Hi,
ich muss diesem Monat noch zum TüV und ich habe wegen Umbau auf MKII Rückleuchten keinen Rückfahrscheinwerfer mehr.
Legt der Tüv da Wert drauf?
Danke
Hi,
ich muss diesem Monat noch zum TüV und ich habe wegen Umbau auf MKII Rückleuchten keinen Rückfahrscheinwerfer mehr.
Legt der Tüv da Wert drauf?
Danke
also Wert drauf legen sie schon, klar, frage ist halt ob der bei dir Pflicht ist:
Ab EZ 1.1.1987 Pflicht, siehe
http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__52a.html
und
http://www.adac.de/Auto_Motorrad/…geID=61098&TL=2
...aber in deinem Profil steht der Silverbullet sei orchinool
Ist er nicht pflicht aber angebaut - muss er funktionieren, auch das steht irgendwo in der StVZO.
Nun ja orichinoool bis auf wenige Ausnahmen
Dann muss ich mir noch was einfallen lassen wegen dem doofen Scheinwerfer
Hab vielen Dank!
also ich hab mal gehört das ein rückfahrscheinwerfer keine pflicht ist???? korrigiert mich wenns verkehrt is
hm ok...geb mich geschlagen...... is wohl doch pflicht
Pflicht hin oder her..... mein TÜVler hat geschrieben NSL ohne Funktion, geringer Mangel... es hängt also wie immer vom jeweiligen Prüfer ab
nene, das wäre zu einfach
geht die NSL nicht ist das gemäß prüfkatalog ein geringer mangel.
ist sie aber falsch angebracht, fehlt, nicht genehmigte ausführung, ist das ein erheblicher mangel
Mal ne kleine Rückmeldung,
Fiel nicht weiter auf das ich den Rückfahrscheinwerfer nicht dran hatte.
Glück gehabt
Laut OldtimerMarkt Heft 06/09 Seite 215:
Sind WEISSE Rückfahrscheinwerfer mit E-Prüfzeichen Pflicht ab EZ 01.01.87,
Rote Nebelschlussleuchte (mit entsprechendem Prüfzeichen) ab EZ 01.01.91.
Das ist zumindest die Vorschrift...
Gruß aus Mainz
René
Ja, ist mittlerweile bekannt
Bei mir hat der Prüfer auch gemeint die Birne sei wohl kaputt und es unter geringe Mängel abgetan
gruß Piet
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