wie bekomme ich einen Mini auf die Garage

  • :)
    wir wollen für eigene Werbezwecke einen Mini auf unsere Garage setzen.

    Hat einer das schon einmal gemacht?

    Benötigt man dafür eine Genemigung von der Stadt?

    Wer hat für diesen Zweck einen Mini,
    der kompl aussieht aber innen leer ist für kl. Geld?:rolleyes:

    Gruß Wullmann

  • Zitat

    Benötigt man dafür eine Genemigung von der Stadt?

    Das sagt dir die Landesbauordnung.
    i.d.R. müssen Grenzabstände (der Garage) von 3m eingehalten werden.
    Ist der Abstand deutlich größer, brauchst du keine Genehmigung, wenn der WAgen nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist.
    Also fest im Sinne von angemauert.
    Mit Dübeln wieder lösbar ranschrauben geht natürlich.

    Im Prinzip stellst du ja nur etwas auf's Dach, was zufällig wei ein Auto aussieht.

    Ein in die Wand "gecrashtes" Auto dagegen ist eine bauliche Veränderung und muß normalerweise genehmigt werden, weil der Grundriß (und damit die Grenzabstände) damit verändert wird.

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Das sagt dir die Landesbauordnung.
    i.d.R. müssen Grenzabstände (der Garage) von 3m eingehalten werden.
    Ist der Abstand deutlich größer, brauchst du keine Genehmigung, wenn der WAgen nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist.
    Also fest im Sinne von angemauert.
    Mit Dübeln wieder lösbar ranschrauben geht natürlich.

    Im Prinzip stellst du ja nur etwas auf's Dach, was zufällig wei ein Auto aussieht.

    Ein in die Wand "gecrashtes" Auto dagegen ist eine bauliche Veränderung und muß normalerweise genehmigt werden, weil der Grundriß (und damit die Grenzabstände) damit verändert wird.

    Grundsätzlich hat Andreas recht.
    Aber noch einige Anmerkungen: in manchen Bundesländern ist bei Garagen eine Grenzbebauung möglich, wenn diese nicht höher als 2,50m z.B. sind. Mindestgrenzabstände rühren aus dem Prinzip der Beschattung (nicht zu verwechseln mit Bespitzelung!) des Nachbargrundstückes und der Einhaltung des Brandschutzes her.

    In Deutschland gelten im Baurecht besonders das Baugesetzbuch (BauGB) und die entsprechenden Landesbauverordnungen, hier sicher die von NRW. Da aber Baubehörden diese Verordnungen regional sehr unterschiedlich auslegen (was in Köln erlaubt wird, muß in Leverkusen nicht rechtens sein... ;) ), am besten vorher im zuständigen Bauordnungsamt vorsprechen und Sachlage der Anforderungen klären. Meist muß auch ein Statikgutachten über die Tragfähigkeit der Garagendecke gemacht werden oder nachgewiesen werden, wie das Fahrzeug gegen Verrutschen (Sturm!) gesichtert wird.

    Viel Erfolg! (und ein Foto vom Ergebnis ist sicher hier gern gesehen)

  • also ich käme auf die idee, im betrunkenen zustand, mich um einige zusatzscheinwerfer oder stoßstangen oder lampen zu bereichern...!:rolleyes:

    Max

    Ohne Mini aber ab jetzt immer oben ohne unterwegs...!:p

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