Hallo ich habe eine frage kann man die Cobra Sitze eintragen lassen? Sie heißen Clubman! Wenn nein was muss ich befürchten wenn ich von der Rennleitung angehalten werde?
http://www.sportsitz.net/cobra/clubman.html
Danke schon mal
Clemens
Hallo ich habe eine frage kann man die Cobra Sitze eintragen lassen? Sie heißen Clubman! Wenn nein was muss ich befürchten wenn ich von der Rennleitung angehalten werde?
http://www.sportsitz.net/cobra/clubman.html
Danke schon mal
Clemens
Die Frage kommt spät.
Ich sach' mal so, angehalten wurde ich selten, der Mini war ziemlich "Street-legal"- die Rennleitung wollte nie mein Auto großartig untersuchen.
Das Problem kommt vielleicht auf Dich zu, wenn irgendwann im Falle eines (hoffentlich nicht) eintretendes Unfalles ein Gutachter Beweisen möchte, daß Deine Vollschale die körperliche Versehrtheit von Dir oder Deiner Insassen verursacht hat.
Ich hatte diese Sitze verbaut um meinen Kindern ein wenig Schutz zu bieten.
Hast Du die Sitze schon eingebaut? Du kannst sie doch nach vorne klappen.
Die STVO schreibt umklappbare Rückenlehnen vor, aber (ich glaube) nicht wo.
Gruß,
Birdy
Soweit ich weiß, muss die Rückenlehne einstellbar sein. Umklappbar kann man umgehen, wenn man auf 2-Sitzer umschreibt.
Hat es eigentlich irgendjemand mal geschafft solche "starren" Sitze eintragen zu lassen?
hmm ich habe eh nicht mehr vor hinten wen mit zu nehmen! Wenn man einen Unfall hat dann kommt man da denke ich mal ganz schlecht raus! Das war auch schon so als wir noch die originalen Sitze hatten! Was muss man machen um den Mini auf ein 2 Sitzer umzutragen? Darf die Rückbank drin bleiben oder muss die raus? Man kann ja auch nur die Anschnall Gurte abschrauben!
Was kostet das Umtragen ca?
Muss ein Sitz in einem Auto nicht einer Prüfung unterzogen werden? Soweit ich weiß wurde der Sitz nie geprüft!
Hi,
diese sind bei mir eingetragen als "Cobra Schalensitze". Rückbank ist bei mir ausgetragen, jedoch nicht wegen der Sitze (klappbare Konsolen) sondern Diagonalstrebe des Überollbügels.
Ich war ebenfalls der Auffassung, dass Sitze mit starrer Rückenlehne klappbar sein müssten, jedoch muss ausschliesslich die Zugänglichkeit zur Rücksitzbank gewährleistet sein, ob das dann durch Verschieben oder Klappen geschieht ist dabei unerheblich.
Es würde dann zB. ausreichen wenn nur ein Sitz verstellbar ist, dann könnte man den Fahrersitz sogar fest am Bodenblech verankern.
Wenn die Rückbank ausgetragen wird, sollte es überhaupt keine Probleme geben.
Was so etwas in der Summe kostet, solltest Du beim TÜV (Westdeutschland) oder Dekra (Ostdeutschland) erfragen, da dies Einzeleintragungen sind, die ausschließlich durch Vertreter dieser Vereine durchgeführt werden können.
Ich hoffe das hilft Dir etwas weiter.
LG
Alex.
Zitat:
Sportsitze müssen nicht eingetragen werden, sofern sie einige Bedingungen erfüllen:
1. Lehnenverstellmöglichkeit mindestens 15°
2. Klappmöglichkeit der Lehne bzw. des Sitzes bei einem 2-Türer mit Zulassung 4 oder mehr Personen
Eintragen lassen solte man sog. "starre" Sitze, die keine Lehnenverstellung ermöglichen. Weiter ist der Einsatz ohne Klappmöglichkeit des Sitzes möglich wenn das Fahrzeug zum 2-Sitzer umfunktioniert wird (Eintrag im Brief)
wie das in der realität tatsächlich gehandhabt wird ist eine andere frage. habe auch schon aussagen gehört daß auf solchen 'kleinkram' schon gar nicht mehr beim tüv geachtet wird. wird wohl überall anders laufen.
hallo habe genau die sitzte von meinem TÜV mann eingetragen bekommen war eigentlich kein problem ist eben jetzt ein 2 sitzter
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