Frage zum Autoverkauf

  • Hi ich hab eine Fage zum Autoverkauf weil ich mein Mini verkaufen muss/möchte.
    Momentan ist er versichert und angemeldet hat aber kein TüV und keine Au mehr.
    Wass passiert wenn mir da wenn ich jmd das Auto verkaufe der fährt damit Heim und baut einen Unfall?
    Der Wagen ist ja auf mich zugelassen.
    Bekomme ich als Halter dann Probleme oder ist das Sache des neuen Besitzers bzw des Fahrers?
    Weil der möchte mit dem Zug kommen und dann das Auto mitnehmen.Der Mini fährt und ist soviel ich weis technisch in Ordung aber halt kein Tüv und Au mehr.

    Und wenn ich es verkauft habe und und es abmelden will muss ich dann die Schilder wieder zurückgeben oder wie läuft das?
    Sorry für die dummen Fagen aber ich hab noch nie ein Auto verkauft geschweige denn Privat.

  • Melde den Wagen ab und sag dem Käufer, er soll ein Tageskennzeichen mitbringen!

    Habe mal einen Wagen verkauft, der Käufer hat versprochen abzumelden und ist dann einfach immer weiter gefahren...

    Habe den Wagen dann zwangsstillegen lassen müssen, viel Stress und Kosten für mich!

    HTH Uwe

    Mini Center Holicka
    65554 Limburg
    Schulstr. 19
     06433 / 947513 Uwe Holicka (Ersatzteile, Ersatzteilversand, Tuning Kits und Zubehör)
    info ät mini-center-holicka.de

  • .........bekommt man glaub auch via ADAC.de zum downloaden.......steht drin, dass sich der Käufer verpflichtet das Fahrzeug auf sich zuzulassen usw.

    Datum mit Uhrzeit rein und unterschreiben lassen!

    MINImale Grüße Andy

    Sir Alec sagte: Mathematik ist der Feind eines jeden kreativen Mannes!!! .............STIMMT!!! :mad:
    ....wenn man schon Schrauben muss, soll man sich wenigstens nicht auch noch über das Werkzeug ärgern!

    Cogito, ergo sum........hier falsch!

  • Zitat von Lazywörm

    ist soviel ich weis technisch in Ordung aber halt kein Tüv und Au mehr.

    ...aber den Käufer damit fahren zu lassen (so lang der Wagen noch auf Dich zugelassen ist), das wäre dumm. Mach das nicht! Wie Uwe sagt: Tageskennzeichen.

    Nils

  • Mach es davon abhängig, wie vertrauenswürdig er Dir erscheint. Wichtig ist dann aber wirklich, dass im Vertrag drinsteht:

    - kein TÜV mehr
    - Frist für Abmeldung (üblich sind 3-7 Tage)
    - Datum + Uhrzeit

    Nimm am besten einen Vordruck!

    Mit dem Eigentum geht auch die Haftung auf den Käufer über. D.h. Dein Versicherungsrabatt ist bei einem Unfall auch vor der Ummeldung nicht beeinträchtigt.

    Prüfe Personalausweis und Führerschein; Kopien wären nicht schlecht.

    Melde den Verkauf dann sofort der Zulassungsstelle und Deiner Versicherung.

    Fips auf der Pirsch! 109.gif ACHTUNG: Gefährliches Halbwissen!

    RiP Fips 1974 - 2010...unvergessen


  • Zitat von Fips


    Mit dem Eigentum geht auch die Haftung auf den Käufer über. D.h. Dein Versicherungsrabatt ist bei einem Unfall auch vor der Ummeldung nicht beeinträchtigt.

    leider nein , hatte vor ein paar jahren genau diesen fall und hab im endeffekt für den unfall des käufers bezahlt durch meine hochstufung in der versicherung .

    ich würde das fahrzeug unbedingt vor dem verkauf abmelden

    Speed is a bit like farting. You have to know when it's inappropriate.

  • ..ich hatte damals auch einen ADAC Kaufvertrag - nützt doch nichts, wenn die Leute sich einfach nicht dran halten!

    Und wenn einer schon ein Fahrzeug ohne TÜV heimfahren will, dann sagt das schon viel über den Character des Käufers und seine Einstellung zur deutschen Rechtsordnung aus, ich kann nur sagen VORSICHT

    Uwe

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  • Ich hatte mal einen netten Käufer,der ganz bestimmt am nächsten morgen ummelden wollte - und er ist dann noch Monate mit meinem Kennzeichen rumgefahren - war schön viel Ärger!:soupson: :soupson:

    Also wenigstens die Nummernschilder abnehmen!;)

  • Zitat von chris

    leider nein , hatte vor ein paar jahren genau diesen fall und hab im endeffekt für den unfall des käufers bezahlt durch meine hochstufung in der versicherung .

    ich würde das fahrzeug unbedingt vor dem verkauf abmelden


    Mit Verlaub: warst Du schlecht beraten? Heute jedenfalls gilt das hier:
    (Quelle: ADAC)

    Irgendwie kann ich die ganze Paranoia und Panikmache nicht verstehen...
    :soupson: :soupson: :soupson:
    Etliche Autoverkäufe habe ich nicht nur für mich abgewickelt. Wenn man sich informiert, wie's üblich ist und worauf zu achten ist, dann reicht das. Klaren Verstand vorausgesetzt... ;)

    Fips auf der Pirsch! 109.gif ACHTUNG: Gefährliches Halbwissen!

    RiP Fips 1974 - 2010...unvergessen


  • Ich hab damals 50€ an den Verkäufer bezahlt, der hat die Schilder dran gelassen, ich bin nach Hause gefahren und hab den Mini umgemeldet. Als bei ihm die Bestätigung ankam, das der Wagen bei ihm abgemeldet ist, hat er die 50€ wieder überwiesen ... oder warens 100? Keine Ahnung ...

    es ist kurz vor fünf vor halb:

  • Klarer Verstand reicht heutzutage doch schon lange nicht mehr!

    Wo schon in Foren wie diesem zu ungesetzlichen Aktionen wie Selbstjustiz und vorsätzlichen Rechtsbrüchen aufgerufen wird und es quasi "normal" geworden ist, Rechnungen nicht zu bezahlen oder bestellte Waren nicht abzunehmen...


    Schätze mal, Du hast bis jetzt lediglich GLÜCK gehabt..

    My 2 Cents Uwe

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    info ät mini-center-holicka.de

  • Zitat von Fips

    Mit Verlaub: warst Du schlecht beraten? Heute jedenfalls gilt das hier:

    das galt auch damals schon ....
    in der regel läuft das so : da das fahrzeug zum unfallzeitpunkt noch auf den verkäufer zugelassen ist tritt erst mal die versicherung des verkäufers in vorleistung und holt sich die kohle hinterher von der folgeversicherung des käufers . in dem fall hat der verkäufer keinen nachteil, friede,freude , eggcake .
    besteht allerdings keine folgeversicherung weil die kiste hinterher ein totalschaden ist , dann bleibt das ganze am verkäufer hängen => hochstufung in der versicherung . es gibt dann zwar noch die möglichkeit das geld beim käufer einzufordern, aber greif mal einem nackten mann in die taschen.
    in meinem konkreten fall : auto verkauft , verkäufer crasht das ding , totalschaden , verkäufer pleite weil das auto mit der letzten kohle gekauft wurde .

    hätte ich damals diese paranoia gehabt und soviel panik gemacht hätte mir das einige hundert euro gespart ;)
    und ja, ich war damals bei einem anwalt

    Speed is a bit like farting. You have to know when it's inappropriate.

  • Spitze vielen Dank fuer eure Tips und Hilfe aber ich hab heute nochmal mit dem Käufer Telefoniert und er sagte ich soll es abmelden und Versicherung Kündigen.

    Nun noch eine Frage zum Abmelden.. muss ich die Schilder zur Zulassungstelle mitbringen oder kann ich die behalten?
    War mein erstes Auto und hab ihn fast 10 Jahre gefahren und hätte gerne eine kleine Erinnerung.

  • Zitat von chris

    das galt auch damals schon ....
    in der regel läuft das so : da das fahrzeug zum unfallzeitpunkt noch auf den verkäufer zugelassen ist tritt erst mal die versicherung des verkäufers in vorleistung und holt sich die kohle hinterher von der folgeversicherung des käufers . in dem fall hat der verkäufer keinen nachteil, friede,freude , eggcake .
    besteht allerdings keine folgeversicherung weil die kiste hinterher ein totalschaden ist , dann bleibt das ganze am verkäufer hängen => hochstufung in der versicherung . es gibt dann zwar noch die möglichkeit das geld beim käufer einzufordern, aber greif mal einem nackten mann in die taschen.
    in meinem konkreten fall : auto verkauft , verkäufer crasht das ding , totalschaden , verkäufer pleite weil das auto mit der letzten kohle gekauft wurde .

    hätte ich damals diese paranoia gehabt und soviel panik gemacht hätte mir das einige hundert euro gespart ;)
    und ja, ich war damals bei einem anwalt


    Verstehe ich nicht...
    Ich habe meinen alten Trabbi 1992 genau so verkauft, habe dazu vergessen (weil ich es nicht wußte -> Neubundesbürger), das der Zulassungsstelle zu melden. Bei der Versicherung hatte ich den Verkauf aber angezeigt (und neues Fahrzeug versichert).
    Eine Woche später steht ein Pärchen vor meiner Tür: die Unfallopfer. Drei Tage später eine Rechnung der Feuerwehr: Schadstoffbeseitigung. Noch eine Tag später ein Schreiben: Ich solle meinen Schrotthaufen von deren Firmengelände entfernen.
    Klar, die hatten meinen Namen von der Zulassungsstelle. Ich daraufhin mit dem Kaufvertrag zur Zulassungsstelle und das klargestellt, das das Fahrzeug seit dem soundo-ten nicht mehr in meinem Besitz war.
    Die haben eine Aktennotiz gemacht, mich über meine Naivität aufgeklärt und gesagt, damit hätte es sich für mich.
    Von der Versicherung bin ich nie hochgestuft worden dafür (und der Käufer hatte definitiv keine Kohle!).

  • Zitat von Lazywörm

    Spitze vielen Dank fuer eure Tips und Hilfe aber ich hab heute nochmal mit dem Käufer Telefoniert und er sagte ich soll es abmelden und Versicherung Kündigen.

    Nun noch eine Frage zum Abmelden.. muss ich die Schilder zur Zulassungstelle mitbringen oder kann ich die behalten?
    War mein erstes Auto und hab ihn fast 10 Jahre gefahren und hätte gerne eine kleine Erinnerung.


    mitnehmen, damit das wappen vom landkreis abgekratzt wird, kannst die bleche aber (mit den tüv / Au plaketten) behalten, hast ja schließlich geld für bezahlt

  • Zitat von Lomo

    Klarer Verstand reicht heutzutage doch schon lange nicht mehr!

    Wo schon in Foren wie diesem zu ungesetzlichen Aktionen wie Selbstjustiz und vorsätzlichen Rechtsbrüchen aufgerufen wird und es quasi "normal" geworden ist, Rechnungen nicht zu bezahlen oder bestellte Waren nicht abzunehmen...


    Schätze mal, Du hast bis jetzt lediglich GLÜCK gehabt..

    My 2 Cents Uwe


    Jeder ist seines Glückes Schmied... :p

    Man kann es doch beeinflußen, indem man nicht mit jedem Nasenbohrer Geschäfte macht! Beim privaten Autoverkauf zumindest. Was die allgemeine Geschäftskultur und Zahlungsmoral betrifft, stimme ich natürlich voll mit Dir überein :headshk:

    Zitat von chris


    das galt auch damals schon ....
    in der regel läuft das so : da das fahrzeug zum unfallzeitpunkt noch auf den verkäufer zugelassen ist tritt erst mal die versicherung des verkäufers in vorleistung und holt sich die kohle hinterher von der folgeversicherung des käufers . in dem fall hat der verkäufer keinen nachteil, friede,freude , eggcake .

    Und warum schreibst'n vorher ganz pauschal das Gegenteil?
    SO entstehen Gerüchte ;)

    Fips auf der Pirsch! 109.gif ACHTUNG: Gefährliches Halbwissen!

    RiP Fips 1974 - 2010...unvergessen


  • Zitat von Fips


    Und warum schreibst'n vorher ganz pauschal das Gegenteil?

    [haarspalt]
    hab ich doch gar net , ich hab dir nur darin widersprochen dass die haftung ab dem zeitpunkt des verkaufs grundsätzlich vom verkäufer abfällt .
    [/haarspalt] ;)

    aber mal im ernst , es ging mir nur darum aufzuzeigen was passieren kann . ich hab mein lehrgeld bezahlt und wenn ich es jemand anderem ersparen kann um so besser .
    ausserdem bin ich immer noch der meinung dass ein ernsthafter kaufinterressent für ein auto sich davon nicht abschrecken lässt dass die karre vorher abgemeldet wird .

    Speed is a bit like farting. You have to know when it's inappropriate.

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