Wenn Gutmütigkeit ausgenutzt wird... oder hatte jemand schon mal so einen Fall?

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem:
    Ich hatte in meiner Halle den Fiat Ballila eines Bekannten untergestellt. 1999 wurde meine Halle abgerissen, ich stellte meine Autos und den besagten Fiat bei einem Bauern unter. Anfang letzten Jahres meldete sich der Bekannte bei dem Bauern und wollte den Fiat (nach Zahlung der Mietkosten) abholen. Fast zeitgleich holte ich meine Minis vom Bauern ab und für mich war die Sache soweit erledigt (die Garagenmiete für den Fiat hatte ich bereits abgeschrieben). Natürlich holte der Bekannte das Auto nicht beim Bauern ab, zahlte keinerlei Miete usw. Nun ruft mich der Bauer an und erwartet von mir daß ich das Auto abhole und die angelaufenen Mietschulden bezahle da ich das "Ding" ja mitgebracht hätte.
    Der Bekannte hat bei mir seit 97 keine Miete mehr bezahlt, er ist nicht auffindbar (letzte Adresse stimmt nicht mehr, Handynummer tot)......

    Hatte Jemand schon mal einen ähnlichen Fall?

    Gruß Stefan

  • das ist fast 10 Jahre her - melde ihn bei der Polizei als Fundsache und verkauf ihn dann....
    je nach Zustand dürfte damit wenigstens die Miete wieder reinkommen.... :)

    Comments may contain traces of irony.

  • Ich würde einfach mal einen Anwalt fragen wie die Sachlage ist.
    Für mich sieht das so aus, als ob das Eigentum an dem Auto aufgegeben wurde, damit wird es zu Herrenlosen Sache und gehört eigentlich dem Bauern, bei dem es steht.

    Mein Vater hat in seinem Schuppen seit etwa 25 Jahren ein paar 30 x 20 cm dicke Eichenbohlen für einen Bekannten eingelagert, von dem hat er auch schon seit 20 Jahren nix mehr gehört oder gesehen.
    Leider will er mir sie trotzdem nicht überlassen... :(

    Gruß Sascha

    44:75:20:62:69:73:74:20:64:65:66:69:6e:69:74:69:76:20:65:69:6e:20:4e:65:72:64:21

  • Hallo Stefan,

    versuch mal zu ergründen wer mit wem einen Vertrag hat. Der Bekannte erstmal mit Dir. Dann Du mit dem Bauern. Der Bekannte war quasi Untermieter. Wenn der Bekannte durch das Telefongespräch nicht selbst Mieter wurde, bist Du immer noch der Vertragspartner des Bauern.

    Also müßte der Zuständige dem Bekannten ausfindig machen und eine Frist zur Abholung setzen. Da keine Mieten bezahlt wurden, kann es sein, daß es die Möglichkeit gibt, das Auto nach kurzer Zeit zu veräußern. Wenn nach Abzug der Kosten ein Gewinn bleibt, müsste dieser ausbezahlt werden.

    Eigentlich sollte das ein RA klären können, das kostet aber auch wieder Geld ... vllt gibts ja einen im Forum :) .

    Grüße
    Christopher

    PS: ich finds scheixxe, wenn Gutmütigkeit ausgenutzt wird, mir passiert das auch immer wieder :scream: :madgo:

    Rover 216 GTI

    wer später bremst ist länger schnell :D

  • Zitat von Stefan-Estate

    Anfang letzten Jahres meldete sich der Bekannte bei dem Bauern und wollte den Fiat (nach Zahlung der Mietkosten) abholen.

    Anfang letzten Jahres, also 2005?!?

    Zitat von Stefan-Estate

    Der Bekannte hat bei mir seit 97 keine Miete mehr bezahlt, er ist nicht auffindbar (letzte Adresse stimmt nicht mehr, Handynummer tot)......

    Du mußt im "erträglichen" Rahmen versuchen den Bekannten ausfindig zu machen, notfalls über die Meldeämter.

    Zitat von sfxellen

    das ist fast 10 Jahre her - melde ihn bei der Polizei als...

    vermißt zum Ziel der Besitzrückübertragung. Also den "Freund", nicht den Wagen. Gefunden ist der ja nicht.

    Zitat von Bandit

    Für mich sieht das so aus, als ob das Eigentum an dem Auto aufgegeben wurde, damit wird es zu Herrenlosen Sache und gehört eigentlich dem Bauern, bei dem es steht.

    Mooooment, wenn der gute sich 2005 noch gemeldet hat, dann sieht das anders aus.... Da ist dann Essig mit Verjährung.....

    Strengenommen muß der Marktwert von einem unabhängigen Gutachter
    beurteilt werden und dieser muß beim Verkauf auch eingenommen werden.
    Wenn der Erlös höher als die Mietschulden ist - muß der Überschuß für den ehemaligen Eigentümer zur Verfügung stehen.

    Zitat von Bandit

    Ich würde einfach mal einen Anwalt fragen wie die Sachlage ist.

    Nicht der schlechteste Rat, aber kein billiger...

    @ Stefan: Die Überschrift "Grenzen der Gutmütigkeit" erinnern mich spontan an eine Szene im Pink Panther Film, wo der Hund für jeden Furz der Haushälterin bestraft wurde, manchmal ist das Leben offenbar so.....

  • Ich würde einfach einen neuen Brief beantragen, verkaufen und fertig, dann hat wenigstens die restlichen Mietkosten.

    würd mir nicht die Mühe machen nach so einem Bekannten zu suchen.

    Auf Erfahrung vertrauen

  • teilweise werden hier "gefährliche" ratschläge gegeben ...
    hier gibt es wie so oft 2 seiten - die rechtliche und die praktikable/praktische:

    1. kann man nicht so einfach "fremdes" eigentum verwerten - ausser beim pfand(vertrag)
    2. auch mietzinsen verjähren nach 3 jahren (gilt also auch für dich als auch für den bauern)
    3. du hast aber die möglichkeit, um deine forderungen sozusagen aufzurechnen (allerdings auch hier wieder streng juristisch gesehen nur die noch aufrechten, also nicht verjährten), und den fiat erst nach zahlung der dir entstandenen kosten herauszugeben (rückbehaltungsrecht)
    4. nicht vergessen, deine forderungen gerichtlich geltend zu machen, sonst verjähren immer mehr "mieten" - auch für die zukunft, denn wenn du den fiat weiter wo unterstellst, dann entstehen dir kosten, und diese würden ja sonst auch wieder verjähren (nach weiteren 3 jahren).

    das hier sind nur die rechtlichen aspekte, wie praktikabel diese ansätze für dich sind, musst du selber entscheiden.

    mfg

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