Anmeldung verweigert

  • Das die Bürokraten spinnen war ja immer schon klar.
    Aber sowas kann man sich normalerweise nicht mal ausdenken.

    Ich hab vor ein paar Tagen ein Auto mit neuem Tüv und AU verkauft.Als nun der neue Besitzer das gute Stück anmelden will heißt es auf den Straßenverkehrsamt.......Geht nicht:headshk: Zuerst müßen Sie nochmal zum Tüv.:eek:
    Begründung ...geringfügige Mängel....Lenkmanschette eingerissen und Oberfläschenrost an der Benzinleitung.:eek:
    Erstmal gibt's nur eine Vorläufige Zulassung (14 Tage)bis die Mängel behoben sind.

    Was Jetzt ????? Plakette erteilt aber keine Zulassung ????In welchen Gesetz steht den sowas?
    Dürfen die das?

    Gruß Altöli

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  • Mir hat man eine Ummeldung auf meine neue Adresse beim Strassenverkehrsamt verweigert,weil das auf mich zugelassene Motorrad keinen Tüv mehr hat.Ich solle dies erst beim Tüv vorführen.
    Dann könne man meine neue Adresse in die Papiere eintragen.
    Habe mit denen nicht diskuttiert und es so belassen.Mopete steht trocken in der Garage,zugelassen auf meine alte Adresse und immer noch ohne Tüv!:D

    Member of CoMiC
    Bist Du einsam und allein,Sprüh Dich mit Kontaktspray ein!!

  • ..einfach den TÜV-Bericht lesen:

    ..die Mängel sind zu beseitigen...steht da. Das mit dem Ummeldeni st auch klar geregelt.

    Man sollte solche Dinge immer unromantisch sehen. Steht da, ist so.

    Das ich das so sehe, hängt vielleicht mit meinem "Umbautun" im Zweiradbereich zusammen. Beide meiner Zweirad-Bastel-Marken sind bei den "Verantwortlichen" da wie dort beliebt. Da lernst man die Spielregeln kennen.

    Illusionslos mit Gruß aus Mainz René

  • Strange,

    das ist ja auch kein Grund zur Wiedervorführung gewesen als du den tüv machen ließt.:eek:

    Die sollen sich nicht so anstellen da bei der Zulassungsstelle.

    Wenn der Tüv das Auto durchgehen lässt ohne Wiedervorführung dann darf sich da die zulassungsstelle nicht querstellen.

    Ruf doch am besten mal dort an und lass Dir jemand fähigen ans telefon geben.

  • Stefan.
    hat ich ja geschrieben.
    Nochmal zum Tüv vorfahren.(innerhalb von 14 Tagen)
    Und das Problem hat ja der neue Besitzer.

    Was bei dem ganzen rauskommt werd ich mal mitteilen.

    Gruß Altöli

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  • Was Jetzt ????? Plakette erteilt aber keine Zulassung ????In welchen Gesetz steht den sowas?
    Dürfen die das?

    Definitiv Nein, das dürfen die im dem Fall nicht.

    Im Fall das eine Wiedervorführung angesagt ist, ist das Verhalten der Zulassungsstelle korrekt so.

    Gruß Matze

  • also ich mußte letztens auch nochmal die karre "vorführen" bei der anmeldung weil tüv/asu länger als ein halbes jahr alt sind....war für mich auch "neu"..

    alles in allem hab ich dann die motorhaube aufgemacht, ein sehr kurzer kritischer blick vom zulassungstyp in den motorraum, haube wieder zu und er hat mir die plaketten eigenhändig auf die schilder geklebt...:confused: ...verstanden hatte ich es nicht aber okay..

    lg
    mel

  • alles in allem hab ich dann die motorhaube aufgemacht, ein sehr kurzer kritischer blick vom zulassungstyp in den motorraum, haube wieder zu und er hat mir die plaketten eigenhändig auf die schilder geklebt...:confused: ...verstanden hatte ich es nicht aber okay..

    *ROFL* - Was!? :D

    Ich musste Anfang des Jahres innert einer Woche die AU nachholen und die Bescheinigung auf der Zulassungsstelle vorlegen. Angemeldet und Plakette geklebt wurde aber trotzdem...

    Gruß,
    Jan

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