"Macht ja auch Sinn!"
Erst stellt das Gericht die Schuld oder Unschuld fest, dann können zivile Ansprüche gestellt werden.
Ich bin mal gespannt. Auch wenn keine strafrechliche Schuld vorhanden ist (unerlaubtes Entfernen...), können, wenn der Verursacher durch das Verfahren feststeht, ja immernoch Schadenersatzansprüche gestellt werden (Oder?).
Viele Grüße
Volker