Das die Bürokraten spinnen war ja immer schon klar.
Aber sowas kann man sich normalerweise nicht mal ausdenken.
Ich hab vor ein paar Tagen ein Auto mit neuem Tüv und AU verkauft.Als nun der neue Besitzer das gute Stück anmelden will heißt es auf den Straßenverkehrsamt.......Geht nicht Zuerst müßen Sie nochmal zum Tüv.
Begründung ...geringfügige Mängel....Lenkmanschette eingerissen und Oberfläschenrost an der Benzinleitung.
Erstmal gibt's nur eine Vorläufige Zulassung (14 Tage)bis die Mängel behoben sind.
Was Jetzt ????? Plakette erteilt aber keine Zulassung ????In welchen Gesetz steht den sowas?
Dürfen die das?
Gruß Altöli