Info: AHK eintragen

  • Moin zusammen,
    Hier eine Info für alle, die noch AHK nachrüsten wollen:

    Ich war grad bei der DEKRA, um die ordnungsgemäßen Einbau meiner AHK (in diesem Fall: IKS/bzw.Brink) begutachten zu lassen.

    TÜV-Gutachten, Einbauanleitung und Rover-Freigabe lagen vor.

    Die Aussage vom Prüfer :
    nachgerüstete AHK brauchen nicht mehr in die Kfz-Papiere eingetragen werden, es reicht das Mitführen der Unterlagen.

    Auf Nachfrage erläutete er, das schon seit nunmehr ca. 10 Jahren keine Eintragung mehr erfolgen muß solange eine EG-Bescheinigung vorliegt.
    Bei den Anderen (also ohne EG-Bescheinigung) gilt das seit ca.2005 (oder 2006...egal).

    Yippie-a-yeah!

    Bodo

    zuviel des guten ist der anfang vom bösen... ;)


  • Bei den Anderen (also ohne EG-Bescheinigung) gilt das seit ca.2005 (oder 2006...egal).

    Wie? Wenn ich nichts zur AHK habe kann ich die einfach so dranschrauben? Woher weiss dann die Rennleitung wieviel Anhängelast ich haben darf etc....

    Grüße, Frank

  • Wir verbauen hier unsere Eigenbau-AHK's, fahren anschl. damit zum TÜV, zahlen ca. 100 Euronen und lassen sie dann bei der Kfz-Zulassungsstelle eintragen. Einen anderen Weg gibt es angeblich für AHK's ohne Papiere nicht.

    Grüße
    Andreas

  • Wie? Wenn ich nichts zur AHK habe kann ich die einfach so dranschrauben? Woher weiss dann die Rennleitung wieviel Anhängelast ich haben darf etc....

    Grüße, Frank


    Das bezweifle ich. Grundlage meiner Aussage war/ist das Vorhandensein der Papiere. Zul. Anhängelast müsste auf dem Typenschild stehen...(?)

    Frag doch sonst einfach mal den örtlichen Sachverständigen.

    Gruß
    Bodo

    zuviel des guten ist der anfang vom bösen... ;)

  • Das bezweifle ich. Grundlage meiner Aussage war/ist das Vorhandensein der Papiere. Zul. Anhängelast müsste auf dem Typenschild stehen...(?)

    Frag doch sonst einfach mal den örtlichen Sachverständigen.

    Gruß
    Bodo

    Die Anhängelast hat nichts mit deinem Typenschild der AHK zu tun, sondern das Problem besteht meist darin, dass im Mini Brief / Schein keine Anhängelasten vermerkt sind.

    Glaub mir, sofern keine E Zulassung mußt du jede AHK nach wie vor eintragen.
    Habe es gerade hinter mir. Mit einem Gutachten (Nicht ABE) darf es sogar nur der TÜV direkt eintragen (Wenn Materialgutachten beim TÜV erstellt).
    Wollte meine bei der DEKRA eintragen. Aussage der Prüfer: "Dürfen wir nicht, mußt direkt zum TÜV!"
    Diese Eintragung darf auch nur ein Prüf ING!! vornehmen und nicht jeder 0815 Prüfer.

    Nur mal eben angemerkt, nicht das demnächst alöle mit Eigenbauten oder AHK`s mit Materialgutachten durch die Gegend fahren und sich wundern wenn die grünen sie anhalten.
    Noch schlimmer währe ein Unfall mit nicht eingetragener AHK. Möchte ich garnicht dran denken.

    Grüße Mirco

  • Die Anhängelast hat nichts mit deinem Typenschild der AHK zu tun, sondern das Problem besteht meist darin, dass im Mini Brief / Schein keine Anhängelasten vermerkt sind.

    Glaub mir, sofern keine E Zulassung mußt du jede AHK nach wie vor eintragen.
    Habe es gerade hinter mir. Mit einem Gutachten (Nicht ABE) darf es sogar nur der TÜV direkt eintragen (Wenn Materialgutachten beim TÜV erstellt).
    Wollte meine bei der DEKRA eintragen. Aussage der Prüfer: "Dürfen wir nicht, mußt direkt zum TÜV!"
    Diese Eintragung darf auch nur ein Prüf ING!! vornehmen und nicht jeder 0815 Prüfer.

    Nur mal eben angemerkt, nicht das demnächst alöle mit Eigenbauten oder AHK`s mit Materialgutachten durch die Gegend fahren und sich wundern wenn die grünen sie anhalten.
    Noch schlimmer währe ein Unfall mit nicht eingetragener AHK. Möchte ich garnicht dran denken.

    Grüße Mirco


    Hi,
    kann ich ebenfalls bestätigen, Westfalia mit allen Papieren mußte aber eingetragen werden da a:
    eine TP Nr. ( Westfalia hat nur diese ) nicht einer E-Nr. entspricht
    und b. - die meisten Minis nach 1991 keine Anhängelasten mehr ab Werk eingetragen haben. ( Das läßt sich aber relativ schnell mit der Freigabe von Erkens erledigen )

    Gruß
    Redcooper
    IMM 2010 - ich war dabei !!

  • Hi,
    und b. - die meisten Minis nach 1991 keine Anhängelasten mehr ab Werk eingetragen haben. ( Das läßt sich aber relativ schnell mit der Freigabe von Erkens erledigen )

    Ist diese Freigabe fahrzeugspezifisch oder generell?
    Bräuchte sie nämlich dringend, jedoch hat Herr Erkens Urlaub!

    Gruß MarCus

  • @ CrazyNatty,
    die ist fahrzeugspezifisch, er braucht eine Kopie deines Fahrzeugbriefes/-scheines und dann ist auf der Unbedenklichkeitserklärung deine Fahrgestellnummer.
    War bei mir jedenfalls so, und ich habe sie erst vor kurzem angefordert.

    Bis dann - Danny

  • @ CrazyNatty,
    die ist fahrzeugspezifisch, er braucht eine Kopie deines Fahrzeugbriefes/-scheines und dann ist auf der Unbedenklichkeitserklärung deine Fahrgestellnummer.
    War bei mir jedenfalls so, und ich habe sie erst vor kurzem angefordert.

    Käse :rolleyes:

  • Zitat von Bodo:
    TÜV-Gutachten, Einbauanleitung und Rover-Freigabe lagen vor.
    Keine Eintragung in den Papieren notwendig.

    Stimmt. Ist bei jedem Vehikel so, hatten auch bei unserem Ford eine AHK nachgerüstet, ohne eine Eintragung in die Papiere.
    Voraussetzung: ALLES passt 100%

    Bei unserem Moke war dies allerdings nicht so, denn hier waren ursprünglich 600kg Anhängelast im Brief, die aber auf Grund der freigegebenen Last (D/KN-Wert auf Typenschild der AHK) in Verbindung mit dem Gewicht des Moke nicht erreicht werden konnte. Hier gibt es auch eine Formel dazu. Demnach mußte die (seinerzeit eingetragene - noch gebremste) Anhängelast um 50kg reduziert werden, und daher wurde die AHK auch vollständig im Brief eingetragen:

    Die erforderliche Größe der Anhängekupplung wird durch den D-Wert bestimmt. Auf der Anhängekupplung ist vom Hersteller der Anhängekupplung ein Typenschild angebracht, auf dem der maximal zulässige D-Wert abzulesen ist. Die Angabe des D-Wertes erfolgt in Kilonewton [kN]. Die D-Wert-Formel lautet:

    Formel 1: D-Wert

    D = 9,81*T*R/(T+R)

    Ist der D-Wert der Anhängekupplung und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers bekannt, dann wird das maximal zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs mit Hilfe der folgenden Formel errechnet:

    Formel 2: D-Wert-Formel für zul. Gesamtgewicht

    T = R*D/(9,81*R-D)

    Bei bekanntem D-Wert und vorhandenem zulässigen Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs beträgt das maximal zulässige Gesamtgewicht des Anhängers:

    Formel 3: D-Wert-Formel für zulässiges Anhängergewicht

    R = T*D/(9,81*R)-D

    Es bedeuten:

    D = D-Wert in [kN]

    T = zulässiges Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs in [t]

    R = zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers in [t]

    *klugschicksende*


    Ärger oder Umstand hatte ich deswegen aber trotzdem keinen.

    Nur die verwunderte Feststellung des TÜV-Beamten ist mir noch in Erinnerung:
    "Die AHK ist massiver als das ganze Auto...! Selbst 50kg weniger finde ich noch spannend"

    :D:thumpsup:

    Wenn ich elektrisch fahren will, drehe ich am TRIX EXPRESS Fahrregler :cool:

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