorne zu dritt fahren.
    Hab auch noch keine Knolle bekommen deswegen.

    Der Veit kann sich ja bestimmt an eine Geländefahrt zu dritt erinnern.......:D

    Leistung ist durch nichts zu erstzen.
    Ausser durch noch mehr Leistung!

  • Immer rein....

    Ich hab in meinem Pickup eine durchgehende Sitzbank vorne.
    Damit kann man mit ein bisschen Luft anhalten vorne zu dritt fahren.
    Hab auch noch keine Knolle bekommen deswegen.

    Der Veit kann sich ja bestimmt an eine Geländefahrt zu dritt erinnern.......:D

    Logisch - wann machen wir den nächsten Ritt? :D
    Irgendwann mal zu ne VLN ?

    Halt wenn es nicht ganz so kalt ist, zieht immer so am Ellenbogen ;)

    Vor dem Mini ist nach dem Mini....nach dem Mini ist vor dem Mini

  • Zitat

    Immer rein....

    Ich hab in meinem Pickup eine durchgehende Sitzbank vorne.
    Damit kann man mit ein bisschen Luft anhalten vorne zu dritt fahren.
    Hab auch noch keine Knolle bekommen deswegen.

    Ist das bei deinem Pickup nicht anders zusehen??? Der ist doch schon nen paar jährchen älter als mein 98 mpi und brauch doch bestimmt gesetzmäßig eh keine sicherheitsgurte oder?

    Ich weis von meinem Vater, dass die früher auch mit 4 Leuten ohne weiteres auf der Rückbank saßen (er hat drei Geschwister plus halt die eltern, also 6 köpfige familie) und da hat sich auch keiner beschwert. Aber damals gabs ja keine anschnallpflicht und die ganzen anderen sicherheitsbedingungen.

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  • Mal ganz ehrlich: Wenn drei erwachsene Personen auf der Rückbank eines Mini "Platz" gefunden haben, dann braucht sich da niemand mehr anschnallen (wie soll das auch noch gehen?) die sind dann so in die Karosserie verkeilt, dass da sowieso nix mehr passieren kann.

    Meine Meinung :D

  • Hey jo!!! Geil :D

    Da habe ich auch schon dran gedacht.

    Aber das kannste bei der Polizei glaube ich nicht als argument aufführen....

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  • Moin, in meinem London Taxi sind dank leichtem Alumotor noch einmal 160kg weniger "Last" an Bord. Sitzplätze sind nur 4 eingetragen. Habe aber 3 Sitzplätze (mit Gurt) hinten, 2 Notsitze entgegengesetzt der Fahrtrichtung (ohne Gurt) und vorne noch 3 Plätze mit 2 Gurten.

    Macht zusammen... hmm "1 in Sinn"... tüdelü... 8 Leute
    Zuladung liegt bei ca 600kg (8x75kg) passt doch genau :P

    (nur die Kiste "Kaltgetränke" muss dann zu Hause bleiben!)

    Die Rennleitung hatte bisher nichts gegen "full house" ;)

    Grüße

    ___________________________________________


    Schaut doch mal auf meine HP:

    http://www.custom-minis.de http://www.honda-mini.de

    PS: ich setzte folgende Pro-these auf:
    Teile von Fahrzeugherstellern die mit einem Anfangsbuchstaben aus dem selben Alphabet stammen, sind untereinander kombinierbar :D

  • ab über 9 Personen brauchste nen Personenbeförderungsschein:D

  • @howlow: ...fahr ich Taxi oder watt ;)

    (Personenbeförderungsschein... auch wenn ich die Leute kenne? :D)

    Grüße

    ___________________________________________


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    PS: ich setzte folgende Pro-these auf:
    Teile von Fahrzeugherstellern die mit einem Anfangsbuchstaben aus dem selben Alphabet stammen, sind untereinander kombinierbar :D

  • Nachdem der Mini nur für 4 Personen zugelassen ist(oder hat sich das bei SPI und MPI später geändert?), würdest wahrscheinlich ne Anzeige bekommen.
    Außerdem entfällt dann wahrscheinlich der Versicherungsschutz (weil ja nur 4Personen zulässig sind) das würde die nächste Anzeige geben...

    Dann brauchst Du auch vier Warnwesten zur Hand. :D

    Gruß aus luftiger Höh´   MINI 1.3 SPI Bj.1993 53 PS

  • nur wen das Fahrzeug gewerblich genutzt wird braucht man so viele Warnwesten wie Sitzplätze in DE. In fast allen anderen Ländern ist dem nicht so. Im falle eines Unfalls oder Panne müssen alle die Aussteigen eine Warnweste tragen.

    Wie viele Leute darf man mitnehmen?:
    So viele wie Sitzplätze eingetragen aber erst seit kurzem. Vorher war dem anders.
    Sitzbank?:
    Eingetragene Sitzplätze.
    Mit Gurt oder ohne?:
    Baujahrabhängig.
    Personenbeförderungsschein bei mehr als acht Bekannten?:
    Ja. (Acht plus Fahrer)

    So das aktuelle Recht `09

    kristian cilas

  • nur wen das Fahrzeug gewerblich genutzt wird braucht man so viele Warnwesten wie Sitzplätze in DE.

    Ernsthaft? Hast Du mal einen Link zu einer verlässlichen Quelle? (weil wenn wahr, muß ich eben mal schlanke 18 Firmenfahrzeuge fix nachrüsten...:rolleyes:)

    Nils

  • @ Nils,
    entspann dich. In Deutschland gibts (noch) keine Mitführpflicht von Warnwesten.
    Jens

    Ich liebe meine Trommelbremsen, denn wer schlechter bremst, ist länger schnell :D

  • doch, für den gewerblichen personen- und güterverkehr

    edit: ist in der UVV Fahrzeuge BGV-D29 (vormals VGB 12 §56) geregelt

    If you can't stand a joke, don't drive one

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