MK II Rückleuchten eintragen?

  • Hallo zusammen

    Bin ein im Moment ein bisschen ratlos.
    Muss ich MKII Rückleuchten (ohne Rückfahrscheinwerfer is klar)
    bei Montage eines separaten Rückfahrleuchters eintragen lassen?

    mfg
    Thomas

    der Schlaglochsuchwagenfahrer

  • Das ist genau die Antwort die ich erhofft hatte,
    kurz, detailiert und auf den Punkt gebracht.
    :) :) :) :) :)

    der Schlaglochsuchwagenfahrer

  • Nein stimmt nur bedingt. Ich würde sagen, es kommt auf die Erstzulassung deines Mini an. Ab einem bestimmten Datum ist ein Rückfahrscheinwerfer, in welcher Form auch immer, Vorschrift.

  • Zitat

    Nein stimmt nur bedingt. Ich würde sagen, es kommt auf die Erstzulassung deines Mini an. Ab einem bestimmten Datum ist ein Rückfahrscheinwerfer, in welcher Form auch immer, Vorschrift.

    Bitte die Frage genau durchlesen:headshk:

    man darf einen Mini nicht als Kiste bezeichnen

  • Genau ;)

    Es geht nur darum ob der Umbau auf MKII eingetragen werden muß.
    Das ein zusätzlicher Rückfahrscheinwerfer montiert werden muß, war eh klar.

    gruß
    Thomas

    der Schlaglochsuchwagenfahrer

  • Nein stimmt. Außerdem erkennen nur Minifahrer den Unterschied. Grün-Weiss würde auch schon anhand der orangen Blinker nichts verdächtigen.

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