Eigenhei..hmmmmmzulage
Wenn
1. Datum des notariellen (Haus)Kaufvertrages
2. Datum des im Vertrag beschriebenen/festgelegten Tag des Übergangs von
Besitz, Nutzungen und Lasten
3. Beginn der tatsächlichen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
alle in das gleiche Kalenderjahr fallen, dann i.d.R. kann man diese Eh-zulage für das Jahr der Anschaffung und die sieben Folgejahre bekommen; d.h. 8 Jahre insgesamt.
Falls z.B. Punkt 2. von 3. abweicht, weil Nutzungsbeginn erst im nächsten Jahr, würde man die Eigenheimzulage-Förderung nur für maximal 7 Jahre erhalten können - wird auch gern der Ausdruck "NEUJAHRSFALLE" verwendet.
Tip: Erst 'mal wortwörtlich nachlesen, was exact im Notarvertrag steht, dann erinnern, wie die Benutzung etc. zeitlich ablief - und g e n a u hinschauen, was man alles seinem Finanzamt (schriftlich) erklärt hat (mit Datums, anderen Unterlagen ...).
Vielleicht hat man sich ja wegen dem "Finanz-amts-deutsch" beim Ausfüllen der Erklärungsvordrucke versehentlich getäuscht - und eine möglicherweise vorhandene Neujahrsfalle könnte u.U. noch "entfernt" werden.
......Nichts ist unmöglich, . . . . . . !!!
(Geht ja vermutlich um ca. 4,45 k€)
Kann natürlich auch ein anderer Grund vorliegen, warum dein Finanzamt auf
"nur" 7 Jahr kommt - sollten sie dann aber im Bescheid schriftlich erläutern.
Grüße