Wechsel auf 165 er Reifen!!

  • Hallo alle zusammen,

    Muss ich wenn ich von den 145/70/R12 auf 165/60/R12 (auf Minilite 4,5J) wechsle etwas besonderes beachten (Radkasten oder so)?? Chrom - Kotflügelverbreiterungen hab ich drauf !

    Danke, Stefan :confused: :confused:

    Mini - fahren ist total groovie!!!!!!!! :D

    K&N 57i; RC40;

  • Hi,

    das einzige Problem das auftreten kann ist das Schleifen des Hinterrades im innern des Radkastens. Ist dies der Fall, dann kanns du an der Stelle die Karosserie einfach mit Hammer und Bolzen ein bißchen einschlagen.

    Mehr über das Thema findest du im folgenden Thread

    mfg Petar

  • Moin Stefan,

    also ich hatte mal nen 91er Cooper, der hatte die 165er schon drauf. Der Vorbesitzer hat mir so'ne Bescheinigung vom Reifenhersteller mitgegeben, in der bestätigt wurde, dass das funzt. Keine weiteren Karrosserieänderungen u.s.w..
    Der TÜV hat damals auch nix gesacht. Im Schein stand nämlich nichts drin, und die Bescheinigung hatte ich damals gar nicht gezeigt????? War halt nur so'n Dorf-TÜV:D
    Das sind so meine Erfahrungen damit - nichts genaues weiss ich nich!?;)

    Bis die Tage

    Michel

    .......und 197cm Mensch passen doch in einen Mini!

  • Vielen Dank euch beiden, das ging aber schnell!! Werd mir also eine Unbedenklichkeitserklärung holen und umstecken!!

    Stefan :D

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    K&N 57i; RC40;

  • Aber nicht vergessen: Die 165er müssen - egal auf welchen Felgen - eingetragen werden; bei Rover gibt es das entsprechende Mustergutachten, der TÜV überprüft dann die Freigängigkeit.

    Maximaler Mini - Gruß, Dirk :thumbs_up:

  • ... habe mir mal die Freigaben runtergeladen, sind ja aber nur für 12 Zoll, gibts die denn auch für 10 Zoll - Felgen? Vor allem für 6,5 x 10 Zoll:confused:

    Die Kurve ist die schönste verbindung zwischen zwei Punkten

  • Müsste es auch für 10" geben.
    Welche Breite der Reifenhersteller einträgt kann ich Dir nicht sagen, ist immer ein von/bis Bereich.

    Die Freigaben bekommst Du bei jedem Reifenhändler (oder direkt beim Reifenhersteller), ich kann nächste Woche mal schauen.

  • Mc57: Mhm, da hab ich völlig unterschiedliche Aussagen rüber gehört. Rover sagt: Eintragen, TüV sagt eintragen, Reifenhändler sagt eintragen - und Minischrauberwerkstatt sagt: Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller reicht, sofern immer mitgeführt.

    Wenn ich mal diejenigen, die bei ner Eintragung monetär profitieren, weglasse *G* steht's 2:1 ... um Ärger mit den grünlichen Männchen zu vermeiden (obwohl man ja kaum was sieht) hab ich dann mal in den sauren Apfel gebissen und den ganzen Schlonz eintragen lassen. Billig ist anders ;)

    Aber lustig wars. Zitat TüVMännchen: "Wieviel ist der denn tiefergelegt?" (mein Kleiner ist Serie ohne Fahrwerksänderungen). Dann hat er auf den Felgen keine Seriennummer gefunden und hatte keine passende Nuss für die Radmuttern *G*. Und zuletzt hat er den Rückwärtsgang net gefunden ...

    Naja, war aber nett und hat bereitwilligst eingetragen.

    gruß,
    -.jan.-

    PS: was ich noch vergaß: Wenn jemand das Schreiben von Rover braucht kann ichs gerne mal durch den scanner jagen und verschickern. Sind 4 verschiedene Felgen gelistet, inkl. der originalen Rover Minilites. Der Mensch, der in der Homologation das mit den Bescheinigungen macht, heißt übrigens Jochen Schultze (jochen.schultze@mgrover.de).

    'Not many cars can stand relentless hot pursuit from a BMC A series engine'

    Peter Egan, Road & Track

  • @ ALLE

    Vielen herzlichen Dank nochmal an alle, hab mir auch die Freigabe heruntergeladen !!

    Grüsse, Stefan :)

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    K&N 57i; RC40;

  • Fahr seit ´ner Woche auch die 165/60/R12 - der Gutachter von der DEKRA gab mir die Auskunft, daß es nicht reicht, das Gutachten mitzuführen, sondern daß die neue Bereifung eingetragen werden muß...

  • Auf der Feigabe steht: "Zur Vorlage beim Tüv oder anderen prüfenden Instanzen..."
    Reifen müssen also eingetragen werden. Die Freigabe ist nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Hersteller, dass die Reifen/Felgen-Kombination möglich ist und so eingetragen werden darf.

  • Und um es abzurunden:
    Auszug aus dem Erläuterungsbogen zum Gutachten der DEKRA:

    "...Das beiliegende Gutachten dient zur Vorlage bei der Zulassungsstelle zur Beantragung der Betriebserlaubnis..."

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