vor 01.okt 1969 keine eingeschlagene fahrzeugnummer?!

  • hi
    ich bin hier auf etwas gestoßen, dass ich bis dahin noch nicht wusste.
    das ganze kann man sich hier anschauen.

    ich habe noch einen brief mit ez sep 1969. heißt das ich kann diesen brief , ein neues typenschild, irgendeine karosserie ohne eingeschlagenen nummer nehmen und dort das schild mit alter nummer einnieten und damit ab zum tüv fahren und der sagt ok alles klar?!
    oder kann der prüfer trotzdem eine eingeschlagenen nummer fordern?

    danke gruß jakob

  • ..... könnte das funktionieren.

    Schau nochmal in dem Brief von 69 nach, wann das Fahrzeug stillgelegt wurde und ob nicht irgendwo (auf Seite 2 oder später) der nachträgliche Eintrag

    "Fahrgestellnummer an Stelle X nachträglich eingeschlagen und mit TP xxx Stempel begrenzt"

    .... vermerkt wurde .......

    Diesen "TP" Stempel haben nur die TÜV-Prüfer, wobei hinter dem TP noch eine Zahl folgt, die den TÜV-Bezirk kennzeichnet ..... Niedersachsen (TÜV Hannover wäre TP 8).

    Wenn keinerlei derartige Eintragung vorhanden ist, besteht zumindest eine 50/50 Chance damit durchzukommen......

    Max

  • §59(2) bei fahrzeugen mit erstzulassung vorm 1.10.1969 ist die FIN (fahrgestellnummer) auch auf einem genietetem schild zulässig.

    ergo, eine eingeschlagene nummer ist nicht erforderlich

    If you can't stand a joke, don't drive one

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