Zitat von KatjaIch war bisher immer der Annahme, daß man bei MPi´s den Airbag gar nicht entfernen darf, weil sonst die Betriebserlaubnis erlischt . Kann mir dazu mal jemand was sagen? Muss dann wieder eine Einzelabnahme erfolgen?
Grundsätzlich richtig.
Wenn Airbag drin, dann drinnen lassen und gut.
Bei nem VWGolf kommt doch auch keiner auf die Idee das Ding auszubauen
(vorrausgesetzt er hat was im Kopp)