165ger Reifen auf minilite felge laut Dekra nicht möglich

  • Hi @all,
    ich war eben bei der Dekra um meine 165ger Reifen eintragen zu lassen. Der Dekra Mensch sagte mir allerdings, dass er die neue Reifengröße nicht eintragen könne, weil er kein Gutachten zur Felge hätte. Daraufhin habe ich ihn darauf hingewiesen, dass es weiterhin die originalfelge sei und die ja Freigegben sein müsse. Auch dies reicht ihm aber nicht, da er sagt, dass er keine andere Reifengröße eintragen könne, ohne eine ABE von Rover zu haben oder ein Teilegutachten von der Felge....
    Ich hatte wohlgemerkt den ausdruck von minidevils und den Ausdruck von Falken dabei. Desweiteren meinte er, es ginge NUR über eine einzelabnahme vom TÜV!

    Habt ihr eine Idee warum er das nicht macht bzw. was ich noch machen könnte, außer mal zum Tüv Rheinland zu fahren.

    Danke an euch schonmal

    adrian

  • Ich würde zu einem anderen Tüv fahren. Dekra kann anscheinend nur Sachen eintragen, für die Sie ein Gutachten haben. Sind also sehr unflexibel.

    "Bück dich Fee, Wunsch ist Wunsch!"
    10" Bremse rockt

  • Ich würde zu einem anderen Tüv fahren. Dekra kann anscheinend nur Sachen eintragen, für die Sie ein Gutachten haben. Sind also sehr unflexibel.

    Dekra darf in einigen bundesländern sachen nicht eintragen ;)

    genauso wie die dekra nur in bestimmten bundesländern praktische führerscheinprüfungen machen darf :)

    sind irgendwelche bestimmungen

  • das ist völlig normal was der mensch der dekra da sagt.
    ich weiß auch nicht warum immer irgendwelche ausdrucke mitgenommen werden, das ist seit jahren verboten danach eintragungen zu machen.

    der einfache weg: Herrn Erkens anschreiben/anrufen und eine entsprechende freigabe erbitten.

    If you can't stand a joke, don't drive one

  • Dass es über diese Ausdrucke nicht mehr geht, sagte der Prüfer mir schon. Das ist ja dann auch okay. Allerdings frage ich mich gerade warum die Dekra Mitarbeiter Ingenieure sind, wenn sie nur eintragen können, was auf einem Gutachten steht. Wie auch immer...
    KLAS: Ich kenne leider Herr Erkens nicht. Kannst du mir einen Kontakt vermitteln? (E-Mail Adresse o.ä.)
    Hat sich erledigt; habe die daten über das Forum gefunden. Werde mich an ihn wenden.
    Danke
    Adrian

  • guckst du hier
    https://www.mini-forum.de/teilegutachten…over-29428.html

    bei eintragungen müssen entsprechende unterlagen vorhanden sein, oder erstellt werden.
    bei felgen kann es zb sein das der hersteller eine bestimmte reifengröße nicht zulässt. oder der fahrzeughersteller verbietet das diese reifen auf sein auto kommen, usw. das kann der "normale" prüf-ing. nicht wissen, bzw beurteilen

    If you can't stand a joke, don't drive one

  • Danke dir Klas,

    der Kontakt ist goldig.;) Bekomme jetzt alles nötige zugesendet.
    Melde mich dann wieder, wie es bei der erneuten Prüfung gelaufen ist:D

    Gruß
    adrian

  • ...was'n Quatsch, so ein Aufstand. :soupson:

    Naja, mit dem Schreiben von Herrn Erkens wird's wohl gehen.
    Hatte das Ding auch mit beim Tüv (Nov. 08) sowie eine aktuelle (!) Freigabe von Falken für die 165er.
    Ohne Probleme eingetragen - allerdings wollte der Tüv-Män unbedingt diese Felgenprüfnummer sehen, die auf der Innenseite der Felge steht.
    Hatte ihm dann die Nummer auf dem Reserverad gezeigt (auch Minilite) und damit war's ok für ihn.

    Viel Erfolg und Spässkes mit den 165ern!

  • Dass es über diese Ausdrucke nicht mehr geht, sagte der Prüfer mir schon. Das ist ja dann auch okay. Allerdings frage ich mich gerade warum die Dekra Mitarbeiter Ingenieure sind, wenn sie nur eintragen können, was auf einem Gutachten steht. Wie auch immer...
    KLAS: Ich kenne leider Herr Erkens nicht. Kannst du mir einen Kontakt vermitteln? (E-Mail Adresse o.ä.)
    Hat sich erledigt; habe die daten über das Forum gefunden. Werde mich an ihn wenden.
    Danke
    Adrian


    ganz einfach:

    in den neue Bundesländer darf die auch einzelabnahmen machen, so wie ich es verstanden habe aber der Tüv nicht, genau wie die abnahme der praktischen führerscheinprüfung

    und in den alten Bundesländern ist es genau andersrum.

    wurde mal so festgelegt und damit hat sich das

  • Zitat

    in den neue Bundesländer darf die auch einzelabnahmen machen, so wie ich es verstanden habe aber der Tüv nicht, genau wie die abnahme der praktischen führerscheinprüfung

    und in den alten Bundesländern ist es genau andersrum.

    wurde mal so festgelegt und damit hat sich das

    So in etwa ist das... Dekra und TÜV sind ja private Unternehmen, auch wenn es immer so einen "amtlichen" Eindruck macht.
    Wie gesagt kann Einzelabnahmen in den alten Bundesländern nur der TÜV machen, in den neuen BL die Dekra. In den alten BL hat sich der TÜV soz. die "Lizenzen" für Einzelabnahmen gesichert. In den neuen BL hat die Dekra den "Überwachungsverein" aus der Zeit vor der Wende übernommen und sich dadurch die Rechte an Einzelabnahmen dort gesichert.
    Diese jetzige Regelung ist aber keinesfalls für immer so, die Rechte werden irgendwann (Zeitpunkt ist mir nicht genau bekannt) wieder neu vergeben (das wird dann wohl so wie mit der Vergabe der UMTS-Lizenzen :D)
    Dies ist meine Beschreibung dessen, was mir ein Freund bei der Dekra mal erklärt hat, nur mit einfachen Worten. Profis mögen mir falsche/fehlende Fachausdrücke hier verzeihen.

    Es grüßt

    Christoph


  • Diese jetzige Regelung ist aber keinesfalls für immer so, die Rechte werden irgendwann (Zeitpunkt ist mir nicht genau bekannt) wieder neu vergeben (das wird dann wohl so wie mit der Vergabe der UMTS-Lizenzen :D)
    Dies ist meine Beschreibung dessen, was mir ein Freund bei der Dekra mal erklärt hat, nur mit einfachen Worten. Profis mögen mir falsche/fehlende Fachausdrücke hier verzeihen.

    Es grüßt

    Richtig, der Dekra Mitarbeiter sagte mir auch, dass Sie in naher Zukunft wahrscheinlich auch Einzelabnahmen machen dürften. Es stände aber nichts genaues fest. Bin auch nicht der Dekra böse, sondern finde nur, dass ein solcher Prüfer beurteilen könnte, ob ein 165ger Reifen in meinem Radhaus platz findet oder eben nicht(jetzt mal von anderen Fahrwerksberechnungen abgesehen, die auch der Tüv bei einer einzelabnahme in diesem Rahmen nicht machen würde).

    Wie dem auch sei, ich bekomme jetzt was ich brauche und kann dann alles ordungsgemäß eintragen.

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