Besser alles eintragen lassen! Urteil: Frisierter Motorroller darf vernichtet werden

  • Könnte dann wohl auch auf Autos umgemünzt werden....
    Gut das ich korrekterweiße alles eintragen lass ;)

    Zitat

    Urteil: Frisierter Motorroller darf vernichtet werden

    Das Frisieren eines Motorrollers wird nicht nur mit Bußgeldern und Punkten geahndet, unter Umständen darf das getunte Gefährt auch vernichtet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz am 15. Mai 2008 entschieden. (Az. 1 K 825/07.MZ).
    Im vorliegenden Fall hatte der Eigentümer des motorisierten Zweirads einen unzulässigen Auspuffkrümmer eingebaut und den Luftfilter technisch so verändert, dass die für den Leichtkraftroller erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h problemlos überschritten werden konnte. Bei einer Kontrolle stellten Polizeibeamte das Fahrzeug sicher. Im Anschluss an das Bußgeldverfahren ordnete das Land Rheinland-Pfalz zusätzlich die Vernichtung des Motorrollers an.

    Nach Auffassung des Gerichts sei dies zur Verhinderung weiterer Straftaten dringend erforderlich gewesen. Eine Herausgabe des getunten Rollers an den Besitzer sei ausgeschlossen, da die Betriebserlaubnis aufgrund der vorgenommenen technischen Umbauten erloschen sei.

    Der Einwand des Rollerbesitzers, er hätte mit dem Kraftrad zu keinem Zeitpunkt am öffentlichen Straßenverkehr, sondern nur an privaten Rennen teilnehmen wollen, konnte das Gericht nicht umstimmen. Es bestehe die Gefahr, dass der Roller doch im öffentlichen Straßenverkehr, zum Beispiel für den Schulweg, benutzt würde. Darüber hinaus sei ein freier Verkauf des Rollers an eine zuverlässige Person, die das Zweirad ausschließlich außerhalb öffentlicher Straßen nutzt, nicht möglich. Deshalb die Vernichtung des Fahrzeugs unumgänglich sei.

    Aus diesem Grund rät der ADAC allen Fahrzeughaltern auf rechtlich unzulässiges Tuning zu verzichten. Grundsätzlich können technische und bauliche Veränderung am Fahrzeug die Sicherheit des Fahrers stark beeinträchtigen und zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

    (ar/nic)

    Quelle: http://www.auto.de/Magazin/showArticle/article/14013

    Vor dem Mini ist nach dem Mini....nach dem Mini ist vor dem Mini

  • wo isn der beitrag vom straßenbelag!? :D

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    Mein Name: Taner Taskesen
    Mein Mini: MK V, SPI-Vergaserumbau + Extras...
    Mein Kennzeichen: AW-TT-90(4/10)
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    ich fühl mich wie ein einbeiniger bei einem wettbewerb für's arschtreten... :D
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    "Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod" :D
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  • Hmm... Und was macht das Land Rheinland-Pfalz, wenn der Junge sein Sparschwein schlachtet und sich einen neuen Roller zulegt? :rolleyes: Mir spukt da im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten neben der Verhältnismäßigkeit auch immer noch die Vokabel "geeignet" im Kopf herum. Aber ich bin ja auch eher Ing. als Jurist...

    Und wenn dieser Artikel und das, was ich beim Googlen nach dem Aktenzeichen sonst noch zu diesem Fall bzw. Urteil gefunden habe (nämlich, dass der Rollerfahrer sich bei der Kontrolle anscheinend mit der Polizei "verbal und körperlich auseinandergesetzt" hat, was natürlich kein feiner Zug von ihm war), keine wichtigen Details verschweigen, sehe ich ehrlich gesagt nichts wirklich Ungewöhnliches an diesem Fall. Wenn sich diese Praxis durchsetzen sollte, wird es wohl bald keine Roller mehr geben - denn dann wird der Großteil der Mopeds als nicht mehr frei verkäuflich gelten und damit der Vernichtung anheim gestellt werden müssen. Schon komisch, das.

  • wo isn der beitrag vom straßenbelag!? :D

    Hab Ich vernichtet weil's ne Gefahr für flammende Diskusionen war... :soupson:

    Aber wenn schon danach gefragt wird:
    Unser Roller läuft ab WERK weit über 50 (sogar fast 70!) km/h. AB WERK.
    Darf der Staat jetzt unser Eigentum zerstören!?

    Sicher, der Roller im geschilderten Fall war modifiziert und damit illegal.
    Aber er stellt immernoch einen BESITZ dar, und zwar nicht den Besitz des Staates. Sondern eines Bürgers.

    Ich habe kein Jura studiert, aber Ich denke nicht, dass es ein herausagendes Merkmal einer Demokratie ist, dass der Staat über Bestand, Zugehörigkeit oder Vernichtung von ihm fremdem Eigentum verfügen darf!

    Auf diesen speziellen Fall gemünzt:
    Einziehen, Rückrüstung fordern und kontrollieren - Fahrer bestrafen - und ok.
    Im Wiederholungsfall härtere Strafen. Beim wiederholten Wiederholungsfall nächst härtere Strafe - usw. Stichwort 'Mängelkarte'. Das Instrumentarium für dises Vorgehen gibt's doch bereits... Es ist ka nichts unumkehrbares.

    Sicher eine höhere Belastung für die Staatskasse, als einfach zu sagen 'verrrrnichten!' - da hat die Staatskasse aber selber Schuld, hätte ja keine Demokratie begründen müssen... :rolleyes:

    .

  • wo isn der beitrag vom straßenbelag!? :D

    Gelöscht?

    Zitat


    Nach Auffassung des Gerichts sei dies zur Verhinderung weiterer Straftaten dringend erforderlich gewesen.

    Das wird doch von der nächsten Instanz mit Sicherheit kassiert. Ist der Besitz von modifizierten Kraftfahrzeugen ohne Betriebserlaubnis verboten? Wo sind wir denn hier, wenn in vorauseilendem Gehorsam Eigentum vernichtet wird, nur weil man damit eine Straftat begehen "könnte"?
    Es ist ja auch nicht so, daß die Änderungen nicht zurückrüstbar wären.

    Grüße,
    Andreas

    P.S.: Die Schutzbehauptung, daß damit nur auf nicht öffentlichen Straßen gefahren werden sollte ist natürlich etwas dünn. Wo hat denn die Kontrolle durch die Polizei stattgefunden? Sicherlich nicht in der Garage...

    Edit: ihr wart wieder mal schneller. Aber dann hat sich meine Vermutung zu der Kontrolle ja bestätigt.

    irgendwas ist ja immer...

  • also sprich laut diesem gesetz hätte man alle mofas vom mofarenne in liedolsheim einsacke und zerstören können.... interessant.
    schwachsin gibt es.


    gruß

  • :eek::confused::eek:
    ...wegen Kruemmer und Lufi?!

    :soupson:

    Fips auf der Pirsch! 109.gif ACHTUNG: Gefährliches Halbwissen!

    RiP Fips 1974 - 2010...unvergessen


  • Naja, dass der Staat nach Straftaten das Tatwerkzeug einzieht, ist ja nix neues (§74 StGB). Aber es ist schon ein Unterschied, ob man einem Bankräuber die Pistole nicht mehr wiedergibt oder einen vermutlich mit wenigen Handgriffen wieder auf legale Konfiguration rückbaubaren Roller einbehält bzw. verschrottet.

  • tja verhältnissmäßigkeit ist hier das Zauverwort...

    Und das war den Richtern dieses Urteils wohl fremd...:rolleyes:

    Tja es gibt schon Leute mit komischen Ansichten jenseits der Realität... Das gilt auch für Richter... :headshk:

  • Asphalt
    Euer Roller läuft nach Tacho 70...
    Der geht bestimmt mal eben 10-15km/h vor.
    Der Rest ist tollteranz....
    ;)

    Vor dem Mini ist nach dem Mini....nach dem Mini ist vor dem Mini

  • tja verhältnissmäßigkeit ist hier das Zauverwort...

    Und das war den Richtern dieses Urteils wohl fremd...:rolleyes:

    Tja es gibt schon Leute mit komischen Ansichten jenseits der Realität... Das gilt auch für Richter... :headshk:

    vielleicht wissen wir auch zu wenig...:

    Zitat

    Der Roller erreiche knapp 100 km/h, gab der Kläger an. Nach einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung mit dem Kläger stellten die Beamten den Roller sicher.


    (mehr: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview6180.htm)

    da hat man wohl etwas mehr gefummelt und der asi ist sicher nicht das erste mal auffaellig geworden :rolleyes:

    ja, ich begruesse es, wenn richter ihren spielraum angemessen ausnutzen :D

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    RiP Fips 1974 - 2010...unvergessen


  • Meine ganz eigene Meinung zu der Nummer:

    Wenn jemand mit voller Absicht seinen Roller umbaut um damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit annähernd zu verdoppeln und anschließend handgreiflich gegenüber Beamten wird die im Prinzip nur ihre Arbeit tun, der sollte froh sein, dass ihm nur der Roller zerstört wurde.


    Nix gegen Tuning, ob eingetragen oder nicht.
    Polizei ist auch nicht immer nett und es kam auch bei mir schon zu "geschwollenen Halsschlagadern" im Gespräch mit den Sheriffs.

    Aber:

    *******e bauen und dann nach dem erwischtwerden andere doof anmachen / bzw. handgreiflich werden, da kann die Strafe gar nicht groß genug sein!

    SL

  • Nein, ich war es nicht...

    Der betreffende junge Mann ist allerdings wiederholt wegen seines Rollers aufgefallen.

    Interessant ist auch, das seit geraumer Zeit die 50iger Roller in Mainz deutlich langsamer sind....

    Insoweit hatte der Richter vielleicht doch recht?

    Wenn Euch so ein Junge ins Auto einschlägt wäre nicht so nett. Zumal ich seit einiger Zeit morgens mit dem Roller durch die Innenstadt muss, was die Jungs abliefern ist schon heftig. Erst schneiden die einen, dann bekommt man die Kippe zugeworfen... Die Überholkünste sind auch stuntreif...

    Vielleicht sehe ich das nur zu verkniffen.

    Gruß aus Mainz

    René

  • Da bin ich ja froh das ich aus dem alter raus bin...

    Denn wer sich mal ernsthaft mit der Technik beschäftigt weiß das 100km/h kein wirkliches Problem sind. Denn 100km/h auf dem Rollenprüfstand sind gefahren ca 80km/h...

    Nur wer ist schuld daran?
    Der Online Händler der das Zeug verkauft? Wohl kaum, denn dann wäre es jeder mini Teilehändler ja auch.
    Die Eltern? Hab keine Kinder, aber ich weiß was meine Eltern damals über meine Freizeitgestaltung wussten. Also auch nicht.
    Der Jugendliche? Sollte dann aber wissen das nach dem ersten mal schluss ist ;)

    Und wer ist denn damals mit seiner Mofa 25km/h gefahren?!

    Wenn dem sein Moped verschrottet wird weil er beratungsresistent ist, hat er halt Pech gehabt...

    cabin crew, all doors in flight and cross check!

  • Hallo.....

    Zu meiner Jugendzeit......verdammt lange her....:D hatte ich zweimal sowas ähnliches erlebt....

    Mit 15 ne Mofa bekommen, dann frisiert und mit rund 60 km/h erwischen lassen..... Mofa einkassiert. Nach allen Formalitäten, sprich Gutachter und Gerichtsverhandlung, Mofa wiederbekommen, aber ohne Motor.....!
    Begründung: Stark modifizierter Motor, nicht mehr möglich in Originalzustand zu setzen. Bums und aus..... Und das bei ner Zündapp 442, damals schon ein Oldie.....

    Dann ne gute alte Puch gekauft...... Die 25 km/h reichten natürlich wieder nicht lange..... Wieder friesiert und blöderweise wieder erwischen lassen..... Pech gehabt.....

    Diesmal wurde es etwas teurer.... Gutachten mit allem Schnick-Schnack und ne Höchstgeschwindigkeit von 92 km/h...... Mofa komplet eingezogen und vernichtet (mir wurde hinterher mal erzählt das die immer noch bei der Rennleitung steht als abschreckendes Beispiel)
    Begründung diesmal: Rahmen mehrfach gebrochen und geschweisst, Verkehrsuntauglich und nicht mehr reperabel....!

    Naja, es war alles an dem Ding festgeschweisst, jede Schraube..... Hatte mal ein loses Vorderrad, war bei den Geschwindigkeiten nicht so lustig..... Hat sich alles losgerappelt..... Hinten die Schwinge (war ja eigentlich keine, ne Maxi N hatte ja keine Dämpfer hinten) musste ich fast wöchentlich nachschweissen......

    Aus heutiger Sicht absolut Hirnrissig mit so nem Ding zu fahren...... Aber das hats auch damals schon gegeben das Mofas und Mopeds eingezogen wurden, nur die Begründungen waren andere......

    Dannach wurde ich etwas schlauer und habe mir ne Zündapp KS 50 geholt, die durfte dann auch 100 km/h fahren..... Nur der Hubraum war begrenzt, nicht die Höchstgeschwindigkeit......

    Gruß...Mini-Guido ;)

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