Zusätzlichen Scheinwerfer ?

  • Jop Sers!

    Fahr nen MKII der, wie wohl jeder Mini, die 2 Zusatzscheinwerfer besitzt.

    Meine Frage, wie lassen sich die Teile anschliessen, bzw. ist es in Deutschland überhaupt erlaubt 4 Frontscheinwerfer zur gleichen Zeit zu benutzen ?

    Danke im Vorraus!

    LG baruni

    TRUE BORN LEGEND

  • Zitat von baruni

    Jop Sers!

    Fahr nen MKII der, wie wohl jeder Mini, die 2 Zusatzscheinwerfer besitzt.

    Wieso sollte jeder Mini 2 Zusatzscheinwerfer besitzen :confused:

    es ist kurz vor fünf vor halb:

  • Zitat von baruni

    Jop Sers!

    Fahr nen MKII der, wie wohl jeder Mini, die 2 Zusatzscheinwerfer besitzt.

    Meine Frage, wie lassen sich die Teile anschliessen, bzw. ist es in Deutschland überhaupt erlaubt 4 Frontscheinwerfer zur gleichen Zeit zu benutzen ?

    Danke im Vorraus!

    LG baruni

    Also, ich hab an meinem Mini MK VII (auch MPI genannt) zwei Paar Zusatzscheinwerfer (Fern- und Nebel), alles serienmäßig ab Werk.

    Bei eingeschalteten Stand- bzw. Abblendlicht kann ich die Nebelscheinwerfer zuschalten (Extra-Kippschalter, grün), die Zusatz-Fernscheinwerfer schalten sich automatisch mit dem Fernlicht ein (kein Extra-Schalter).
    Obwohl offensichtlich in Deutschland nicht zulässig, bleiben bei eingeschalteten Fernlicht die Nebelscheinwerfer (wenn eingeschaltet) in Funktion. Somit können ab Werk sogar 6 Frontscheinwerfer eingeschaltet sein. ;)

  • Ich weiß leider nichtmehr wo ichs gelesen habe aber: ES IST ZULÄSSIG!!! Da gab es eine bestimmung mit einem Abstand zur Fahrzeugaussenkante, dass wenn diese 40cm beträgt die Nebelfunzeln nicht ausgehen müssen bei Eingeschaltetem Fernlicht... Ich weiß leider nicht genau obs diese 40cm waren aber irgendsowas hab ich im hinterkopf... werd nochmal gucken ob ich das nochmal Finde, war mein ich sogar in der StVzo

  • und zwar:

    § 50 IV StVZO
    - "Für das Abblendlicht und für das Fernlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, daß bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen"

    und

    § 52 I StVZO

    -" ...dürfen mit zwei Nebelscheinwerfern ausgerüstet sein, ...bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist. Sie dürfen nicht höher als die Abblendscheinwerfer montiert sein. ...so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit den Abblendscheinwerfern brennen können."


    Habs nur mal kurz umrissen, sollte aber reichen!

    Wer mehr wissen will:
    Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung :D


    Gruß, Andreas

  • Hallo,

    Habe dazu auch eine Frage.

    Und zwar habe ich ein Rover Cabriolet das hat ja das Fernlicht unten in der Frontschürze. Hätte aber gern Vier Zusatzscheinwerfer vorm Grill. Könnt ich also die Zwei Fernlichter in der Schürze als Nebelscheinwerfer umfuntzen und mir die Vier Zusatzscheinwerfer als Fernlichter anbauen???

    Wenn JA wie groß wär der aufwand? Müsste ja für die Nebelscheinwerfer komplet neue Kabel und schalter legen, ODERliegt da schon was?

    Ciao Micha:confused:

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