Und Du bist Verlassen Wollte Heute Morgen in Berge den Mini abholen,und Wir sind ca. die Hälfte des Weges weit Gekommen. Bis Wir von "Freundlichen" Beamten der Autobahn Polizei,zum Hinterherfahren eingeladen worden sind. Das Endresultat, war das der Hänger Sichergestellt worden ist. Mit der Begründung das der Tüv seit November Letzten Jahres abgelaufen ist(Absolut Berechtigt habe Ich Idiot ,auch Vor Fahrtantritt nicht Überprüft ) da das zur Sicherstellung noch nicht Ausreichte,wurde noch eine ANGEBLICH!!!!! nicht Funktionierende Auflaufbremse Festgestellt. Wie das die Beamten Vor Ort mit EINEM BLICK!!!!! bei Stehendem Hänger!!!! Feststellen können,entzieht sich Leider Meiner Kenntnis. Der Freundliche Abschleppunternehmer war schon in ca. 10!!! MINUTEN vor Ort . Wie der Abtransport des ach so " Verkehrsunsicheren" Hängers aussah seht selbst. . Endresultat ist ,das Hänger jetzt in Bad Salzuflen steht. Und das Abholen des Minis auf Nächste Woche Verschoben werden Muss . Abgesehen von denn 2 Punkten für Meinen Fahrer,und den ca. 400 Euro die Mich der Spass Kosten wirt ,um den Hänger auszulösen,und wieder zu Seinem Besitzer zu Schaffen.PS: Ach ja der Hänger wurde Nicht Aufgeladen,sondern Einfach Angekuppelt und Weggefahren.
Verlass dich auf Andere....
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Ist das eigentlich noch so gesetzlich geregelt,das am Sonntag Hängerbetrieb (ausgenommen Wohnwagen) nicht gestattet ist?
Da gab´s doch mal irgendwie Probs bei manchen BCT-Rückkehrern. -
Nur wen das Zugfahrzeug als LKW zugelassen ist.
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Nur wen das Zugfahrzeug als LKW zugelassen ist.
Ach ja,so war das.
Aber bei so einer Hängertranportgeschichte muss ja auch das Gesamtgewicht beachtet werden,d.h.Zugfahrzeug darf entsprechend auch "ziehen". -
Ich kann deinen Ärger gut verstehen, möchte trotzdem etwas dazu sagen. Dass ein Anhäger verkehrsunsicher ist, nur weil er seit 4 Monaten TÜV-überfällig ist, wäre schon ungewöhnlich.. oder sollte die letzte HU 11/2007 fällig gewesen sein? Eine Auflaufbremse zu prüfen ist recht einfach. Wenn sich die Kupplung nicht einschieben läßt, so ist die Bremse unwirksam. Bei der nun fälligen HU wird genau das u.a. geprüft. Sollte sich heraustellen, dass die Bremse in Ordnung ist, so müssen die einschreitenden Beamten einiges erklären, auch ihrem Chef gegenüber.
Maßnahmen der Polizei sind zu jeder Zeit überprüfbar. Es steht dir frei, dies mittels einer Beschwerde bei der zuständigen Polizeidienststelle zu tun. Anforderungen von Abschleppern liegen generell nicht im Einflußbereich der Streifenwagenbesatzung. Sie teilen der Leitstelle lediglich mit, wo sie sich befinden. Diese wählt dann den zuständigen Abschleppdienst aus. Wenn der ASD in nur 10 min. vor Ort war, sei froh, es hätte auch viel länger dauern können. Das der ASD deinen Anhänger auch einfach angehängt hat, ist ungewöhnlich, denn schließlich war der Grund der Untersagung der Weiterfahrt bei dir offensichtlich eben die nicht funktionierende Bremse.
Das Sonntagsfahrverbot gilt tatsächlich nur für LKW mit Anhänger u. solo-LKW über 7,5t. Wenn dein Zugfahrzeug als PKW zugelassen ist, darfst du Sonntags mit dem Gespann fahren. Neuerdings gibt es allerdings eine Ausnahme: wenn der Anhänger für sportliche Zwecke verwendet wird, z.b. für Rennfahrzeuge, oder Pferdetransporter für Turnierpferde o. ä., dann darf er auch am Sonntag von einem LKW gezogen werden.
Im Übrigen würde ich auch noch ein Gespräch mit dem Halter des Anhängers führen. Hätte der euch nicht das Gerät mit abgelaufener HU gegeben, so wäret ihr der Steife sicherlich nicht aufgefallen.
trotzdem einen schönen Sonntag
Jens -
Achte auf das erste Bild,dort sieht man den Abtransport des Hängers. Der Hänger ist seit November 2008 Tüvfällig,also jetzt 3 Monate drüber. Bleibt halt ein Unangehnemer Beigeschmack,wen man sieht wie "Topgesicherte" Gespanne mit Polnischem Kenzeichen an einem Vorbeiziehen,während man dort steht.
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Hänger geliehen? Hat der Verleiher das alles verschwiegen?
Dann würd ich aber zusehen, dass ich die (Un)Kosten dem Verleiher "aufdrücken" kann. Zumindest einen Teil davon. -
Hänger geliehen? Hat der Verleiher das alles verschwiegen?
Dann würd ich aber zusehen, dass ich die (Un)Kosten dem Verleiher "aufdrücken" kann. Zumindest einen Teil davon.Hänger von Privat Geliehen (Leider),und ob er das mit dem Tüv unmittelbar wuste möchte Ich Bezweifeln. Halt am Falschen Ende von Mir Gesparrt,und Lehrgeld bezahlt. Was viel Schlimmer ist,das Ich Meine von Mir gegebene Zusage den Mini Heute abzuholen nicht einhalten konnte.
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wie ich schon schrieb, ich verstehe deinen Ärger, ich würde die Maßnahme überprüfen lassen
Gruß
Jens -
So und nu will ich noch einen draufsetzten.
Bitte überprüfe mal, wie schwer der leere Hänger war. Ich habe auf den Fotos einen Kombi als Zugfahrzeug ausgemacht. Es könnte sein, daß die ganze Aktion der Polizei nicht in Ordnung ist.
Die dürfen den Hänger wegen der nicht funktionierenden Auflaufbremse gar nicht stillsetzten. Vorausgesetzt, das Zugfahrzeug darf das ziehen. Steht im Schein unter Anhängelast ungebremst. Sollte der Kombi 800 kg ungebremst ziehen dürfen und der Hänger hat leer 700 kg, dann darfst Du diesen ohne funktionierende Bremse ziehen, natürlich nur leer.
Das ist auch der Grund, warum der Abschlepper den getrost anhängen konnte.
Vorausgesetzt, das war der einzige technische Mangel.Ich hatte was ähnliches bei mir im Geschäft im Herbt mit einem Unimog und einem Kabelanhänger. Da war die Luftbremse am Hänger aus, die Polizei hat es bemerkt und es gab nur nen Strafzettel wegen Überladung (war aber Leer). Der Unimog durfte 1,5 to ohne Bremse ziehen, der Hänger wog aber 2,3 to.
Eine Überschreitung der TÜV um 3 Monate ist meines Wissen kein Grund zum stillsetzten. Wenn ich da recht informiert bin muß dafür das Fahrzeug 6 Monate über TÜV sein.
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Eine Überschreitung der TÜV um 3 Monate ist meines Wissen kein Grund zum stillsetzten. Wenn ich da recht informiert bin muß dafür das Fahrzeug 6 Monate über TÜV sein.
Sehe ich auch so. Ich hatte vor Jahren mal ein Kfz bewegt, dessen TÜV-Termin um 8 Monate überschritten war. Hat 40€ plus Bearbeitungsgebühr gekostet, und ich bin weitergefahren.
Grüße
Jörg
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Was ich mich frage: wenn der Abschlepper den Hänger nur zieht und nicht auflädt, fällt der dann nicht auch unter das Sonntagsfahrverbot?
Grüße,
Andreas -
Was ich mich frage: wenn der Abschlepper den Hänger nur zieht und nicht auflädt, fällt der dann nicht auch unter das Sonntagsfahrverbot?
Grüße,
AndreasNein, in diesem Fall nicht. Fährt er den Hänger aber nicht nur zu seinem Standort, sondern er bringt ihn z.B. zu Dir nach Hause, dann ja.;)
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Das was Biz schreibt finde ich sehr gut. Das Leergewicht eines Trailers beträgt meist ca. 500kg. Die meisten Zugfahrzeuge dürfen 700kg ungebremst ziehen (die 700kg sind irgendwie ne magische Grenze).
Von dem ausgehend würde ich mich zur Wehr setzen.PS: Durch diese Sache kann ich den Sveni nun nicht persönlich kennenlernen ...
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So und nu will ich noch einen draufsetzten.
Bitte überprüfe mal, wie schwer der leere Hänger war. Ich habe auf den Fotos einen Kombi als Zugfahrzeug ausgemacht. Es könnte sein, daß die ganze Aktion der Polizei nicht in Ordnung ist.
Die dürfen den Hänger wegen der nicht funktionierenden Auflaufbremse gar nicht stillsetzten. Vorausgesetzt, das Zugfahrzeug darf das ziehen. Steht im Schein unter Anhängelast ungebremst. Sollte der Kombi 800 kg ungebremst ziehen dürfen und der Hänger hat leer 700 kg, dann darfst Du diesen ohne funktionierende Bremse ziehen, natürlich nur leer.
Das ist auch der Grund, warum der Abschlepper den getrost anhängen konnte.
Vorausgesetzt, das war der einzige technische Mangel.Ich hatte was ähnliches bei mir im Geschäft im Herbt mit einem Unimog und einem Kabelanhänger. Da war die Luftbremse am Hänger aus, die Polizei hat es bemerkt und es gab nur nen Strafzettel wegen Überladung (war aber Leer). Der Unimog durfte 1,5 to ohne Bremse ziehen, der Hänger wog aber 2,3 to.
Eine Überschreitung der TÜV um 3 Monate ist meines Wissen kein Grund zum stillsetzten. Wenn ich da recht informiert bin muß dafür das Fahrzeug 6 Monate über TÜV sein.
Ich könnte Dich Knutschen!!!!! Das Zugfahrzeug war ein Mercedes Viano (Also etwas Grösser als ein Kombi) . Das Zulässige Zuggewicht des Fahrzeuges ,und das Gesammt Gewicht des Hängers erfahre Ich Morgen Früh. Wen dem so sein sollte das Wir das Glück hatten, auf der Hinfahrt angehalten worden zu sein,und die Stillegung nicht Rechtens war,hast Du einen Gut bei Mir!!!!!!
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Dann halt uns mal auf dem laufenden
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Auf jeden Fall!!!
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(die 700kg sind irgendwie ne magische Grenze).
.. einen mit Pkw "ziehbaren" Anhänger gesehen, der bei mehr als 750kg Zul.Ges.Gew. noch KEINE Bremse hat ?????
Ab 750 Zul.Ges. ist eine Auflaufbremse vorgeschrieben soweit ich weiß .....
Max
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Dann lag ich ja nicht ganz falsch, dann sind die 750kg die magische Grenze.
Ob die Bullen mich anhalten würden, wenn ich hintern Mini nen leeren Trailer (mit funktionierender Bremse) hängen würde? Vom Gewicht haut´s hin. Sähe bestimmt geil aus.
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So bin nun Schlauer was das Gewicht betrift,der Viano darf Ungebremmst 750 Kg ziehen. Und der Hänger wiegt Lehr 670 Kg ,wie das jetzt aussieht mit dem "Was dran ist,muss auch Funktionieren" weiss Ich noch nicht. Der Besitzer von dem Hänger, lässt das Teil mit der Spedition zurückommen. Und Übernimmt die Kosten dafür,den Rest von Knapp über 200 Euro (Abschleppen,Anzeige ect. ) Übernehme Ich.
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