Die Regelung war ja bereits angesprochen.
Mit aller Möglichkeit des Irrtums, aber recht überzeugt, daß es so richtig ist:
Laut Regelung muß alles (!) innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung an diesem speziellen Fahrzeug bereits eingetragen gewesen sein.
Nachträgliche Eintragungen müßten also an diesem speziellen Fahrzeug ausgeschlossen sein.
Abweichendes Verhalten von Prüforganen ändert diese rechtliche Grundlage nicht.
Um das zu verstehen, muß man den Grundgedanken dieser Regelung begreifen.
Es ging und geht bei dieser Regelung nicht darum, dem potentiellen Eigner das Fahren eines bestimmten Fahrzeugen preiswert und einfach zu machen.
Es ging darum, die Erhaltung bestimmter technischer Artikel einfach und damit auch preiswerter zu machen.
Um es also nochmals klar und analytisch aufzuzeigen, es ist ein Unterschied der Projektion, dessen was im Focus stand.
--Wäre es der Besitzer/die Besitzerin, dann würde der Eine oder der Andere sich u.U. mit Recht beschweren ungerecht behandelt zu werden, weil es doch egal wäre, ob Teil XY 1978 eingetragen wurde, oder das gleiche XY jetzt, 2009, erst eingebaut und legalisiert wird.
--Im Focus steht aber nicht der/die Besitzer/in, sondern es geht tatsächlich um die Autos.
Und da sagt der Gesetzgeber, daß es ihm um die zahlenmäßig begrenzte Gruppe von Autos geht, die j e t z t in einem bestimmten Zustand bereits existieren.
Und die möchte er erhalten und unterstützen und nur die !
Es ging und geht ihm nicht um die Autos, die möglicherweise noch in einen solchen, zeitgerecht modifizierten Zustand nachträglich versetzt werden könnten.
Die liegen ihm nicht am Herzen.
Und natürlich gibt es dabei immer Lücken und Ungerechtkeiten.
A) Wer heute ein 1977er Auto hat, welches sich in einem verbastelten Zustand befände, welcher nie ein Okay bekäme, der kann, quasi auch nachträglich, sein Auto in einen abnahmefähigen Zustand versetzen, und keiner hat etwas bemerkt, da der Fahrzeugbrief unverändert blieb.
B) Gleiches kann der Besitzer eines anderen 1977er Autos nicht machen, der sich einen Käfig nachträglich noch wünschte oder ein modifiziertes Fahrwerk nach Entwicklungsstand 1977.
Da das in den Papieren hätte vermerkt werden müssen, ist es leicht zu kontrollieren, ob es darinsteht oder nicht.
Und jede Bestimmungslage bringt immer Ungerechtigkeiten, weil es perfekte Regelungen nicht gibt, sind die dann mehr oder weniger ungerecht benachteiligend.
Wenn also das Hauptinteresse darin läge, ein stark modifiziertes Auto mit 'H' zu fahren, dann würde ich den stark veränderten MINI aus dieser Zeit mit aber schlechter Substanz suchen und sodann die Substanz restaurieren.
Das gewährleistet Beides. Es wäre ein stark modifiziertes Auto und es wäre trotzdem H-konform und gleichzeitig im guten H-würdigen Zustand, da frisch aufgebaut.
Andreas Hohls