da gebe ich dir absolut recht !!!!! wir sind auch auf dem land und die verkehrsanbindung ist besch...........
WIR sind gemeint.......
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da gebe ich dir absolut recht !!!!! wir sind auch auf dem land und die verkehrsanbindung ist besch...........
Meine Tochter auch. Nach Leipzig gibt es zwar eine regelmäßige Zugverbindung, aber zu ihrem Freund nach Grimma gäbe es nur eine Buslinie, wo 18 Uhr der letzte fährt.
Wenn es nach dem ÖPNV ginge, dürften sich meine Tochter und ihr Freund nur am Wochenende sehen. Und dabei liegen beide Kleinstädte gerademal 25 km auseinander.Deswegen waren wir sehr froh über den Polo, weil sich weder sie, noch ich, uns ein jüngeren Gebrauchtwagen hätten leisten können (Schmerzgrenze waren 500 €). Der hat G-Kat und die grüne Plakette, und mit ihren ca. 5.000 km, die sie im Jahr fahren wird, verbläst sie ganz sicher weniger CO² als ein Neuwagen mit 40.000 km im Jahr.
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Fakt ist , das billige Autos vom Markt verschwinden . Was das zB mit Umwelt zu tun hat ist fraglich . Was der kleine Mann denkt ist auch egal . Er wird weiterhin von der Entwicklung von 12 Zylindern lesen und sich fragen , warum er für 5000 DM ( 2500 € ) kein Auto mehr findet .
... aber zum Thema zurück :
heute bekommen :
... einen sehr sehr schicken Auftrag ohne Katalysator
Metro
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Ich finde "schade ist es ja um Wagen die kurz vor der Klassiker-Altersgrenze stehen" denn diese die seither dann bei einem "Fan" für oftmals kleines ein neues Zuhause fanden finden dann den Weg zur Entsorgung......nicht mal mehr nach Afrika......denn diese Aufkäufer legen selten solche Beträge
an.
money make,s the World goe round....... -
Und wieder einmal wurden hier Beiträge kommentarlos gelöscht .....
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Und wieder einmal wurden hier Beiträge kommentarlos gelöscht .....
In diesem Fall sollte Dich das freuen!
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die werden doch nicht irgendeinen RAF komentar gestrichen haben
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Bleibt mal beim Thema. ADS scheint in Internetforen weit verbreitet zu sein.:D
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ADHS wenn schon dann richtig
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Die zehn "Gebote" der Umweltprämie
1. Die vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von 1,5 Milliarden Euro stellen die Obergrenze dar. Darin sind auch die administrativen Abwicklungskosten enthalten. Die Mittelverteilung erfolgt nach dem Windhundprinzip.
2. Stichtag ist der 14. Januar 2009 für Kauf und Erstzulassung des Neuwagens/für Kauf und Zulassung des Jahreswagens. Die Laufzeit endet am 31. Dezember 2009.
3. Begünstigt sind natürliche Personen, die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten. Entscheidend ist die Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder Jahreswagens.
4. Altwagen: mindestens neun Jahre alter Pkw, d.h. die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 14. Januar 2000 stattgefunden haben.
5. Neufahrzeug: Fahrzeug, das zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird und mindestens die Abgasnorm Euro 4 erfüllt.
6. Jahreswagen ist ein Pkw, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.
7. Verschrottung: Verwertungsnachweis im Zeitraum von 14. Januar bis 31. Dezember 2009 durch anerkannten Demontagebetrieb gemäß Altfahrzeugverordnung.
8. Dokumente: Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs sowie Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller
9. Verfahren: Antragsberechtigter ist der Erwerber des Neufahrzeugs. Dieser kann mit der Beantragung auch den Händler beauftragen. Der Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen, bearbeitet und beschieden.
10. Missbrauchsvorkehrungen: Durch entsprechende Ausformulierung der Förderrichtlinie ist der Missbrauchsanfälligkeit vorzubeugen bei gleichzeitiger Sicherstellung eines möglichst unbürokratischen und schnellen Verfahrens.
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Die Laufzeit endet am 31. Dezember 2009.
Das beruhigt mich etwas. -
Dann wird das nix mit der Anschaffung ner Alibi-Karre
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Konjunkturpaket II
Kabinett segnet Umweltprämie ab
Das Bundeskabinett hat am Dienstag die Ausgestaltung der am 14. Januar 2009 beschlossenen Umweltprämie im Rahmen des zweiten Konjunkturpakets gebilligt. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Gegenüber den bereits bekannten Eckpunkten wurde – wie erwartet und vor allem von der Autobranche gefordert – die Definition eines "Jahreswagen" erweitert. Demnach ist ein Jahreswagen ein "Pkw, der – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller – längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen" war.Weitere wichtige Ergänzungen: Auch der Abschluss von Leasingverträgen ist förderwürdig. Und: Die neun Jahres-Regelung orientiert sich nicht an dem Fixdatum 14. Januar. Entscheidend ist das Datum der Verwertung des Fahrzeugs, es muss also mindestens neun Jahre vor der Verschrottung erstmals zugelassen worden sein.
Mit der Umweltprämie zielt die Bundesregierung in zwei Richtungen: Zum einen soll sie dazu beitragen, den Einbruch der Autokonjunktur infolge der Finanzkrise abzuschwächen. Zum anderen soll durch den Ersatz hoch emittierender Altautos durch moderne Neu- oder Jahreswagen der Abgasnorm Euro 4 oder besser die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdenden Schadstoffen gemindert werden. Privatpersonen können die Prämie in Höhe von 2.500 Euro beantragen, wenn sie ihr mindestens neun Jahre altes Altfahrzeug, das zuletzt ein Jahr auf den Antragsteller zugelassen war, verschrotten lassen und ein neues Auto kaufen und anmelden.
Die Anträge können in Kürze ausschließlich auf dem Postweg beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die vorgeschriebenen Antragsformulare müssen die Originalunterschriften des Antragstellers tragen und die erforderlichen Nachweise bzw. Unterlagen enthalten – ist dies nicht der Fall, werden sie nicht bearbeitet und zurück gesandt. Anträge können nicht per Fax oder E-Mail gestellt werden. Das Antragsformular steht ab sofort auf den Internetseiten http://www.bafa.de und http://www.bmwi.de/go/umweltpraemie zum Download bereit.
Neue Hotline
Für Fragen zur Umweltprämie hat das BAFA eine neue Telefon-Hotline eingerichtet. Sie ist montags bis donnerstags von 8.00 bis 20.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr unter der Nummer 030 346 465470 erreichbar. (rp)
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Mist Meine Karre ist 3Monate zu jung. Mit dem einem Jahr Zulassung würde es gerade noch gehen (kurz nach Weihnachten letzten Jahres). Somit hätte ich mir zwischen Weihnachten und Silvester diesen Jahres ne neue Karre kaufen müssen/können und hätte dabei was kassiert.
Hätte ich das gewusst.....:(
Vielleicht wird der Quatsch ja noch verlängert
(Ja, ich bin ein Schelm)
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