Verkehrsrechtliche Frage

  • Hallo

    Und zwar ist nen Kumpel von mir mit einem 40km/h Schlepper auf der Autobahn angehalten worden.(IST KEIN WITZ) Der Grund warum er auf die Autobahn fuhr war der, weil es einfach keine richtige Verbindung gab zu dem Punkt wo er hinwollte und gerade jetzt in der Ernte muss eben alles etwas schneller gehen. Das dies recht Schwachsinnig ist weiß ich selbst, ich wollte deshalb mal wissen worauf er sich so vorbereiten kann.
    Achja was evtl noch wichtig ist: Er wird jetzt im August 17 und ist also noch in der Probezeit.


    gruß Heinrich

  • Solange nix passiert ist, sicher nen Bußgeld. Vielleicht etwas höher als üblich.
    Ob das Konsequenzen für den Schein hat weis ich nicht.:confused:

    Frank ,beast of the east!

  • hmm, also mich würde es nicht wundern, wenn er punkte kriegt. immerhin hat er die mindestgeschwindigkeit auf der autobahn unterschritten, war somit ein verkehrshindernis usw. usf.

    schau einfach mal im bußgeldkatalog im internet nach, da findest du ALLE verstöße, und deren folgen. ich hoffe für ihn, dass es als b-verstoß eingeordnet wird.:eek:

  • Also ich hab grade mal geschaut da steht nix von wegen Schlepper auf der Autobahn oder unterschreitung der Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn.
    Ich bin echt mal gespannt was bei raus kommt aber wenn jemand noch was weiß ruhig schreiben.


    Heinrich

  • Doch da steht was:

    Zitat

    Zitat von http://www.verkehrsportal.de : Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit weniger als 60 km/h betrug oder dessen zulässige Höchstabmessungen zusammen mit der Ladung überschritten waren, soweit die Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m betrug
    20 €

    Gruß Birger

    XXX

  • dazu kommt mit sicherheit noch die tatsache, dass er in der probezeit ist...
    mich haben die uniformierten bewegungsmelder angehalten, als ich mit meinen 175ern ohne verbreiterungen (hatte sie grade gewechselt und keine zeit mehr, die verbreiterungen dranzuschrauben) gefahren bin. toll, dachte ich, das macht dann 20 € höchstens, und was war im endeffekt: 73,54€ und da ich ne payback-karte habe, 3 punkte gratis dazu!!:eek:

  • Zitat

    Er wird jetzt im August 17 und ist also noch in der Probezeit.

    Auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen muß eine bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit größer als 60km/h eingetragen sein. Sprich 61km/h.
    Es heisst aber nicht, daß er so schnell fahren muß.

    Ist es so nicht eingetragen, ist es ein strafbares Vergehen, das mit Bußgeld geahndet wird, wiel es schlicht gefährlich ist.
    Denn ein Mofa oder Fahrrad hat ja auch nix auf der AB zu suchen.

    Hätte er aber ein Trecker, wo 61km/h eingetragen wären, wäre es Fahren ohne Fahrerlaubnis, weil er unter 18 nur bis max. 40km/h bauartbedingte höchstgeschwindigkeit fahren darf. Führerschein "T" vorausgesetzt.

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Mal was anderes. Normal bekommt man beim Bußgeld den Schein doch gleich, bzw. sagen sie einem was der Spaß kostet und fragen ob man es gleich zahlen kann/möchte. Wenn sie es nicht vor Ort machen konnten, wird es sicher ne Owi-Anzeige, die sind glaub teurer. (ab40€?)

    Frank ,beast of the east!

  • Zitat von J&A


    Es heisst aber nicht, daß er so schnell fahren muß.

    Aber 60 ist doch die Mindestgeschwindigkeit, oder nicht?

    Könnte ja sonst mit 30 auf der Bahn "rasen", obwohl ich über 60 kann?:confused: :rolleyes:

    Frank ,beast of the east!

  • Zitat von 1.4Turbo

    Aber 60 ist doch die Mindestgeschwindigkeit, oder nicht?

    Könnte ja sonst mit 30 auf der Bahn "rasen", obwohl ich über 60 kann?:confused: :rolleyes:

    nein, es gibt keine mindestgeschwindigkeit (auf der rechten fahrbahn).
    es gibts sogar vorschriften die eine höchstgeschwindigkeit von 60km/h vorschreiben (zb busse mit mehr fahrgästen als sitzpläzen)

    sprich: ja, du könntest mit 30km/h da fahren

    If you can't stand a joke, don't drive one

  • Zitat von KLAS

    nein, es gibt keine mindestgeschwindigkeit (auf der rechten fahrbahn).
    es gibts sogar vorschriften die eine höchstgeschwindigkeit von 60km/h vorschreiben (zb busse mit mehr fahrgästen als sitzpläzen)

    Aha, Sachen gibts. :rolleyes:

    Frank ,beast of the east!

  • Eine Ordnungswidrigkeit ist das Unterschreiten der Mindestgeschwindigkeit (§49 (3) Nr. 4), da eine durch Vorschriftzeichen gegebene Anordnung mißachtet wird.

    Allerdings gibt es keinen Tatbestand im Bußgeldkatalog dafür.
    Zumidnest keinen direkten.

    Wenn es allerdings als "gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr" angesehen wird, könnte er mit bis zu 5 Punkten belangt werden.

    Im weitestgehenden Sinne hat er ja "Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens" benutzt, was dann 50€ und 2 Punkte zur Folge hätte.

    Ich gehe einfach davo naus, dass er den Seitenstreifen benutzt hat.
    Alles andere wäre nämlich tatsächlich, zumindest in meinen Augen, eine Gefährdung.

    Wenn er Glück hat, wird es nicht geahndet, da tatsächlich kein Strafbestand im Bußgeldkatalog aufgelistet wird.
    Hat er Pech, wird ihm eine Behinderung oder gar Gefährdung des Strassenverkehrs bzw. nicht legitime Benutzung des Seitenstreifens unterstellt.

    Ich bin kein Experte; Ich hab jetzt lediglich ein wenig gegoogelt.

    Gruß,
    Jan

    [edit] Hmmm... Scheitn eine etwas verzwickte Sache zu sein... :rolleyes:

    .

  • Zitat

    Aber 60 ist doch die Mindestgeschwindigkeit, oder nicht?

    Könnte ja sonst mit 30 auf der Bahn "rasen", obwohl ich über 60 kann?

    Was ist im Stau? Muß da auch jeder mit >60 fahren?
    Hoffnungslos überforderte Kleinwagen mit Wohnwagen an Steigungen?
    Im Winter auf zugeschneiter Piste?
    Nebel?
    Starkregen?

    Fakt ist, die Kiste muß >60 rennen dürfen. Ob sie es kann, ist was anderes.

    Zitat

    nein, es gibt keine mindestgeschwindigkeit (auf der rechten fahrbahn).
    es gibts sogar vorschriften die eine höchstgeschwindigkeit von 60km/h vorschreiben (zb busse mit mehr fahrgästen als sitzpläzen)

    Das ändert nichts an der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, um die es nur und alleinig geht, wenn die Karre auf die AB soll.
    Dort greift eine Sodnerregelung. Genauso wie ein PKW mit Anhänger auch nur 80 bzw. 100 fahren darf,
    obwohl im Schein was anderes steht.

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Zitat von J&A

    Was ist im Stau? Muß da auch jeder mit >60 fahren?
    Hoffnungslos überforderte Kleinwagen mit Wohnwagen an Steigungen?
    Im Winter auf zugeschneiter Piste?
    Nebel?
    Starkregen?

    Hätte ich als Sonderfall abgetan. Hab`s ja kapiert. Also kann ich keinem ans Bein Pieseln der, nur weil er grad Bock hat, mit 50 auf der rechten Spur fährt. Insofern sein Fahrzeug +60 kann. :rolleyes:

    Frank ,beast of the east!

  • Zitat von 1.4Turbo

    Hätte ich als Sonderfall abgetan. Hab`s ja kapiert. Also kann ich keinem ans Bein Pieseln der nur weil er grad Bock hat mit 50 auf der rechten Spur fährt. Insofern sein Fahrzeug +60 kann. :rolleyes:


    Doch! Also... Zumindest indirekt.
    [edit] Ah, kapiert... Trotzdem gut zu wissen:

    Behinderungsverbot, Tempolimit gleich Mindestgeschwindigkeit

    Im Übrigen ist stets der Paragraph Eins der Straßenverkehrsordnung zu beachten, dass niemand mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert oder gefährdet werden darf. Dies hat oftmals zur Folge, dass eine gegebene Tempobeschränkung zugleich auch Mindestgeschwindigkeit wird, im Fall, dass man Hinterherfahrer hat.
    Im Stadtverkehr zum Beispiel 50 km/h: wenn man Fahrzeuge hinter sich hat, die nicht überholen können. Diesen mit einem Tempo von deutlich unter 50 km/h vorherzufahren wäre eine vermeidbare Behinderung und ist daher nicht gestattet.
    Gleiches gilt auch in Baustellenbereichen auf Autobahnen: wenn dichter Verkehr ist, ist eine merkliche Unterschreitung der in der Baustellenzone begrenzten Geschwindigkeit oftmals eine Behinderung für den nachfolgenden Verkehr, und dies oft auch auf der rechten der Fahrspuren. Dann gilt auch hier im Fall von Hinterherfahrern: der vorfahrende muss so schnell fahren, wie es die Beschilderung und andere Umstände erlauben; seine Mindestgeschwindigkeit hat oft gleich der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu sein, wenn sonst keine Einschränkungen wie Nebel o.ä. vorliegen, um andere nicht mehr als vermeidbar zu behindern.
    Wenn das Tempo auf 80 km/h limitiert ist und viel Verkehr ist, so ist daher ein Fahren mit Tempo 70 oder weniger ohne Grund nicht gestattet aufgrund des Verbotes, andere mehr als vermeidbar zu behindern.


    [Quelle: Wikipedia]

    .

  • Zitat

    Also kann ich keinem ans Bein Pieseln der, nur weil er grad Bock hat, mit 50 auf der rechten Spur fährt. Insofern sein Fahrzeug +60 kann.

    Jepp. Verkehrsbehinderung natürlich ausgeschlossen.
    Ziel muß es sein, im Verkehr mitschwimmen zu können.

    Deswegen kann man jemanden wegen Behinderung genauso anzeigen wie einen Raser. Nur macht das niemand.

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson


  • Für alle zur Info. Ich habe mal den Seitenstreifen zum schnelleren Vortkommen genutzt. Man kennt das ja. Stau vor der Ausfahrt, 500m vor der Ausfahrt rechts auf den Standstreifen und vorbei am Stau.
    Blöd ist nur wenn in der Ausfahrt die Rennleitung steht. Und diese meinten das man grob Fahrlässig gehandelt hat.
    Hat mich sage und schreibe, Führerscheinentzug für 2 Monate, Gerichtsverhandlung wo ich mit viel Glück den Führerschein wieder bekommen habe. Auch nur unter der Vorraussetzung, das ich eine Strafe von 3.000€ aktzeptiere!!!
    Andere Möglichkeit wäre gewesen. Lappen würde vom Gericht geschreddert, 1 Jahr Sperre und danach den Lappen wieder neu machen. Bei den heutigen Preisen und den Führerscheinklassen die ich besitze sind die 3.000€ noch günstig...zumal ich den Lappen für meinen Job brauche...
    Ich kann jedem nur davor warnen, den Standstreifen als schnelleres Vorbeikommen zu nutzen. Es ist auslegungssache der Rennleitung....wie die was zur Anzeige bringen...

  • Zitat von Ölfinger

    ...
    Blöd ist nur wenn in der Ausfahrt die Rennleitung steht. Und diese meinten das man grob Fahrlässig gehandelt hat.
    ... Es ist auslegungssache der Rennleitung....wie die was zur Anzeige bringen...

    Denk mal macht auch einen Unterschied in welcher Geschwindigkeit man da vorbei rauscht.

    Frank ,beast of the east!

  • Zitat von Ölfinger

    Für alle zur Info. Ich habe mal den Seitenstreifen zum schnelleren Vortkommen genutzt. Man kennt das ja. Stau vor der Ausfahrt, 500m vor der Ausfahrt rechts auf den Standstreifen und vorbei am Stau.
    Blöd ist nur wenn in der Ausfahrt die Rennleitung steht. Und diese meinten das man grob Fahrlässig gehandelt hat.
    Hat mich sage und schreibe, Führerscheinentzug für 2 Monate, Gerichtsverhandlung wo ich mit viel Glück den Führerschein wieder bekommen habe. Auch nur unter der Vorraussetzung, das ich eine Strafe von 3.000€ aktzeptiere!!!
    Andere Möglichkeit wäre gewesen. Lappen würde vom Gericht geschreddert, 1 Jahr Sperre und danach den Lappen wieder neu machen. Bei den heutigen Preisen und den Führerscheinklassen die ich besitze sind die 3.000€ noch günstig...zumal ich den Lappen für meinen Job brauche...
    Ich kann jedem nur davor warnen, den Standstreifen als schnelleres Vorbeikommen zu nutzen. Es ist auslegungssache der Rennleitung....wie die was zur Anzeige bringen...


    Schön, das Du Dein Erlebnis hier schreibst, ich kann wirklich nur jeden warnen, den Standstreifen zu benutzen, und sei es noch so kurz, WEIL:

    Der Standstreifen häufig von Rettungskräften benutzt wird/werden muss, da ja kaum ein Verkehrsteilnehmer es begreift, eine Rettungsgasse frei zu halten (bei 2-spurigen Strassen zwischen linker und rechter Spur, bei 3-spurigen zwischen der linken und mittleren Spur)...
    Wenn dann noch hektische Autofahrer meinen, für "die paar Meter" den Standstreifen zu benutzen, kommt garantiert noch so`n Spaßvogel von hinten, der halt "ein paar Meter mehr" abkürzen wollte, es knallt, die Retter kommen nicht mehr durch, an der Unfallstelle verrecken die Unfallopfer...

    Fazit: lohnt sich nicht, oder?

  • Also derjenige ist nicht auf dem Standstreifen gefahren. Ob das nun besser gewesen wäre wenn er es gemacht hätte stell ich jetzt mal so in den Raum aber fakt ist wenn er nur einen Punkt bekommt gibt er den Lappen ab weil er noch in der Probezeit ist (hach noch 33 Tage dann hab ich meine hinter mir)


    Heinrich

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