Kann man eigentlich ein Fahrzeug Abschleppen obwohl das Abzuschleppende Fahrzeug nicht angemeldet ist?
Danke
Viele Grüße aus dem Norden
Kann man eigentlich ein Fahrzeug Abschleppen obwohl das Abzuschleppende Fahrzeug nicht angemeldet ist?
Danke
Viele Grüße aus dem Norden
hola,
nee nee, lass mal! soweit ich weiß ist das nicht erlaubt. die ordnungshüter ziehn dich
sofort raus, wenn sie dich so sehen...
rote nummer oder tageskennzeichn dran machen dan ists legal. aber noch eine besonderheit, der im abgeschleppten fahrzeug braucht keinen führerschein zu haben. das ist deutsche bürokratie.
Hi AnniB,
das mit/ohne Führerschein im hinteren Fahrzeug ist richtig, aber im Gegensatz zum Abschleppen (Panne, nächste Ausfahrt runter) ist das was du vorhast "Schleppen"!
Und da brauch der Fahrer vorne Klasse2, das gilt dann als Lastzug mit Anhänger .
Aber im Notfall mal die freundlichen grünen Männer anrufen, oder einen Fahrschullehrer:D
Weis nicht wie das heute geregelt ist mit den neuen EU-Führerscheinen.
Gruß Matz
Schleppen: Mit normalem Führerschein ist da nix zu machen. Da brauchst du nen 2er oder eben den entsprechenden der neuen EU-Scheine (Klasse CE). Somit ist auch mit dem B-Schein nix drin!
Alleridngs gibt es Unterschiede zwischen Ab- und Anschleppen, sowie Schleppen!!!
Die Frage stellt sich, was du genau vorhast, und somit lässt sich dann herausfinden, was zu beachten ist!!
BASTL
Aaalso!!!
Völlige Entwarnung!
Wenn man ein Auto abschleppt - also mit Abschleppstange oder Abschleppbändel darf das Auto hinten NICHT zugelassen sein. Aber das Zugfahrzeug natürlich schon.
Und es kommt noch besser!
Der Fahrer des abgeschleppten Fahrzeuges braucht KEINE gültige Fahrerlaubnis.
Versichert ist das ganze Gespann nämlich über das Zugfahrzeug- wie bei normalem Anhängerbetrieb auch.
Ein Ahnänger hat nur deswegen eine Haftpflichtversicherung für den Fall, dass der Anhänger ohne Zugfahrzeug irgendwas anstellt...zB. davonrollt. Sobald es angekuppelt ist zahlt das Zugfahrzeug.
Um aber ganz doll sicher zu gehen, kann man auch auf der örtlichen Polizeistation anrufen. (hab ich nämlich auch gemacht und genau diese Auskunft erhalten
Ciao
Andreas
dein anhänger hat aber 2 achsen. somit gat das gespann insg. 4 achsen. so jetzt nochmal C&A. was nun sonderregelung?
Ja und?
Abschleppen darfste ja auch nur bis 50km/h und max 50km weit. Mit'm Anhänger darfste dagegen schneller als 50 und weiter als 50km fahren. Sonst würden hier net so viele Holländer rumfahren
Klar, darfst du mit der PKW-Pappe nur max. 3 Achsen bewegen...aber wie würde das dann bei 'nem abzuschleppenden zugelassenen Auto aussehen, wenn hier 2 Schlappen abmontiert werden müssten?
Ergo, simmer auf'm Holzweg. Das eine ist ein Versicherungstechnisches Problem und das andere ein Führerscheinproblem.
Versicherungsproblem: Zugfahrzeug zahlt bei Schaden, weil es ja auch die Fuhre in Bewegung setzt. Also irgendwo logisch.
Führerscheinproblem: Gibt's nicht, weil man ja Fahrzeuge abschleppen darf.
Ach ja, und weil ja sowieso das Zugfahrzeug zahlt, hat sich die Frage nach der Fahrerlaubnis des im 'Anhänger' sitzenden geklärt.
Aber wie gesagt, vorher Polizei anrufen, um ganz sicher zu sein. Vielleicht gibt es da ja auch Länderspezifische Vorschriften?!?
Bei mir war es erlaubt, ist aber inzwischen wieder ca. 3 Jahre her.
Mit zartschmelzenden Grüßen (>25° im Büro-Tendenz steigend) :santa3: :santa3: :santa3:
Andreas
für die vielen Antworten. Ich habe nicht vor Abzuschleppen oder Abgeschleppt zu werden (ich meine natürlich ein
Auto ;-)). Es hat mich einfach nur mal interessiert was dabei zu beachten ist.
Viele liebe Grüße
Also um hier mal klärend einzugreifen:
Es haben fast alle recht, nur die Begriffe gehen etwas durcheinander.
1. Abschleppen: Nach einer Panne kann sich ein Fahrzeug nicht mehr aus eigener Kraft bewegen.
Dann gilt : Auf der Autobahn bis zur nächsten Ausfahrt, (über Landstraße weiß ich nicht wie weit) Der Führer des Zugfahrzeuges braucht einen Führerschein Klasse 3 (Jetzt glaube ich B) der des gezogenen Fahrzeuges braucht keinen Führerschein. Der Sinn besteht darin Hilfeleistung so einfach wie möglich zu machen.
2. Schleppen : ein Fahrzeug wird, aus welchen Gründen auch immer von einem anderen geschleppt.
§33 StVZO (Schleppen von Fahrzeugen)
(1) Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. Die Verwaltungsbehörden (Zulassungsstellen) können in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen.
(2) Werden Ausnahmen nach Absatz 1 genehmigt, so gelten folgende Sondervorschriften:
Das schleppende Fahrzeug darf jeweils nur ein Fahrzeug mitführen. Dabei muß das geschleppte Fahrzeug durch eine Person gelenkt werden, die die beim Betrieb des Fahrzeugs als Kraftfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Satz 2 gilt nicht, wenn die beiden Fahrzeuge durch eine Einrichtung verbunden sind, die ein sicheres Lenken auch des geschleppten Fahrzeugs gewährleistet, und die Anhängelast nicht mehr als die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch in keinem Fall mehr als 750 kg beträgt.
Das geschleppte Fahrzeug unterliegt nicht den Vorschriften über das Zulassungsverfahren.
Das geschleppte Fahrzeug bildet mit dem ziehenden Fahrzeug keinen Zug im Sinne des § 32.
Bezüglich der §§ 41, 53, 54, 55 und 56 gilt das geschleppte Fahrzeug als Kraftfahrzeug.
§ 43 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 4 Satz 1 ist nicht anzuwenden.
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t dürfen nur mit Hilfe einer Abschleppstange mitgeführt werden.
Die für die Verwendung als Kraftfahrzeug vorgeschriebenen oder für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen dürfen am geschleppten Fahrzeug angebracht sein. Soweit sie für Anhänger nicht vorgeschrieben sind, brauchen sie nicht betriebsfertig zu sein.
Alles klar?
Also Schleppen nur mit Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde, Fahrer des Zugfahrzeuges FS Klasse 2 (BCE) Lenker des geschleppeten Fahrzeuges FS Klasse 3 (B)
Grüße
Tom
jo jo, alles klar:D
wie stehts mit dir anni b.?
Mir ging es darum ob man "einfach so" ein Auto, dass nicht angemeldet ist, von A nach B geschleppt kann und was zu beachten ist meinetwegen z.B. wegen Standortwechsel.
Ich denke meine Frage hat sich geklärt.
"1. Abschleppen: Nach einer Panne kann sich ein Fahrzeug nicht mehr aus eigener Kraft bewegen....."
Das habe ich selber (leider) schon erlebt und weiß
bescheid
Danke Tom, danke allen
hallo,
wollte den Thread mal wieder hochholen
Nein, ernsthaft - meinem Daddy ist es vor Urzeiten mal passiert, dass er im abgeschleppten Fhzg sass, welches nicht angemeldet war und nicht lief - und die wurden dann prompt angehalten... "bla bla bla
fahrzeug kaputt.." Daraufhin hat der Wachtelmeister dann den Zündschlüssel umgedreht und zack, Motor lief. Meiner Meinung nach gab das ne fette Anzeige wg. keine Ahnung
ZitatOriginal geschrieben von Shorty
.....Meiner Meinung nach gab das ne fette Anzeige wg. keine Ahnung
....mhhh, wie wärs mit "Betrugsversuch"
ach nee
.....mmmmhhh
"irreführen des diensthabenen beamten"
Haben schon mal nen Mini von kurz vor Bremen bis Dortmund City geschleppt, so 260KM
Wintertreffen in HH, nach MCDoof bei Bremen is die Kopfdichtung kaputtgegangen. Fahren mit nur 2 Zylindern mit höchstens 80 Sachen isn bissl blöd auf der Bahn, also Seil raus, starken Mini als Zugmaschine vorgespannt und ab. Is witzig, so mit 130 abgeschleppt zu werden, aber noch viel besser ohne Heizung bei -10Grad...
Wenigstens kam man nich ins Schwitzen, und haben nur 5L verbraucht
Moin, Moin,
sehr interessanter Beitrag. Ich muss nämlich nachher einen 3er BMW zur Werkstatt schleppen unmd er ist nicht angemeldet.
Ich dachte immer das wäre oberillegal.
Aber das Internet ist ja irgendwie für alles gut:
http://www.autobahnpolizei.de/f2_abs.htm#
MfG
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