Auch nach einigem Suchen bin ich noch nicht wirklich schlauer geworden:
Unser British Open EZ1995 hat keine Leuchtweitenregulierung. Müssen wir diese nun vor dem nächsten TÜV nachrüsten oder nicht? Und wo soll sich dann der Schalter befinden? Für Hinweise wären wir sehr dankbar!
juno
Leuchtweitenregulierung
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Wikipedia schreibt dazu:
ZitatIn Abhängigkeit von dem Nickverhalten des Fahrzeuges bei verschiedenen Beladungszuständen ist seit dem 1. Januar 1990 bei allen Neuwagen in Deutschland zumindest eine manuelle Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben. Ermittelt wird das Verhalten durch Beladung bis hin zur maximalen Achslast oder dem zulässigen Gesamtgewicht, je nachdem was zuerst erreicht wird.
Bei besonders „harten“ Fahrwerken mit geringen Federwegen oder auch bei geringer maximal zulässiger Zuladung kann der Test sogar ergeben, dass ein Fahrzeug keine Einrichtung zur Leuchtweitenregulierung benötigt. Alle anderen Fahrzeuge müssen mindestens über eine manuelle Einrichtung verfügen, die vom Armaturenbrett aus zu bedienen ist, und beide Scheinwerfer parallel verstellt.
Wenn die Lichtquelle eines Scheinwerfers einen Soll-Lichtstrom von 2000 Lumen überschreitet, schreibt der Gesetzgeber für das Fahrzeug zwingend eine automatische Leuchtweitenregulierung vor. Zur Zeit wird dieser Grenzwert nur von Xenon-Brennern, wie sie im Xenonlicht zum Einsatz kommen, überschritten.
Einzelheiten sind der ECE-Regelung ECE-R48, Anh.8 „Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen“ zu entnehmen.
(8) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Stapler, müssen so beschaffen sein, dass die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
Den genannten "Anhang" hab ich noch nich gefunden...Mein TÜV-Prüfer hat mich bei meinem 98er Mini gefragt, ob der überhaupt sowas hat...
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ein 95er sollte die ab werk haben, der schalter sitzt dann mit an der heizung.
falls es ein "steher" ist, also lange nach bau "auf halde" stand bis er zugelassen wurde hast du keine. dann hast du auch lucas scheinwerfer und keine wipac.
der tüv sollte aber alle regeln und ausnahmen nachgucken können
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