Gibts hier jemanden unter euch, der sich mit Steuern auskennt?

  • Mich interessiert als Selbständiger nur die 1% Regelung des Firmenfahrzeugs.


    Ich habs soweit verstanden, daß der 1% des Bruttolistenpreises angesetzt wird, die ich dann auch versteuern muß. Bei einem ehemals 40000€ Auto wären das 400€.


    Die einzige Frage, die mir nach etlichem googlen noch offen bleibt: Was passiert mit den 400€ nachdem ich sie versteuert habe? Bleiben die weiterhin als Gewinn in meinen Zahlen drin, oder verschwinden die wieder? Verdiene ich auf dem Papier in dem Falle auf dem Papier 400€ mehr? Das kann ich mir nicht vorstellen.

    91er Mayfair "Pozilei", 87er Ford F250, 2010er Ford Crown Vic L.A. Police, 2010er Chrysler 300C, Stockccar BMW E30, Stockcar Lada 2101

  • Bist Du selbstsändig?


    Es ist so, das die 400 Euro auf dein Brutto rauf kommen.


    Du auf dem Papier als keine 2.000 sondern 2.400 Brutto hast


    Das ganz wird dann versteuert, somit hast Du Netto Beispielsweise 1.500 Euro. Von denen werden jetzt die 400 Euro wieder abgezogen. Also 1.100 Euro.


    Die Versteuerung eines PKW ist ein geldwerter Vorteil.

  • Was Milhouse geschrieben hat, stimmt (teilweise) für die Versteuerung der Nutzung eines Firmenwagens bei Nichtselbständigen.


    Ich will versuchen es einfach und verständlich für einen Selbständigen auszudrücken.
    Bei der Nutzung eines Firmenwagens fallen Kosten an (Leasing, Benzin, Versicherung etc.).
    Kosten, die auf die private Nutzung des PKW entfallen, dürfen allerdings den Gewinn nicht mindern.
    Mit dem 1%-Wert wird also ein fiktiver Gewinn erzeugt, als Ausgleich für die in den Kosten enthaltenen privaten Nutzungsanteile.(Private Entnahmen)


    Diese rein steuerliche Regelung sollte aber nicht in der Buchhaltung erfaßt werden, da Entnahmen neutrale Vorgänge sind. Sie werden außerhalb der "normalen" Gewinnermittlung dem Ergebnis hinzugerechnet. Somit tauchen Sie auf dem "Papier" gar nicht auf. Erst bei der jährlichen Steuererklärung.


    Neben der Gewinnauswirkung ist aber auch die umsatzsteuerliche Auswirkung zu beachten. Wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist, musst du in jedem Voranmeldungszeitraum für die Umsatzsteuer die auf den 1%-Wert entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.


    Alternativ kann man auch ein Fahrtenbuch führen, um die privaten Nutzungsanteile zu ermitteln.


    Ich hoffe dir mit dieser kurzen Darstellung geholfen zu haben.
    Leider kann man über das von dir angesprochene Thema eine Doktor- oder Diplomarbeit schreiben, wenn man alle Varianten aus steuerlicher Sicht betrachen will.

    Ein Mini der nicht rostet, rast nicht:D


    Forget Abwrackprämie! Wartet auf AUTO-RIESTER!!!

  • Also, ich bin selbständig. Dieser ganze Steuerkram steht mir bis Oberkante .... Ich muß mich entscheiden zwischen Fahrtenbuch und 1% Regelung. Das Fahrtenbuch wäre für mich aus organisatorischen Gründen ein gewaltiger Einschnitt und für mich kaum zu handhaben, weil ich am tage mind. 15 Kurztouren von manchmal nichtmal 1km. Der Schreibaufwand stände in keinem Verhältnis. Und ich habe auch wenig Lust mir ständig für irgendwelche fehlenden Eintragungen mir was auszudenken.


    Deshalb favorisiere ich eigentlich die 1% Regelung. Für mich ist nur wichtig daß ich relativ wenig Gewinn mache am Ende des Monats. Und da mein Firmenauto ca. 40000€ vor 8 Jahren mal neu gekostet hat, muß ich jetzt wissen, was mit den 400€ passiert.


    Wenn es so ist, wie Milhouse schreibt, dann tauchen die 400€ nur auf um versteuert zu werden und verschwinden dann wieder. Damit könnte ich leben. Ich bezahle damit dann einen Obolus für meine Faulheit dem Fahrtenbuch gegenüber.


    In der Jahresendauswertung, verschwinden dann also die 4800€ (12x400)wieder von meinem Gewinn?


    PS: Ich bin Vorsteuerabzugsberechtigt.

    91er Mayfair "Pozilei", 87er Ford F250, 2010er Ford Crown Vic L.A. Police, 2010er Chrysler 300C, Stockccar BMW E30, Stockcar Lada 2101

  • Zitat

    Wenn es so ist, wie Milhouse schreibt, dann tauchen die 400€ nur auf um versteuert zu werden und verschwinden dann wieder. Damit könnte ich leben. Ich bezahle damit dann einen Obolus für meine Faulheit dem Fahrtenbuch gegenüber.


    Dann nehm doch den Tahoe raus und setz den Kadettilac (oder Mini o.ä.) ein....


    Ich hab 84€/Monat als 1%-Regel für Selbstständige...weil der Mini damals umgerechnet 8400€ gekostet hat.


    Allerdings zahlt die Fa. dann auch nur die offiziellen Kosten des Minis.
    Und 80 Liter Sprit zu tanken ist mit Mini auch eher unglaubwürdig ;)


    Ist alles in allem eine Kosten/Nutzenrechnung.


    Da ich noch auf meine erste (Vor-)Steuererklärung für 08 warte (sprich auch auf meine Lohnabrechnung durch den Steuerverräter), weiß ich nicht, wie sich das letztlich auswirkt.

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • wie es verrechnet wird wurde ja bereits beschrieben....
    Ob sich ein Fahrtenbuch rentiert kann man ganz einfach ermitteln....
    Bei ca. 30% Privatnutzung (oder mehr) fährst Du in der Regel mit der 1% Methode besser. Darunter lohnt sich das Fahrtenbuch...
    Da wir neben den beiden Firmenwägen mehrere Fahrzeuge privat angemeldet haben liegt die Privatnutzung meines Firmenwagens nur bei ca. 5%. Da lohnt sich das Fahrtenbuch allemal. Es gehört halt nur Disziplin dazu. Ein ordentlich geführtes Fahrtenbuch macht Arbeit...


    Gruß Stefan

  • Wer legt eigentlich fest wann ein Fahrzeug privat ist und wann zur Firma gehört?


    Hatte mein Privatfahrzeug schon vor der Gründung.
    Muss nun jeden geschäftlichen Kilometer aufschreiben, um dann am Jahresende mit je 30 cent vom Einkommen abziehen.


    Anderstdrum wäre mir natürlich lieber. Muss (kann) ich mein Privatfahrzeug nun an die Firma(Einzelunternehmen) verkaufen oder wie läuft das? Wäre zwar rein faktisch an mich selbst verkauft, aber das ist ja mal egal wenn das denn so funktioniert. :confused:

    Frank ,beast of the east!

  • Mini-Man


    Sicherlich kennst Du Deine üblicherweise anfallenden laufenden Kfz-Geldausgaben für dieses konkrete Fahrzeug selbst am besten und/oder kannst diese aufgrund Deiner bisherigen bzw. künftigen regelmäßigen beruflichen Tätigkeit gut (voraus) schätzen.


    Da Du "selbständig" - Gewerbetreibender? - bist, unterstelle ich, daß Du Dir bei der Ermittlung Deines (Jahres) Gewinns von einem(r) Fachmann/frau (z.B. Steuerberater/in) betreuen/beraten lässt.


    Das wäre der Weg, daß Deine Kenntnisse der Nutzung Deines Kfz zusammen mit dem steuerlichen Fachwissen dieser Person zu einer für Dich "günstigen" Gestaltung führt.


    Grob vereinfachend:
    Die sog. 1% Regel ist i.d.R. dann anzuwenden, falls der Unternehmer kein Fahrtenbuch für ein von ihm auch für Privatzwecke genutztes betriebliches Fahrzeug führt. (Zusätzlich, falls Whg. und Betriebssitz räumlich auseinanderfallen, noch ein "Zuschlag" für Fahrten Whg./Betrieb).


    Lt. Deinem Beitrag willst Du Dir "diese Fahrten-Aufschreiberei etc." ersparen.


    Bei 40.000 Euro Neupreis des Kfz (vor 8 Jahren, Brutto-Listenneupreis inclusive
    aller Zusatzausstattung) wären das 400 € je monatlich (eventuell plus ca. 60 € Umsatzsteuer geschätzt). Dieser monatliche Betrag entfaltet bei der Ermittlung Deines Jahresgewinns eine Wirkung, als ob Du in dieser Höhe monatlich von Kunden Geld (für z.b. betr. Lieferungen/Leistungen) erhalten hättest.
    Oder vereinfachend, Dein Gewinn ist um das 12-fache dieses monatlichen
    Betrages erhöht.
    Unterstellt, es handelt sich um den Chevy, und Du hättest mit dem im Jahr 2008 einen Aufwand/Kosten von z.B. 5.300 €, so würde saldiert bezogen auf dem Chevy in dem Jahr dieser nur Deinen betrieblichen Gewinn um 500 € beeinträchtigen, d.h. gemindert haben.


    Vielleicht könnte es für Dich doch eine "Alternative" geben:
    Du hast offenbar mehrere Kfz. Wenn Du zeitgleich davon einige zusätzlich
    zum Chevy angemeldet hast, könntest Du zukünftig so vorgehen:
    Fahrtenbuch ordentlich für Chevy führen, falls Du überwiegend km "nur" aus betrieblichen Anlaß fährst.
    Private Fahrten vor allem mit anderen Kfz erledigen - wäre auch nachvollziehbar, wegen rel. hohem Treibstoffverbrauch etc.
    Unterstellt, du kämst bei Chevy-Fahrtenbuchführung lt. km-Aufzeichnung nur auf einen Anteil der Privatfahrten von 20%, so hättest Du anstelle der obigen
    4.800 €/Jahr nur 1.060 €/Jahr Privatnutzung - oder statt 500 € Gewinnbeeinträchtigung dann stolze 4.240 € (=Gewinnminderung).
    Bei z.B. 30% Einkommensteuerbelastung ca. 1.100 € Einkommensteuer gespart/Jahr.
    Zusätzlich, falls Du eines Deiner Privat-Kfz mal zu einer betrieblichen Fahrt benutzt, könntest Du hierfür die Kosten ansetzen; i.d.R. pauschal mit 0,30 € je gefahrenem km.


    Aber - je nach individueller Fahrzeugnutzung - ist es nachvollziehbar, falls ein Unternehmer die Mühe des ordentlich Fahrtenbuchführens sich nicht antut.


    Mfg

  • Mist, ich habe es befürchtet. Es geht um den Chevy. Da bleibt mir also nur das Fahrtenbuch. Da kann ich mir ja schön was aus den Fingern saugen für die letzten paar tausend Kilometer.
    Sicherlich nutze ich den Chevy auch privat, aber das dürfte in der Gesamtkilometerzahl wirklich sehr wenig ausmachen, vielleicht 10%. Den Gedanken ein anderes Auto (Pozilei) als Firmenauto reinzunehmen hatte ich auch schon, aber das Problem ist, daß die Pozilei Benzin tankt und der Chevy Gas. Und ich verballer im Monat mind. 300€ an Gas. Also die Gaskosten auf private Kappe nehmen geht gar nicht. Mal abgesehen von den ganzen anderen Kosten die so für den Chevy anfallen.


    Wenn ich das jetzt aber mal weiter spinne, kann man ja auf diese Art und Weise die Banken be*******en. Wenn man von der Bank nen Kredit will, wollen die die Zahlen sehen. Schaffe ich mir also ein Auto an, was mal 100000 DM neu gekostet hat, kann ich meine Zahlen ja besser dastehen lassen.


    Andersherum, schaffe ich mir ein Auto aus den 70er als Firmenauto an, und lass das über die 1% Regelung laufen, dann bezahl ich ja fast nichts. Nen gutes Auto hat damals vielleicht 10000DM gekostet, also umgerechnet 5000€.


    So einfach kann man doch die Banken und das Finanzamt doch nicht aufs Kreuz legen, oder?


    Meine einzige Alternative zum Fahrtenbuch wäre also, wenn ich mir ne olle Schleuder kaufe (die mal wenig Geld gekostet hat), die auf Gas umgerüstet ist und die in die Firma reinnehme. Somit kann ich Werkstattrechnungen über diese Karre laufen lassen und eben auch die Gasrechnungen.


    Ist das alles kompliziert....

    91er Mayfair "Pozilei", 87er Ford F250, 2010er Ford Crown Vic L.A. Police, 2010er Chrysler 300C, Stockccar BMW E30, Stockcar Lada 2101

  • Mini-Man


    Nicht so kompliziert......


    In Deinem Fall bei "nur" 10% rein privater Nutzung des betrieblichen Fahrzeugs liegt aus Gewinnbetrachtungsgründen und in Anbetracht des "hohen ehemaligen Brutto-Listenneupreis dieses Chevys" das Führen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches schon nahe.


    Deine genannten monatlichen Treibstoffaufwendungen (LPG?) lassen darauf
    schließen, daß Du vermutlich monatlich 1.500 km oder mehr zurücklegst.
    Dann dürfte der Chevy im Jahr vielleicht sogar deutlich mehr als 5.000 €
    Aufwand/Kosten verursachen.
    Je höher die Kfz-Aufwendungen, je geringer der Privatanteil desto mehr spricht aus diesen Gründen gegen die sog. 1%-Regelung.


    Fahrtenbuch führen ist halt mit zeitnaher, regelmäßiger "Aufzeichnerei" verbunden. Leider nicht so einfach Larifari. Kann man sich aber organisatorisch im Laufe der Zeit verbessern.


    Übrigens, bei gleichem Kfz. kann man in einem Jahr die "1%-Pauschalmethode"
    anwenden, und im nächsten Jahr z.B. "Fahrtenbuchmethode" benützen - d.h.
    Wechsel (und zurück) kalenderjährlich möglich.
    Diese Entscheidung kannst Du im Prinzip noch nach Jahresende treffen für Deine (steuerliche) Ermittlung des Gewinns - im Falle "pro Fahrtbuch" natürlich nur, wenn Du es zuvor für Dich regelmäßig geführt hattest.


    Mfg

  • werden elektronische Fahrtenbücher nun anerkannt?:confused:

    Frank ,beast of the east!

  • --> Das elektronische Fahrtenbuch TravelControl erfüllt alle Anforderungen des Finanzamtes!


    Man könnte davon ausgehen.

    Bremsen macht die Felgen dreckig!

  • Zitat von 1.4Turbo

    Wer legt eigentlich fest wann ein Fahrzeug privat ist und wann zur Firma gehört?


    Hatte mein Privatfahrzeug schon vor der Gründung.
    Muss nun jeden geschäftlichen Kilometer aufschreiben, um dann am Jahresende mit je 30 cent vom Einkommen abziehen.


    Anderstdrum wäre mir natürlich lieber. Muss (kann) ich mein Privatfahrzeug nun an die Firma(Einzelunternehmen) verkaufen oder wie läuft das? Wäre zwar rein faktisch an mich selbst verkauft, aber das ist ja mal egal wenn das denn so funktioniert. :confused:


    @1.4 Turbo: Du selbst bestimmst, ob du dein Fahrzeug zum Privat- oder Firmenvermögen zuordnest.
    Rückwirkend gibt immer Stress mit dem Finanzamt, aber du kannst es z.B. ab heute oder morgen der Firma zuordnen. Einzige Voraussetzung mind. 10% - 50%-ige betriebliche Nutzung.
    Technisch funktioniert das mittels einer Einlage in das Betriebsvermögen, d.h. man bestimmt den aktuellen Marktwert und bucht diesen Wert in die Buchhaltung ein. Aber Achtung bei der Wertbestimmung nicht übertreiben, sonst bekommt man Ärger mit den Bankern und dem Finanzamt.
    Hier lohnt sich der Anruf beim Steuerberater!!


    VG

    Ein Mini der nicht rostet, rast nicht:D


    Forget Abwrackprämie! Wartet auf AUTO-RIESTER!!!

  • Zitat von Mini-Man

    Wenn ich das jetzt aber mal weiter spinne, kann man ja auf diese Art und Weise die Banken be*******en. Wenn man von der Bank nen Kredit will, wollen die die Zahlen sehen. Schaffe ich mir also ein Auto an, was mal 100000 DM neu gekostet hat, kann ich meine Zahlen ja besser dastehen lassen.


    Wie schon oben erwähnt, hat die 1%-Nutzung eigentlich nichts in der handelsrechtlichen Buchführung zu suchen. Aus Vereinfachungsgründen buchen aber viele Steuerberater die 1%-Nutzung trotzdem ein.
    Ein guter Banker berücksichtigt die "Gewinne" aus der 1%-Nutzung nicht, um dein Unternehmen für das Rating aufzubereiten. Wenn doch würde ich die Bank wechseln.


    VG

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  • Zitat von Coopernaut

    @1.4 Turbo: Du selbst bestimmst, ob du dein Fahrzeug zum Privat- oder Firmenvermögen zuordnest.
    Rückwirkend gibt immer Stress mit dem Finanzamt, aber du kannst es z.B. ab heute oder morgen der Firma zuordnen. Einzige Voraussetzung mind. 10% - 50%-ige betriebliche Nutzung.
    Technisch funktioniert das mittels einer Einlage in das Betriebsvermögen, d.h. man bestimmt den aktuellen Marktwert und bucht diesen Wert in die Buchhaltung ein. Aber Achtung bei der Wertbestimmung nicht übertreiben, sonst bekommt man Ärger mit den Bankern und dem Finanzamt.
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    VG


    Ahja, danke. Also so ähnlich wie ich es mir dachte. Somit könnte ich also auch meinen Gewinn (aus der Firma) mindern und hab das Geld trotzdem in der Tasche? Interessant. Oder gibts da einen Freibetrag für die Einkommenssteuererklärung (private Veräüßerungen o. ä.) den man evtl. nicht überschreiten sollte?


    Edit: äh Moment. Du schreibst mit einbuchen? Als Ausgabe?

    Frank ,beast of the east!

  • Zitat von 1.4Turbo


    Edit: äh Moment. Du schreibst mit einbuchen? Als Ausgabe?


    Richtig, du buchst den Wert des Fahrzeugs, der sich im Privatvermögen befindet in das Betriebsvermögen als "Ausgabe".
    Nur darf sich diese Ausgabe nicht sofort auf den Gewinn auswirken, sondern nur in Form der Abschreibungen über die Restnutzungsdauer.


    VG

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  • Au weia - jetzt hier nicht noch mehr durcheinander hauen!:soupson:


    Das Fahrzeug gehört zum Anlagevermögen und das wird in diesem Fall wohl mit Eigenkapital finanziert. Die Abschreibungen mindern den Gewinn - siehe GuV Rechnung - und damit das Eigenkapital.


    Abschreibungsmöglichkeiten haben sich übrigens seit 1.1.2008 geändert: Keine degressive Abschreibung mehr erlaubt.

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