Hm, hier mal ein paar Fakten, die ich in diesem Zusammenhang letztes Jahr mal zusammen getragen habe, weil mich die gleiche Frage beschäftigte:
Blinkleuchten für rotes Licht am Fahrzeugheck sind in Deutschland nur erlaubt bis zu einem Erstzulassungsdatum einschließlich 30.03.1970. Danach waren immer nur gelbe Blinkleuchten erlaubt.
Eine weitere Voraussetzung für den Betrieb roter Blinkleuchten (wie für ALLE Leuchten am Fahrzeug) ist das Vorhandensein eines entsprechenden Prüfzeichens. Entweder die gute alte Wellenlinie mit Nummer (deutsch) oder das eingekreiste E mit Nummer (Europäische Lösung).
Wenn nicht beide Bedingungen erfüllt sind, ist die jeweilige Leuchte am Fahrzeug nicht legal.
Allerdings gebe ich zu, dass ich an meinem 1970er Austin 1100 (EZ November 1970) auch rote Blinker habe, und zwar durch Verwendung der US-Rücklichter. Diese sind halt nur mit einem SAE-Prüfzeichen versehen....
Trotzdem habe ich damit im Straßenverkehr keine Probleme - mir ist in zwei Jahren keiner wegen der Blinker auf die Pelle gerückt.
Ich möchte auf diesem Wege aber auf keinen Fall jemanden dazu bewegen, sich illegale Leuchtmittel ans Auto zu schrauben. Muss jeder selber wissen.
Grüße, OlliMK
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