Zitat von MK II...wobei ich schon ein legal zugelassenes auto mit SS aufm nummernschild gesehen habe!...
Soweit ich weiß, sind in D gewisse Buchstabenkombinationen auf polizeilichen Kennzeichen nicht zulässig und werden nicht vergeben. "SS" und "SA" gehören dazu.
Zitat von WikipediaUnzulässige Erkennungsnummern
Die Bundesregierung empfiehlt den Zulassungsstellen, keine Abkürzungen zu vergeben, die auf nationalsozialistische Vereinigungen und Einrichtungen sowie andere umstrittene Organisationen und Parteien hinweisen. Dies sind: HJ (******-Jugend), KZ (Konzentrationslager), NS (Nationalsozialismus), SA (Sturmabteilung), SD (Sicherheitsdienst) und SS (Schutzstaffel), wobei SD nur von wenigen Zulassungsbehörden nicht ausgegeben wird. Weiterhin sind Kombinationen mit dem Zulassungsbezirk nicht möglich, wenn diese eine der o.g. Kombinationen ergibt. Für Stuttgart wären das beispielsweise die Erkennungszeichen „A“, „S“, „D“ sowie „ED“ (z. B. für S ED), für den Kreis Warendorf ein prägnantes Beispiel: WAF SS. Dort ist auch WAF FE nicht zugelassen. Bei anderen Zulassungsbezirken gilt ähnliches (Beispiel Köln: K Z oder K PD). Allerdings wurden in Einzelfällen – wohl versehentlich – diese Kombinationen von Zulassungsstellen vergeben. Es gibt auch Ausnahmen, so ist im Zulassungsbezirk der Region Hannover H J 9999 eine zulässige und auch vom zuständigen Minister nicht weiter beanstandete Kombination. Eine solche ist zum Beispiel, wenn die Initialen des Fahrzeughalters eine der Abkürzungen ergeben. Wenn das Fahrzeug verkauft wird, kann der neue Eigentümer das Kennzeichen – meist gegen Verwaltungsgebühren – ändern lassen.