Der Sachbearbeiter beim Straßenverkehrsamt hat mir heute glaubhaft versichert, dass ich unseren 2005 abgemeldeten Mini nach dem Neuaufbau lediglich zur normalen Hauptuntersuchung vorstellen muß.
Im Rahmen der neuen Zulassungsverordnung (seit März 2007) soll eine Vollabnahme nur noch im Ausnahmefall (z.B. Verlust des KFZ-Briefes) erfolgen müssen.
Im Klartext hieße das ja, dass man ab sofort jedes Fahrzeug, unabhängig davon wie lange es bereits stillgelegt wurde, nach erfolgter HA/AU einfach wieder zulassen kann.
Kann das jemand von euch bestätigen? Ich ging bislang lediglich von einer Verlängerung des Abmeldezeitraums bis zur endgültigen Stilllegung mit anschließender Vollabnahme von 18 auf 72 Monate aus. Und das auch nur für Fahrzeuge, die ab März 2007 abgemeldet werden.