• hi
    ich habe vor einen honda motor in einen mini zu bauen...
    habe mich mal schlau gemacht wegen der asu, da der neueingebaute motor auf jeden fall bessere werte habe sollte. dabei bin ich auf das hier gestoßen:

    Die AU ersetzt seit dem 1. Dezember 1993 die am 1. April 1985 eingeführte „Abgassonderuntersuchung“ (ASU), die nur für Kraftfahrzeuge mit Benzinmotor vorgeschrieben war. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte wurde die Betriebsgenehmigung entzogen.
    quelle: wikipedia

    was war das dann mit diesem datum: 01.10.1971?!
    ich dachte die asu war schon dort vorschrift?

    gruß jakob

  • Zitat

    ich dachte die asu war schon dort vorschrift?

    Die gestzlich vorgeschriebene Abgasmessung kam erst zum 1. April 1985. Vorher gab es gar nix und wurde nur im Rahmen der Wartungsintervalle gemacht.
    Was allerdings nicht heisst, daß ältere Autos rumstinken dürfen.
    Das dürfen nur Kisten, die vor 1.7.69 ERstzugelassen wurden

    --> http://www.dekra.de/dekra/show.php…=de&nodeid=1144

    Das Problem 10.71 hat nicht allzu viel mit der AU/ASU zu tun, sondern mit einem Abgasgutachten, was für davor zugelassene Autos nicht benötigt wird. Das ist etwas ganz was anderes als eine AU/ASU.

    Wie der genaue Gesetzestext ist....muttu selber ergooglen ;)

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

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