Hi,
ich hätte da mal eine Fräge.
Wie sieht es aus wenn ich, angenommen, einen Mini Bj. 2000 in einen Retro-Look umbaue? So mit MKI-Rückleuchten, 10"-Reifen, Schnauzbartgrill und ähnliches. Verliere ich dann, wenn das Auto 30 Jahre alt ist, die Berechtigung ein H-Kennzeichen zu bekommen, wegen dieser Umbauarbeiten. Der TÜV könnte ja argumentieren, dass er bei seiner Auslieferung so nicht ausgesehen hat.
Andererseits, wer weiß, was sich unsere Herren Politiker 2030 für Vorschriften haben einfallen lassen.
Könnte man das in den Griff kriegen, wenn man an einen alten Brief kommt?
Vielleicht kann mir da ja jemand etwas genaueres darüber sagen.
Im voraus vielen Dank
Ciao Marek