• Servus Leute,

    kennt sich jemand hier mit oben genanntem Thema aus:confused:?
    Wie verhält es sich mit einem Mitarbeiter, der die Kündigung erhalten hat, und kurz danach eine Krankmeldung abgibt....
    Davor gings ihm prima:mad:.
    Komme grad nicht an den Anwalt ran, leider:(.

    Gruß

    Rüdiger

  • wenn krank, dann krank.
    wen sowieso schon gekündigt kann man sich die sache mit dem vertrauensartzt auch sparen. über das arbeitszeugniss kann man demjenigen auch noch einen reinwürgen bzw. mann kann andeuten das man das tuen würde wenn er nicht bald wieder "gesund" wird.

    daz zeugt dann aber von schwacher moral beiderseits.

    kristian cilas

  • über das arbeitszeugniss kann man demjenigen auch noch einen reinwürgen

    Das ist leider ein Trugschluß.Der Gekündigte kann ein sauberes Arbeitszeugnis einklagen.

  • und kurz danach eine Krankmeldung abgibt....
    Rüdiger

    Da passiert überhaupt nix, war es eine ordentliche Kündigung geht die Krankheitszeit mit in die Kündigungszeit.
    Heißt auf deutsch, ist er bis zum letzen Arbeitstag krank geht er als kranker in die Arbeitslosigkeit.

    Mathias

  • Servus Leute,

    kennt sich jemand hier mit oben genanntem Thema aus:confused:?
    Wie verhält es sich mit einem Mitarbeiter, der die Kündigung erhalten hat, und kurz danach eine Krankmeldung abgibt....
    Davor gings ihm prima:mad:.
    Komme grad nicht an den Anwalt ran, leider:(.

    Gruß

    Rüdiger

    wenn die kündigung ordentlich gemacht wurde dann ist er eben bis zu seinem arbeitsende nemme da :)

    zeugnis würde ich ihm trotzdem ein gutes ausstelln den dann hat man damit keinen stress mehr

    die kündigung sollte halt richtig geschehen sein schriftlich mit gegenzeichnen oder per einschreiben

    nach 6 wochen ( wenn die kündigungsfrist länger ) ist zahlt eh die kasse

    oder wenn er sich blöd stellt einfach einen privaten ermittler einstellen und ihn überwachen lassen ob er schwarz was arbeitet :)

    ihn aber niemals wieder allein ins geschäft lassen sondern nur unter aufsicht seine restlichen sachen abholen lassen ;)

  • ...du kommst auch nicht an den Arzt ran der Ihm den Gelben ausgestellt hat, obwohl es völlig grundlos ist.
    Ich würde Ihm ein super gutes Zeugnis schreiben. Also 1+, im Schlusssatz vermerkst du das du Ihn gekündigt hast. Das versteht jeder der es liest als Ironie. Ich geb dir morgen mal einen Vordruck für super gut.

    Gruß,
    florian

    cabin crew, all doors in flight and cross check!

  • Das ist leider ein Trugschluß.Der Gekündigte kann ein sauberes Arbeitszeugnis einklagen.

    sauber ja, aber muss es ein gutes sein?

    wie gesagt, es sind streitereien die schon im kindergarten hätten ausgefochten sein müssen.

    ich hatte den fall auch schon mal ähnlich, bitte bitte bei den mitarbeitern gemacht ob sie ne woche unbezahlt urlaub nehmen könnten, als der entsprechende dran war hat er sich am montag telefonisch krank gemeldet. ne woche später hat er selbst gekündigt und nen aufhebungsvertrag gefordert um die kündigungszeit zu verkürzen. muss man da noch nett zu seinem mitarbeiter sein und das ding unterschreiben?

    kristian cilas

  • Solange es Gewerkschaften in D gibt und Funktionäre, werden uns logische Zusammenhänge in einem Arbeitsverhältnis verschlossen bleiben.
    Ein Arbeitgeber bietet seinen Arbeitnehmern eine Lohnerhöhung an, wenn sie im Gegenzuge schriftlich auf einen Teil ihres Urlaubes verzichten.
    Ein Arbeitnehmer unterschrieb nicht.
    Er bekam auch keine Lohnerhöhung, klagte diese aber erfolgreich ein, da das Gericht den Sachverhalt der Gleichstellung sah und die Lohnerhöhung nicht als Ersatzleistung für entgangenen Urlaub, sondern als Belohnung für die Firmentreue.

  • sauber ja, aber muss es ein gutes sein?

    wie gesagt, es sind streitereien die schon im kindergarten hätten ausgefochten sein müssen.

    ich hatte den fall auch schon mal ähnlich, bitte bitte bei den mitarbeitern gemacht ob sie ne woche unbezahlt urlaub nehmen könnten, als der entsprechende dran war hat er sich am montag telefonisch krank gemeldet. ne woche später hat er selbst gekündigt und nen aufhebungsvertrag gefordert um die kündigungszeit zu verkürzen. muss man da noch nett zu seinem mitarbeiter sein und das ding unterschreiben?

    Es geht nicht um das Zeugnis,

    das kann er sich von mir aus selber schreiben, und wird dann unterzeichnet.
    Der möchte nur seine Überstunden ausbezahlt bekommen, das ist alles. Es geht also nur um einen Monat Überstundenabbau, die er durch Krankmeldung umgehen möchte.
    Sehen will den niemand mehr hier....

    Gruß

    Rüdiger

    PS: Hab auch Arbeitsrecht früher gelernt, aber es verändert sich alles in rasender Schnelle, jetzt gelten ganz andere Regelungen als vor Jahren noch. Und wissen tut jeder viel, oder hat mal gehört:rolleyes:.

  • ...der Arbeitnehmer muss beweisen, das die Überstunden angefallen sind und der Arbeitgeber muss diese angeordnet haben, oder gebilligt haben.
    Ist das nicht der Fall, gibt es auch nicht automatisch eine Auszahlung von Überstunden.
    Muss man eben mal sehen, was im Arbeitsvertrag steht.

    Meine bessere Hälfte ist Arbeitsrechtlerin... Ihre Kanzlei in Düsseldorf...

  • In meinem Job ist es üblich, dass ich zwanzig minuten Zeit hätte mein Büro zu räumen und dann die restliche Zeit freigestellt sein würde. Da brauch ich mich nicht krankschreiben lassen.

    Andersrum kann ein gekündigter zum Arzt gehen und sich aus seelischen Gründen wegen der Kündigung krankschreiben lassen. Ist ja auch aussergewöhnlicher Streß. :confused: ein bisschen auf die Tränendrüse drücken und schon hat er einen Schein.

  • interessanterweise meinte ein Seminarleiter auf einem BR Semninar vor ein paar jahren mal. Mittlerweile kennen die Richter ihre Pappenheimer.
    Wenn jemand 20 jahre in einer Firma arbeitet und dann 2 Abmahnungen innerhalb von 6 wochen bekommt und gekündigt wird stehen die chancen auf widereinstellung für ihn sehr gut.
    Und genauso war es mit deinem Fall Rüdi, er sagte justizia ist Blind aber nicht taub.... :D
    Soll er halt klagen...

  • Achtung!! Wenn es nur um "ÜBERSTUNDEN" geht wird unterschieden zwischen Zeitguthaben und vom Arbeitgeber an geordneten Überstunden!!!

    Vielleicht ist der Betroffene Gewerkschaftsmitglied, dann wird ihm dort geholfen...Ansonsten, wenn Arbeitgeberseite... gibt es das passende Gegegenstück.

    Grundsätzlich sind Arbeitsgerichtsurteile heute eher ArbeitNEHMERfreundlich.

    Gruß René

  • Ich mach so Sachen nur noch über unseren Anwalt. Habe auch mal "Personal" als Schwerpunkt im Studium gehabt - das kann man heute echt vergessen...:)
    Es sei denn, man liest jeden Tag irgendwelche "Newsletter"...

    Nils

  • Ich mach so Sachen nur noch über unseren Anwalt. Habe auch mal "Personal" als Schwerpunkt im Studium gehabt - das kann man heute echt vergessen...:)
    Es sei denn, man liest jeden Tag irgendwelche "Newsletter"...

    Nils

    Ja Nils,

    ein wahres Wort:rolleyes:. Bin da selber zu lange raus, also, wart ich, bis sich der Anwalt darum annimmt.
    Vielen Dank in die Runde, ich kann ja später berichten, was draus wurde......

    Gruß

    Rüdiger

  • Ja Nils,

    ein wahres Wort:rolleyes:. Bin da selber zu lange raus, also, wart ich, bis sich der Anwalt darum annimmt.
    Vielen Dank in die Runde, ich kann ja später berichten, was draus wurde......

    Gruß

    Rüdiger

    Servus,

    also es hat sich praktisch alles geklärt. Auch ohne Anwalt, obwohl da von der Gegenseite durchaus mit gedroht wurde:eek:.
    Wir haben noch ein paar Dinge gefunden, die wir mit seinen Forderungen verrechnen konnten, daraufhin wurden sämtliche Dummfugansprüche zurückgezogen. Beide verzichten, aber wir gewinnen:cool:.

    Er durfte sich sein Superzeugnis selber schreiben, und damit verbleiben wir und wünschen noch ein schönes, erfolgreiches Leben:D:D.

    Schön, wenn nicht immer die Advokaten gebraucht werden.....:)

    Gruß

    Rüdiger

  • Na Rüdiger, da bist du ja gut weggekommen...

    Habe mir das jetzt hier mal alles durchgelesen.... Wenn ich schon Gewerkschafft höre, gehen mir die Nackenhaare hoch....

    Als ich noch im Maschbau war, 2002, meinte die IG-Metall mal das sie 6,5% mehr Geld fordern sollte... Totaler blödsinn meiner Meinung, da wir schon seit Monaten Flaute hatten. Dafür haben die sich sogar ans Tor gestellt und nen Warnstreik abgehalten, ich allerdings nicht, habe weiter gearbeitet....

    Gegeben hat es dann 3,5% und rund 30 Mitarbeiter wurden betriebsbedingt gekündigt... Ich war auch dabei, aber ich habe bis zum letzten Tag meine Arbeit ordentlich gemacht.
    Die Hälfte derer die gekündigt wurden haben nen gelben Schein bekommen und die anderen waren nur noch anwesend.....

    Für mich hat es sich aber trotzdem gelohnt weiter zu arbeiten und auch richtig zu arbeiten. Zwei Tage vorm Ende nochmal zum Chef zitiert, Abfindung wurde um einiges erhöht und das Arbeitszeugnis war den Tatsachen gerechtfertigt, sagte mir mal jemand der sich damit auskennt das es ne recht gute 2 ist....

    Man sollte auch immer bedenken, man trifft sich immer zweimal im Leben....;)

    Und wenn nicht mitlerweile jeder sein Wunschzeugniss einklagen würde, könnte man auch noch was damit anfangen, will doch heutzutage keiner mehr sehen den Wisch.

    Ich bin immer freundlich gegangen, zweimal habe ich gekündigt und einmal wurde ich gekündigt.....

    Gruß...Mini-Guido ;)

  • @ rüdiger:

    schön, dass ihr eine einvernehmliche lösung finden konntet, mit der beide seiten zufrieden sind.

    ich würde jedoch jedem AN abraten, eine vereinbarung zu treffen, nach der er sich sein zeugnis selber schreiben darf (zumindest ohne beim entwurf entsprechende hilfe in anspruch zu nehmen.)

    ein zeugnis zu schreiben ist nämlich keine einfache sache. schon gar nicht, wenn das ziel des AN ist, dass das zeugnis mit note "xy" bwertet sein soll.

    auf den ersten blick hören sich viele zeugnisse für den laien sehr gut an. sie sind es aber oftmals nicht. das liegt an der bekannten "zeugnissprache" und den formalitäten, wie ein zeugnis auszusehen hat.

    so kann es schnell passieren, dass aus einem vermeintlich sehr guten zeugnis, ein lediglich befriedigendes wird...

    für einen AN wäre es daher besser, zu vereinbaren, dass ein mit note "xy" zu beurteilendes zeugnis erteilt wird. dann besteht auch ein anspruch auf ein entsprechendes zeugnis. anderenfalls besteht lediglich ein anspruch, dass überhaupt eins erteilt wird.

    solange du deinem AN nciht zugesichert hast ein zeugnis mit note "xy" zu erteilen, dürfte für dich die sache gegessen sein.
    anderenfalls könnte es passieren, dass er feststellt, dass sein zeugnis doch nciht so toll ist, wie angenommen, und er auf dich zurückkommt. schließlcih hast du es (wohl) unterschrieben.

    wollen wir letzteres nciht hoffen, damit die sache abgehakt werden kann...

    so far...

    gruß

    jan

  • Ich beschäftige mich gerade mit was ähnlichem...
    Ist in der tat nicht so enfach aber meist hat der AN nach 3 monaten eh kein Anrecht mehr auf Korrektur.. Und wenn er es sich selber schreiben darf, dann is er eh selber dafür verantwortlich was da drinnen steht..

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