• meine freundin hatte eben einen auto unfall wie ich so eben erfahren hab.

    niemanden ist etwas passiert so viel dazu. nur den autos nen paar kratzer .


    nun zur situation. es handelt sich um eine aus sicht des fahrers(meine freundin) um eine nach links hin abknickende vorfahrt( is zumindest eine hauptstraße die nen linksknick macht.) bevor man abbiegen kann, mus man auf ampeln achten, ob man halt grün hat oder nicht.

    meine freundin wollte dieser hauptstraße folgen und nach links abbiegen, jedoch war die ampel ROT. und sie hats net gesehen. die fahrer die von links kommen hatten grün und wollten von sich aus gerade aus fahren. kurz um das passt dan ja nicht. hätte die fahrerin, die von links kam und gerade aus wollte net scharf gebremst, wäre die meiner freundin voll in die seite gebrettert. nun ist der stark bremsenden fahrerin jedoch noch jemanhd hinten drauf gefahren und seine karre is vorne ein bissl im a****.


    nun mal zu meinen fragen:

    1. der schaden des auffahrumfalls, muss den meine freundin regulieren? ist doch ein auffahrunfall, und bekanntlich hat derjenige der auffährt schuld, so hab ich das mal gehört. man muss ja imer in der lage sein zu bremsen.

    2. meine freundin is in der probezeit. mit was für konsequenzen mus sie rechnen,


    die netten herren in grün konnten ihr nicht weiter helfen sie hatte sofort nachgefragt.


    hofe net zu viele rechtschreibfehler und einigermaßen verständlich, wenn nich erklär ichs inner ruhigen minute nochmal :)


    mfg

    steffen

  • Servus,so wie ich das aus deiner Schilderung lesen kann ist deine Freundin aber Unfallverursacherin,da sie bei rot über die Ampel gefahren ist.Die Frau hat ja auch nur aus dem Grunde gebremst.also denke ich mir mal das sich die Geschädigten an die Versicherung deiner Freundin wenden werden.

    ach ja -froh sein das keiner verletzt worden ist,Blech kann man richten...Kopf hoch
    Gruss Linkskurve

  • Deine Freundin trägt vermutlich eine Mitschuld an dem Unfall. Damit wird sie und ihre Versicherung eventuell belastet werden. Wieviel Prozent Anteil sie dann hat, ist wurscht.
    Du hast aber m.E. trotzdem recht. Der Hintermann muß sein Tempo so einrichten, daß er jederzeit rechtzeitig anhalten kann. Es könnte ja auch ein Kind in die Fahrbahn laufen. Frag doch mal die Haftpflichtversicherung Deiner Freundin, ob sie da Chancen sieht. Die sind dazu da (und das tun sie auch), unberechtigte Forderungen abzuwehren. Wenn die es schaffen, die Forderung des Auffahrenden abzuwehren, trifft Deine Freundin keine Schuld. Und das beste daran: Das kostet nichts!

  • Über den Auffahrunfall würde ich mir gar keine Gedanken machen.
    Fest steht, dass deine Freundin den Unfall verursacht hat und dementsprechend für den Schaden beim direkten Unfallgegner aufkommen muss.

    In diesem Fall tritt die Haftpflichtversicherung ein und sie wird in der Schadensfreiheitklasse hochgestuft. Ob der Schaden des dritten Geschädigten nun auch von der Haftpflicht deiner Freundin berappt wird oder nicht, verursacht ihr keinerlei Mehrkosten, da die Hochstufung in der SF Klasse nicht von der Höhe des Schadens abhängig ist. Ob 100€ oder 1000000€ ist da völlig egal.
    Den Rest machen die Versicherungen unter sich aus.

    Ich weiß nicht welche Sonderregelungen es in der Probezeit gibt, aber da der Unfall auf einen qualifizierten Rotlichtverstoß zurück zu führen ist, muß sie auf jeden Fall mit einem Bußgeld von 200€, 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkten rechnen. Wenn sie Pech hat muß sie zur Nachschulung und die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert.

    Gruß Sascha

    44:75:20:62:69:73:74:20:64:65:66:69:6e:69:74:69:76:20:65:69:6e:20:4e:65:72:64:21

  • miniwilli: aus eigener Erfahrung weiß ich aber, daß man auch seiner eigenen Versicherung mitunter gehörig auf die Finger gucken muß!

    Mein Fall: Vollbremsung, weil ein Fußgänger aufgrund einer Rangelei am Straßenrand auf die Straße torkelte, dabei bin ich in einen parkenden Corsa gerutscht.

    Erstens wurde ich zunächst in der Haftpflicht hochgestuft, da meine Versicherung den Schaden am Corsa regulierte. Diese wollte nach eigener Aussage mich zurückstufen, sobald sie ihre Ansprüche gegen die Prügelnden (ja offensichtlich Unfallverursacher) geltend gemacht hat.

    Zweitens gerichtliche Verfahren meinerseits gegen die sich schlagenden Fußgänger, um meinen Schaden reguliert zu bekommen.

    Meine Anwältin hat dann später erfahren, daß meine Haftpflicht ihre Ansprüche gegen die Prügelnden durchgesetzt hat. Trotzdem wurde ich erst nach mehrmaliger Aufforderung meiner Anwältin (dauerte ein Jahr!) von meiner Haftpflicht wieder zurückgestuft. Ich bekam dann einen Verrechnungsscheck zugeschickt.

    Also immer Obacht geben, auch die eigene Versicherung scheint mitunter auf ihren eigenen Vorteil zu achten... ;)

  • Ist denn die Frau, die wegen deiner Freundin bremsen musste selbiger auch reingefahren, oder ist dem Auto deiner Freundin nix passiert? Im Zweifel würd ich sagen, dass deine Freundin warscheinlich ein Fahrverbot bekommt (Rote Ampel) von ca. 4 Wochen. Wenn dann jemand anders Bremsen muss... normal, da rote ampel überfahren wurde ->strafe: Fahrverbot. Wenn dann dem Bremsenden einer drauffährt, pech, ist doch dann unfall zwischen bremsenden und drauffahrer, da dieser hätte in der lage sein müssen zu bremsen.

  • Was ihr völlig ausser Acht lasst ist die Frage der Probezeit und soweit mir bekannt, darf man sich während der Probezeit 1 schweren Patzer und 2 leichte Patzer leisten, allerdings ist es dabei so, dass man Nachschulung besuchen darf. Schwerer Patzer heisst, wenn es Punkte gibt.

    Aber bitte nochmal genau nachschauen. Nachschulung kostet ca. 250-350Euronen

    Die Syntax behandelt die Muster und Regeln, nach denen Wörter zu größeren funktionellen Einheiten wie Phrasen und Sätzen zusammengestellt und Beziehungen wie Teil-Ganzes, Abhängigkeit etc. zwischen diesen formuliert werden.

    "....dunkel die andere Seite ist!"
    "Halts Maul Yoda und iss dein Toast!"

  • Zitat von Paaaner

    Was ihr völlig ausser Acht lasst ist die Frage der Probezeit und soweit mir bekannt, darf man sich während der Probezeit 1 schweren Patzer und 2 leichte Patzer leisten, allerdings ist es dabei so, dass man Nachschulung besuchen darf. Schwerer Patzer heisst, wenn es Punkte gibt.

    Aber bitte nochmal genau nachschauen. Nachschulung kostet ca. 250-350Euronen

    Ich hatte es jetzt ausser acht gelassen, da ich dachte es wäre klar. Nachbarín hat in der Probezeit ne Rote ampel überfahren und dafür 4 Wochen Fahrverbot bekommen...

    also, regt euch nicht auf, so schlimm ist das alles nicht :rolleyes: :D

  • Zitat von DerTobi

    Ich hatte es jetzt ausser acht gelassen, da ich dachte es wäre klar. Nachbarín hat in der Probezeit ne Rote ampel überfahren und dafür 4 Wochen Fahrverbot bekommen...

    also, regt euch nicht auf, so schlimm ist das alles nicht :rolleyes: :D


    na dann hat sie noch glück gehabt. ein freund von mir musste in seiner probezeit zur nachschulung weil er ne rote ampel überfahren hat. naja und da sie unfallverursacherin ist wirds noch eher in kraft treten.

    minimela.blogger.de

  • also dem wagen meiner freundin is nix passiert. nur halt dem wagen von der frau die scharf bremsen musste, da ihr ja jemand aufgefahren ist. uiuiui danke für die antworten.

  • ich weiss nicht, ob es schon jemand hier geschrieben hat - hab ned alles gelesen, aber:

    wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat der querverkehr grün gehabt (die hatten doch auch eine ampel)?

    nun ist zumindest bei uns (in .at) die rechtsprechung so, dass bei grünen ampeln der hintermann (und gerade wenn man erst losgefahren ist, weil die ampel eben umgeschalten hat), nicht sofort den abstand halten muss, da ja die grüne ampel freie fahrt signalisiert und der vordermann keinen grund hätte zu bremsen. (solche situationen werden oft von versicherungsbetrügern ausgenützt - grüne ampel und bumm steigt der vordermann auf die bremsen)

    hier in dieser ausnahmesituation wird man dem hintermann zumeist keinen vorwurf machen können, ausser dessen geschwindigkeit war dermaßen hoch (weil er halt noch bei blinkendem grünlicht drüberrasen wollte).

  • Zitat von ibinsnur

    (weil er halt noch bei blinkendem grünlicht drüberrasen wollte).


    in D blinkt nix - da wirds gelb und dann rot.... :)

    Ich denke auch, dass der auffahrende in dem Fall höchstens 20% Schuld bekommt - die restlichen 80% dürfte deine Freundin bekommen.

    In der Probezeit ist das überfahren einer roten Ampel ein "A"-Verstoß. Damit verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre und es gibt ne Nachschulung.
    http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp3index.html
    Dies sind aber nur die probezeitbedingten Konsequenzen.

    Dazu kommen noch 4 Punkte, ein Monat Fahrverbot und mindestens 125€ Geldstrafe.
    http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strass…dkatalog.htm#15


    Übrigens:
    Die Versicherung muss den Schaden unter Umständen nicht bezahlen!
    http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl04960.html
    http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl01458.html

    lg,
    Ellen

    Comments may contain traces of irony.

  • okok - wir sind einer der wenigen staaten indem noch grün blinkt ...

    dann bitte meinen satz so interpretieren: wenns gelb wird ... ;)

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