Moin,
ZitatBei 95 db (A) ist übrigens die Grenze erreicht, ab der mit Hörschäden zu rechnen ist
Naja, die gesetzlichen Regelungen gehen inzwischen von 85dB(A) (bei 8 Stunden!) aus => bei der Arbeit Gehörschutztragepflicht, Anspruch auf Untersuchung etc.
dem Beifahrer müsste man demnach schon ab 80 dB(A) Gehörschutz zur Verfügung stellen aber wer fährt bei den Benzinpreisen schon 8 Std/Tag im Mini?
Schönen Gruß von der Gewerbeaufsicht