Nutzungsausfallentschädigung

  • Hallo!
    Ich bräuchte mal rein interessehalber ein paar Infos zur "Nutzungsausfallentschädigung".
    Folgendes hat sich zugetragen: Mitte Mai kam ich zu meinem geparkten Mini und musste feststellen, dass ein junger Mann in einem Anflug von Wahnsinn mit ca. 80 km/h (Angabe eines Zeugen) um die Kurve in einer 30er Zone gefahren ist, ins Schleudern geriet, frontal gegen einen 1er BMW krachte (welcher direkt vor meinem Mini stand), den es dann durch die Wucht noch auf meinen Kleinen schob und die Front beschädigte. :madgo:

    Also, Gutachten wurde erstellt: Reparaturkosten belaufen sich auf gut 1600€. Des weiteren wurde die Reparaturdauer auf 4 Tage geschätzt, wobei in einem Beisatz noch etwas von "Dauer für die Beschaffung der Ersatzteile nicht eingerechnet" (in etwa) erwähnt wurde.
    Soweit so gut. Mein Mini befindet sich nun aber schon gut 50 Kalendertage in der Werkstatt. Der Grund für die Dauer ist laut Werkstatt der Kühlergrill, welcher noch nicht geliefert wurde...:scream:

    Aber wie berechnet sich die Nutzungsausfallentschädigung? Zählen nur die 4 Tage, welche im Gutachten angegeben wurden oder wird es mehr, da der Verzögerungsgrund tatsächlich ein fehlendes Ersatzteil ist? Werden nur Werktage oder in der Tat jeder Kalendertag vergütet? So langsam läppert sich das ganze ja schon, zumal meine Nutzungsausfallentschädigung auf 27€/Tag dotiert wurde.

    Wer weiß da genaueres?
    Gruß OldYeller

  • Nabend

    Also: Die Nutzungsausfallentschädigung setzt sich ja wie folgt auseinander.

    Ersteinmal die Schadensermittlung wie schon beschrieben die eben vom Unfall bis hin zu Erstellung des Unfallgutachtens, also auf was sich der Schaden beläuft, wer Schuld ist usw.
    Dann bekommt man meist noch einen Zeitraum von 1-3Tagen zur überlegung ob das Fahrzeug wieder hergerichtet werden soll.
    Und in deinem Fall hast du dich ja für die wieder Instandsetzung entschieden. Was also auf die Reperaturdauer schließt die im Gutachten festgelegt ist. Es kann aber auch der Fall sein, dass sich durch unvorhersehbare Umstände dieser Zeitraum nicht ausreicht um das Fahrzeug fertig zu stellen. Wo wir wieder bei deinem Fall wären.

    Nun kann man, durch eine Bescheinigung der Werkstatt, eine Verlängereung der Nutzungsausfallentschädigung verlangen, denn du hast ja keine Schuld und bist ja schließlich auf dein Fahrzeug angewiesen.

    So würde ich da vorgehen. Also bei der Versicherung anrufen und denen mal sagen, dass du auf das Fahrzeug angewiesen bist und eben durch diese Bescheinigung beweisen kannst, dass das du das Fahrzeug nicht nutzen kannst, da es sich aufgrund fehlender Teile immernoch in der Werkstatt befindet.


    Hoffe es klappt so

    MfG

  • Genauer helfen kann ich leider nicht aber eine Erfahrung preisgeben.

    Bei Mir war es nach einem unverschuldeten Totalschaden so das ich pauschal 2 Wochen entschädigt bekam. Laut Gutachten die Zeit die es braucht um ein gleiches Fahrzeug wiederzubeschaffen... Sehr Witzig ;) Teilrestaurierter Mini mit vielen Extras gleichwertig in 2 Wochen.... Vorallen nachdem ich das Geld dazu erst 3-4 Monate nach dem Unfall bekommen habe... Trotz Anwalt im Einsatz und geklärter Schuldfrage!!!

    Denke das sieht schlecht aus für mehr Geld. :confused:

    Gruß Thomas

  • 50 Tage Wartezeit für einen Kühlergrill sind nicht normal und nicht nachvollziehbar.........

    man darf einen Mini nicht als Kiste bezeichnen

  • 50 Tage Wartezeit für einen Kühlergrill sind nicht normal und nicht nachvollziehbar.........

    Absolut!

    Wieso soll eine Versicherung für die Blödheit einer Werkstatt aufkommen?
    Tritt der Werkstatt in den Hintern das es kracht und drohe sie in Regress zu nehmen, wenn die Kiste nicht in 4 Tagen fertig ist!
    Im Notfall lieferst du den Grill eben selber an.

  • Jepp, 50 Tage für einen Kühlergrill... die Versicherung lacht sich kaputt. Genaues weiß ich auch nicht, aber der Weg, dass die Werkstatt an die Versicherung herantritt ist "normal", denn die Werkstatt muss dem Versicherer gegenüber erläutern, wieso das so lange dauert... das ganze aber wohl eher nur, wenn Du einen Schadenabtritt-DingsDa an die Werkstatt gegeben hast...

    viel Erfolg... aber mal ehrlich... was soll so kompliziert daran sein, einen Kühlergrill zu bekommen!?

    shorty

    Mini - it`s a state of mind...

  • Und selbst wenn es üblich wäre, dass ein Kühlergrill 3 Monate Lieferzeit hat, wärst du verpflichtet den Schaden möglichst gering zu halten, d.h. du fährst so lange mit dem alten, verbeulten, bis der neue da ist!

    Gruß Sascha

    44:75:20:62:69:73:74:20:64:65:66:69:6e:69:74:69:76:20:65:69:6e:20:4e:65:72:64:21

  • Aber wenn es wirklich nur der Kühlergrill ist, versteh ich die Werkstatt auch nicht wieso die Leute da nicht sagen hol das Auto und fahr ohne.
    Das ist doch eigentlich kein Problem oder`?

  • Geht es den tatsächlich um den Kühlergrill, welcher ja in erster Linie vor dem "reingreifen" schützt und in zweiter Linie schmückt, oder geht es (wenn die ganze Front gemacht werden muss) um die Frontmaske?

    Sollte diese nämlich nicht lieferbar sein, könnte es tatsächlich schwer werden die Reparatur zu beenden?

    Geht es um den Grill kann man sicherlich den alten erstmal irgendwie befestigen... :rolleyes: Dementsprechend würde ich dann auch nicht glauben, dass da irgendeine Versicherung für aufkommt?

    Gruß,

    Stefan

  • So, vielen Dank schonmal für die Antworten. Ich werde mich wohl auf eine niedrige NAE einstellen müssen. ;)

    Übrigens habe ich gerade erneut in der Werkstatt angerufen und mich erkundigt. Zitat: "Ende der Woche ist er fertig". Immerhin. Für die paar Tage werde ich ihn aber nicht mehr nach Hause holen. Ob nun noch einiges mehr zu machen ist, oder ob tatsächlich nur der Grill fehlt, konnte die Dame aber nicht sagen. Der Ersatzteilzulieferer ist übrigens eine Firma namens "X Parts All Makes".


    Ein positives hat das ganze aber: Die Front wird künftig rostfrei sein :)

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