Vollabnahme beim TÜV, wann???

  • Der Sachbearbeiter beim Straßenverkehrsamt hat mir heute glaubhaft versichert, dass ich unseren 2005 abgemeldeten Mini nach dem Neuaufbau lediglich zur normalen Hauptuntersuchung vorstellen muß.
    Im Rahmen der neuen Zulassungsverordnung (seit März 2007) soll eine Vollabnahme nur noch im Ausnahmefall (z.B. Verlust des KFZ-Briefes) erfolgen müssen.

    Im Klartext hieße das ja, dass man ab sofort jedes Fahrzeug, unabhängig davon wie lange es bereits stillgelegt wurde, nach erfolgter HA/AU einfach wieder zulassen kann.:rolleyes:

    Kann das jemand von euch bestätigen? Ich ging bislang lediglich von einer Verlängerung des Abmeldezeitraums bis zur endgültigen Stilllegung mit anschließender Vollabnahme von 18 auf 72 Monate aus. Und das auch nur für Fahrzeuge, die ab März 2007 abgemeldet werden. :confused:

  • Bestätigung

    Aber eben erst ab März 07 stillgelegte Fahrzeuge.

    Ansonsten 18 Monate, von einer Verlängerung weiß ich nix.

    Frank ,beast of the east!

  • Zitat von minifahrer a.D.

    https://www.mini-forum.de/showthread.php…highlight=%A721

    Da steht so ziemlich alles zum Thema.

    Demnach wäre meine Info vom Straßenverkehrsamt tatsächlich korrekt.

    Mit anderen Worten:

    Jedes noch solange stillgelegte Fahrzeug für das noch deutsche Papiere existieren, kann nach erfolgreicher HU/AU (in einer beliebigen Fachwerkstatt) wieder normal zugelassen werden.

    Kann strenggenommen auch gar nicht anders sein, da der §25 StVZO, in dem die Stilllegungsfrist geregelt war, mittlerweile aufgehoben wurde und sich die Regelung nun für alle Fahrzeuge einheitlich nach §14 FZV (neue Zulassungsverordnung) richtet.

    Bitte korrigiert mich, wenn ich da etwas falsch verstanden habe...:)

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!