Hallo zusammen
Bin ein im Moment ein bisschen ratlos.
Muss ich MKII Rückleuchten (ohne Rückfahrscheinwerfer is klar)
bei Montage eines separaten Rückfahrleuchters eintragen lassen?
mfg
Thomas
Hallo zusammen
Bin ein im Moment ein bisschen ratlos.
Muss ich MKII Rückleuchten (ohne Rückfahrscheinwerfer is klar)
bei Montage eines separaten Rückfahrleuchters eintragen lassen?
mfg
Thomas
Nein..........:D
Das ist genau die Antwort die ich erhofft hatte,
kurz, detailiert und auf den Punkt gebracht.
Nein stimmt nur bedingt. Ich würde sagen, es kommt auf die Erstzulassung deines Mini an. Ab einem bestimmten Datum ist ein Rückfahrscheinwerfer, in welcher Form auch immer, Vorschrift.
ZitatNein stimmt nur bedingt. Ich würde sagen, es kommt auf die Erstzulassung deines Mini an. Ab einem bestimmten Datum ist ein Rückfahrscheinwerfer, in welcher Form auch immer, Vorschrift.
Bitte die Frage genau durchlesen
Genau
Es geht nur darum ob der Umbau auf MKII eingetragen werden muß.
Das ein zusätzlicher Rückfahrscheinwerfer montiert werden muß, war eh klar.
gruß
Thomas
Nein stimmt. Außerdem erkennen nur Minifahrer den Unterschied. Grün-Weiss würde auch schon anhand der orangen Blinker nichts verdächtigen.
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