Nabend zusammen,
möchte die Woche zum TÜV um meine 5x12 Revolution (4-Spoke) eintragen zu lassen. Hab das Gutachten von Minispeed gefunden, das ist allerdings von 1992 und der MKVII nicht aufgeführt. Hat schon jemand Erfahrungen mit der Eintragung oder ein paar Tipps für mich? Dank schonmal Stefan
Revolution 5x12 auf MPI möglich?
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sberkholz -
11. September 2007 um 21:02
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...das ist das gleiche fahrzeug und dürfte eigentlich kein problem sein...;)
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solange et die ET16 Felge ist gar kein Thema...
aber es gibt noch ne andere.. Achte darauf was in die Felgen eingeschlagen ist..
UND wenn DU Pech hast bekommste so einen Prüfer wie ich hatte.. "die Zahl ham se doch selbst eingeschlagen oder ?" Assi Typen
Gruß
Chris -
Zitat von ChriLu
solange et die ET16 Felge ist gar kein Thema...
aber es gibt noch ne andere.. Achte darauf was in die Felgen eingeschlagen ist..
UND wenn DU Pech hast bekommste so einen Prüfer wie ich hatte.. "die Zahl ham se doch selbst eingeschlagen oder ?" Assi Typen
Gruß
Chris
da hast recht.aber wenn ehrlich bist sieht das auch so aus.zumindest bei mir war es so... -
stimmt schon...aber ich hatte die ET23 Version ... und steh mit der ABE vonne 16er da.. jetzt ma Butter bei die Fisch
Bin ich bescheuert und "verschlag" mich quasi ??? :D:D:D
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Danke für die ganzen Antworten! Dann werde ich mal mein Glück versuchen
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Zitat von sberkholz
Danke für die ganzen Antworten! Dann werde ich mal mein Glück versuchen
viel glück und berichte uns ob es geklappt hat -
wie von Stefan oben schon beschrieben,das gleiche Problem hatte auch von uns jemand
Gutachten von 1992 MINISPEED bla blab, der MPI steht nicht drin usw.
Das nächste Problem hatte er mit der Achslast beim Mpi. Vorderachse hat ja 580 kg, in die Felge eingechlagen 280 kg x 2 = 560kg zu wenig, trägt er nicht ein. Man man diese TÜVer soll einer verstehen. Nun ist guter Rat gefragtsg
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hi,
frag mal silverbullet,der kann glaube da helfen!!!;)gruss
frank -
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Also ich stehe vor dem gleichen Problem, wenn meine Restauration mal fertig wird. War deshalb heute mal beim TÜV im Nachbarörtchen und der sagte, dass das eigentlich kein Problem darstellen würde, denn die 20kg Unterschied zur Tragfähigkeit der Felgen könnte man das Fahrzeug ja ablasten. Das wäre ja schliesslich einfacher als auflasten.
Vielleicht lässt sich dein TÜVer ja auch in diese Richtung bewegenMal sehn, ob er sich noch dran erinnert, wenn ich mal fertig bin
Gruss Peter
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