ABE für nicht vorhandene Leuchtweitenregulierung

  • Da anscheinend doch recht Viele ''Probleme'' mit der Leuchtweitenregulierung bei den Minis mit der Fahrzeug-ABE 8224/4 bei TÜV haben, stell ich den Auszug aus der Fahrzeug-ABE einfach mal online.

    Bei Bedarf kann ich den Auszug noch mal in guter Qualität per Mail verschicken.
    Oder man hakt noch mal ganz hartnäckig beim TÜV nach... Wenn man einen hat, der mit dem Computer umgehen kann :rolleyes:

    Liebe Grüße,
    Melissa

  • Hi,

    hilft sicherlich einigen weiter - deshalb find ich dieses Board verdammt gut :cool:

    Allgemeine Frage
    gibt es eine Möglichkeit die komplette ABE 8224/3 zu bekommen - würde mich einfach mal interessieren, vorallem da bei mir der TÜV Ing. extra nachgesehen hat und dann festgestellt hat, daß bei dieser ABE z.B zur Nebelschlußleuchte
    " wahlweise " drinsteht, obwohl mein Vergaser Cooper BJ 91 ist muß ich die NSL
    damit nicht montiert haben :D und das mit TÜV Segen ...

    Gruß
    Redcooper
    IMM 2010 - ich war dabei !!

  • daß bei dieser ABE z.B zur Nebelschlußleuchte
    " wahlweise " drinsteht, obwohl mein Vergaser Cooper BJ 91 ist muß ich die NSL
    damit nicht montiert haben :D und das mit TÜV Segen ...

    das stimmt aber nicht ;)
    du mußt eine NSL haben, ist gesetzlische vorschrift seit EZ 1.1.1991.
    da ändert auch die (ältere) ABE nix dran

    If you can't stand a joke, don't drive one

  • das stimmt aber nicht ;)
    du mußt eine NSL haben, ist gesetzlische vorschrift seit EZ 1.1.1991.
    da ändert auch die (ältere) ABE nix dran

    äh... Also es ist auch gesetzliche vorschrift (seit 91), dass eine Leuchtweitenregulierung vorhanden sein muss.
    Wenn es anders in der Fahrzeug-ABE (zb. durch eine evtl. Ausnahmegenehmigung oder so) steht, dann gilt das was in der ABE steht.

    Sonst müsste ich mir ja in meinen 92er Cooper ne Leuchtweitenregulierung nachträglich einbauen und würde nie mehr durch den TÜV kommen.

  • das stimmt aber nicht ;)
    du mußt eine NSL haben, ist gesetzlische vorschrift seit EZ 1.1.1991.
    da ändert auch die (ältere) ABE nix dran


    Oh doch lt. dem Hr. Tüv Ing. schon, denn in der der ABE steht " wahlweise "
    und damit kann sie montiert sein und muß dann auch funzen - fehlt sie ist das kein Grund für einen Mangel.
    Wenn dem so wäre müßten alle Minis ja auch stillgelegt werden wegen dem Kennzeichen, daß zu tief ist ( soweit ich das irgendwo mal gelesen habe;) )

    Gruß
    Redcooper
    IMM 2010 - ich war dabei !!

  • nein, die LWR ist nur vorschrift gewesen wenn eine mindestzuladung auf der hinterachse möglich gewesen wäre (blendung vom gegenverkehr bei vollem kofferaum). geht beim mini nicht. daher war es möglich ohne auszukommen.
    allerdings wurde das später geändert, und auch der mini brauchte eine, obwohl er kaum "in die knie geht" hinten

    bei der NSL liegt das dadran das die /3 ABE deutlich älter ist. die ist von 1986, da gabs diese vorschrift noch nicht. dennoch hat sich Austin-Rover schon drum gekümmert und eine NSL "vorgesehen", glaub ab 87 wurde die serienmäßig verbaut. nun hast du als nutzer die wahl die zu lassen, oder zu entfernen, bis das gesetz sie verbindlich vorschreibt

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