Zitat von KLASnich ganz:
§ 127 Abs. 1 StPO lautet:Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
Na das ist doch mal ne' erfreuliche Info. Das bin ich bei unserem Rechtssystem gar nicht gewohnt...;) .
Normalerweise ist man als Geschädigter doch eher der Dumme.