Wo kommen wir denn da hin?
Im regionalen Amtsblatt n toller "Artikel" gewesen.
Nach § 33 Abs. 4 SächsMG werden zukünftig die Daten eines jeden Einwohners online abrufbar. Wer das nicht möchte, muss persönlich zum Amt und widersprechen. So ein Käse
Gibt`s sicher auch in anderen Bundesländer. Aber für die Sachsen hier: Ab zum Amt!