"Oberlandesgericht Hamburg verneint Vorab-Kontrollpflicht"
soeben in der C'T gefunden:
"Betreiber von Internet-Foren müssen nach Auffassung des hanseatischen Oberlandesgerichts) in Hamburg nur bei konkreter Gefahr von Rechtsverstößen die von Teilnehmern eingestellten Beiträge kontrollieren. Eine generelle Kontrollpflicht würde die Möglichkeiten des freien Meinungsaustauschs in grundrechtswidriger Weise einschränken, so die Begründung".