Rechtslenker in Linkslenker-Karosse umbauen??? Vollgutachten?

  • Hi

    Möchte meinen rechtslenker (88er, mit 1273 Vergaser), "mein engländer", in die bessere Karosserie von einem 91er Cooper einbauen.

    Die Fahrgestellnummer der 91er Karosse zeigt an, dass sie ein Linkslenker ist.
    Die der 88er dass er ein Rechtslenker ist.

    Wie komm ich denn da am besten raus, wenn ich die Rechtslenkergeschichte beibehalten will???

    Nächstes Problem: Die 91er Karosse ist schon ca 8 jahre außer betrieb, also stillgelegt.
    Meint ihr ich krieg die ohne vollanahme wieder auf die straße?

    Grüße Björn:D

  • dem Tüv ist es egal ob links oder rechtslenker solange der Tacho km anzeigt...:cool:

    Den rest deiner Frag versteh ich nicht...
    Bau den Cooper auf rechtlenker um und fertig...
    Schneller ist natürlich die Fahrgestellnummer transferiert.. da karossen ersatzteile sind ist dies sogar legal möglich. oder was meintest du ?
    bekommst du die Cooper karosse ohne vollabnahme wieder auf die Straße ? nein keinesfalls. wenn schon 8 jahre stillgelegt hast du keine chance...

  • Ich möchte eigentlich die Fahrgestellnummern nicht tauschen, da im 91er dann auch der rictige Motor wäre und ich außerdem für den 88er nur englische papiere habe.

  • okay. Dein Dilemma :
    2 Autos
    88er Rechtslenker mit englischer Zulassung und schlechter Karosse
    91er Cooper mit guter karosse aber kein rechtslenker.

    Beide Autos brauchen um in deutschland zugelassen zu werden ein Vollgutachten punkt !!!!

    Es wäre einfacher den Motor , das Lenkgetriebe und die pedale aus dem Rechtslenker in den Cooper zu bauen der HBZ ist auch kein problem weil du den über das Pedal auch angesteuert bekommst. du musst also noch das gaspedal mit umbauen sowie das armaturenbrett...

    Die Frag ist ob das einfacher ist als den 88er zu schweißen oder was immer gemacht werden muss ?
    Den 1300er bekommst du bei der Vollabnahme eh eingetragen.
    englischer Brief is auch kein problem. einfach ummelden nach erfolgter Vollabnahme....:eek:

    Wo liegt jetzt nochmal das problem ?

  • Mein Problem liegt darin, dass ich denke das ich beim Vollgutachten für den Engländer probleme bekomme, weil der ultra viel zeugs hat, wo ich keine Gutachten oder ABEs oder sowas habe. Doppelauspuff, Luftfilter, ander Nockenwelle, ... sowie Schalensitze und nen Käfig, außerdem 13Zöller auf 195er.
    Und ich deshalb lieber den Weg über den 91er gegangen wäre, da der schon den 1300er drin hat und auch deutsch ist.
    Brauche ich wirklich beim 91er ein Vollgutachten?
    Laut tüv kommt das aufs LRA an. Was meint ihr?

    Mein Problem liegt also da drin, dass ich mit der 91er nummer fahren (Rechtslenker dann) will, weil ich mir dabei weniger Probleme verspreche beim TÜV.

    Bei der vollabnahme checkt da der Tüv nicht die Fahrgestellnummer mit dem eingebauten?

    Grüße Björn

    Grüße Björn

  • Vollgutachten gemäß § 21 StVZO

    Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!

    Wer künftig sein Auto länger als 18 Monate stillegt, benötigt für die Wiederzulassung keine Vollabnahme nach § 21 StVZO mehr. Möglich macht dies die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die am 1.4.2007 in Kraft tritt. Gemäß der neuen Verordnung ist ein derartiges Gutachten erst dann zu erstellen, wenn das abgemeldete Fahrzeug aus dem zentralen Fahrzeugregister gelöscht wurde. Dies geschieht nach sieben Jahren, und wenn für das unveränderte Fahrzeug keine gültige EU oder nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung nachgewiesen werden kann.
    Weiterthin notwendig für eine Wiederzulassung sind eine Hauptuntersuchung (HU), Abgasuntersuchung (AU) oder gegebenfalls eine Sicherheitsprüfung (SP), wenn diese sonst im Abmeldungszeitraum hätte durchgeführt werden müssen.

    Ja natürlich checkt der die Fahrgestellnummer.... das ist ne VOLLABNAHME :rolleyes:
    Es spielt in deinem Fall keine rolle welches fahrzeug du nimmst du kommst um ne vollabnahme nicht rum...
    EINE MINIWERKSTATT wird dir beim EINTRAGEN der von DIR angesprochenen ANBAUTEILE sicherlich behilflich sein obwohl ein Tüv ing. das nicht zwingend erkennt ob es original ist oder ein zubehörteil... Alles was im Motor drinnen ist sieht er eh nicht...

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