Hallo!
Ich bräuchte mal rein interessehalber ein paar Infos zur "Nutzungsausfallentschädigung".
Folgendes hat sich zugetragen: Mitte Mai kam ich zu meinem geparkten Mini und musste feststellen, dass ein junger Mann in einem Anflug von Wahnsinn mit ca. 80 km/h (Angabe eines Zeugen) um die Kurve in einer 30er Zone gefahren ist, ins Schleudern geriet, frontal gegen einen 1er BMW krachte (welcher direkt vor meinem Mini stand), den es dann durch die Wucht noch auf meinen Kleinen schob und die Front beschädigte.
Also, Gutachten wurde erstellt: Reparaturkosten belaufen sich auf gut 1600€. Des weiteren wurde die Reparaturdauer auf 4 Tage geschätzt, wobei in einem Beisatz noch etwas von "Dauer für die Beschaffung der Ersatzteile nicht eingerechnet" (in etwa) erwähnt wurde.
Soweit so gut. Mein Mini befindet sich nun aber schon gut 50 Kalendertage in der Werkstatt. Der Grund für die Dauer ist laut Werkstatt der Kühlergrill, welcher noch nicht geliefert wurde...
Aber wie berechnet sich die Nutzungsausfallentschädigung? Zählen nur die 4 Tage, welche im Gutachten angegeben wurden oder wird es mehr, da der Verzögerungsgrund tatsächlich ein fehlendes Ersatzteil ist? Werden nur Werktage oder in der Tat jeder Kalendertag vergütet? So langsam läppert sich das ganze ja schon, zumal meine Nutzungsausfallentschädigung auf 27€/Tag dotiert wurde.
Wer weiß da genaueres?
Gruß OldYeller