...um auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen:
Wenn jemand mit einem Fahrzeug mit (bauarzbedingten) 40km/h den rechten Fahrstreifen der Autobahn benutzt, hat er nicht die geistige Reife um am Strassenverkehr teil zu nehmen, da er die Gefahren nicht richtig einschätzen kann.
Die Regel des Führerscheinentzugs greift hier zurecht!
Die meissten schweren Unfälle ereignen sich auf der Autobahn durch LKWs, die mit 80km/h irgendwo drauf braten. OK- der Fehler liegt dann beim LKW-Fahrer, aber wer rechnet schon mit nem 40km/h Schlepper auf der Autobahn?
Heisst dann im juristendeutsch "war unter vernünftigen Bedingungen vorhersehbar"
*meine persönliche Meinung und Einschätzung*