Verlass dich auf Andere....

  • also ich war letzte woche beim tüv mit mrinrm anhänger da wurde die auflaufbremse in einem fahrversuch getestet .

    wie die potzelei das ohne hinbekommt frage ich mich schon ;) also wenn du den bussgeldbescheid bekommst würde ich einen anwalt aufsuchen und den das klären lassen !!!!!!


  • wie die potzelei das ohne hinbekommt frage ich mich schon


    Mit dem Fachmänisch Geschultem Auge des Gestzes! ;) Den Rest :scream: Verkneife Ich Mir jetzt besser. Habe den Besitzer des Hängers nochmahls Gefragt, ob evt. was an der Bremse sein könte,und er Schwört Stein und Bein das die in Ordnung ist. Zudem ist Meinem Fahrer auf der Strecke ebenfalls nichts Aufgefallen. Ob man das beim Fahren allerdings merkt ob die Bremse in Ordnung ist,weiss Ich Absolut nicht. Habe Null Erfahrung was den Hängerbetrieb angeht.

    Mijn psychiater is verantwoordelijk voor de inhoud van dit bericht. ;)

  • bei einem hänger ohne gewicht merkst du das null ob die auflaufbremse geht :)

    ich muss für die BE (anhängerprüfung) 500 kg im anhänger haben da merkst du was :)

    selbst beim tüv werden die keine gescheiten bremswerte ermitteln können da das gewicht vom anhänger zu gering ist :)

    drum freut sich mein tüvler immer wenn ich komm den das ding hat 800kg da geht was :)

  • Was ich mich frage: wenn der Abschlepper den Hänger nur zieht und nicht auflädt, fällt der dann nicht auch unter das Sonntagsfahrverbot?

    Grüße,
    Andreas

    Nein, in diesem Fall nicht. Fährt er den Hänger aber nicht nur zu seinem Standort, sondern er bringt ihn z.B. zu Dir nach Hause, dann ja.;)


    Abschlepper die zum Unfall oder wegen Verkehrsbehinderung oder aus sonstigen Gründen von der Polizei gerufen werden sind von Sonntags- Fahrverbot ausgenommen.
    Eure lange Nase möchte ich mal sehen wenn ihr mit dem Hänger auf der BAB und am Auto eine Panne habt und der ADAC kommt und sagt
    "heute ist Sonntag da darf ich keinen Hänger zu ihnen nach Hause bringen nur Werktags."

    Matze

  • Zudem ist Meinem Fahrer auf der Strecke ebenfalls nichts Aufgefallen. Ob man das beim Fahren allerdings merkt ob die Bremse in Ordnung ist,weiss Ich Absolut nicht. Habe Null Erfahrung was den Hängerbetrieb angeht.

    Merkste beim leeren Auto Trailer nur , wenn Du scharf bremst ..... sehr scharf !

    Ich kann Dir nur raten , den Anhörungsbogen abzuwarten und dann damit bei einem Anwalt vorbeizuschauen ...... hatte voriges Jahr ein " nettes " Erlebnis bezüglich " Gewerbliche Anhängerfahrten " und Zullässigem Gesamtgewicht :madgo: .... als Privatperson hätte ich verloren , mit Anwalt hab ich gewonnen !

    Man ist bei einer Kontrolle zwar verpflichtet , die persöhnlichen Daten preiszugeben , aber man ist nicht verpflichtet etwas zur vorgeworfenen " Tat " zu äußern . Daran sollte man sich tunlichst halten .

    Metro

  • Abschlepper die zum Unfall oder wegen Verkehrsbehinderung oder aus sonstigen Gründen von der Polizei gerufen werden sind von Sonntags- Fahrverbot ausgenommen.
    Eure lange Nase möchte ich mal sehen wenn ihr mit dem Hänger auf der BAB und am Auto eine Panne habt und der ADAC kommt und sagt
    "heute ist Sonntag da darf ich keinen Hänger zu ihnen nach Hause bringen nur Werktags."

    Matze

    Hi Matze,

    richtig, Abschlepper, Rettungsdienste usw. sind ganz klar vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen. Aber nur solange sie im Einsatz sind. Und das sind sie, solange liegengebliebene Fahrzeuge (Verkehrsbehinderungen) aus dem Verkehrsraum zum Standort des Abschleppdienstes/Polizeihof/TÜV gebracht werden.
    Wenn die dann 200 km das Fahrzeug zu Dir nach Hause fahren, dann ist das ein Speditionsauftrag und dann fällt er definitiv unter das Sonntagsfahrverbot.

    @ svenismk2

    Das mit verbaut muß auch funktionieren, hab ich mir mittlerweile auch überlegt.

    Aber mir ist noch ein Gedanke durch den Kopf gegangen. In Kabel 1 oder so kommt immer so ne Sendung von wegen Achtung Kontrolle (oder so ähnlich) und ich erinnere mich, daß da vor kurzem ein Polizist mal gesagt hat, um ein Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen, bedarf es einen Sachverständigen vom TÜV, außer es sind augenscheinliche gravierende Mängel mit bloßem Auge zu erkennen.
    Da Dir der Hänger stillgesetzt wurde, ohne einer Überprüfung der Bremse und ohne einen Sachverständigen, da würde ich die Strafe nicht bezahlen sondern mit einem Anwald das bereden. Eigentlich sollte da die Staatskasse sogear für den Heimtransport aufkommen. Vor allem auch, weil der Verleiher sicher ist, daß die Bremse in Ordnung ist.
    Das einzige, worauf Du halt sitzen bleibst, ist das Fahren ohne TÜV. Die Punkte und Strafe bekommt der Fahrer.
    Und als eigenes Erlebnis vor über 20 Jahren. Bin mit nem Kumpel in einem "Schrottkarren" unterwegs gewesen. Polizei hat uns angehalten. kurze Liste: Außenspiegel fehlte, etliche Durchrostungen, kein Warndreieck, kein Verbandskasten, kein TÜV und noch ein paar Kleinigkeiten. Die Polizisten glaubten nicht an die Verkehrssicherheit des Wagens und wollten diesen aus dem Verkehr ziehen. Auch hier würde umgehend (es war Sonntag) ein TÜV Termin gemacht und die Poizei eskortierte uns zum TÜV. Ergebnis:
    Das Fahrzeug hätte keinen neuen TÜV bekommen, aber es war dennoch so verkehrssicher, daß wir damit sogar wieder nach Hause fahren durften. Mit der Vorgabe, das Fahrzeug binnen 4 Wochen erneut zum TÜV vorzuführen oder abzumelden. Das letzterer wurde dann draus, er wanderte auf den Schrott. Und es wurde von der Polizei kontrolliert.;)

  • Halte uns auf jeden Fall auf dem laufenden was aus der Sache wird.

    Gruß
    Tibor

    Besser bang jeloofe als kühn jefalle.

  • Bisher noch Nicht,bin aber auch die Letzten 14 Tage nicht, Grossartig dazu gekommen Nachzuhaken (Bei dem Besitzer des Hängers).

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