König-Sportsitze und Klappkonsole

  • Hallo, Minifreunde,

    war grad beim TÜV und der hat sich erstmalig über die eingebauten König-Sportsitze mit Originalkonsolen erregt :scream: , da im Falle eines Unfalles hinten niemand mehr raus käme :confused: ! Den Mini hab ich jetzt seit 10 Jahren, mit den Sitzen gekauft, nie Schwierigkeiten gehabt und leider auch keine Papierchen (Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ABE) dafür :( !
    Habt ihr was passendes für mich? Am beste per Mail, muss am Montag wieder hin!

    Viele Grüße,

    Frank! :eek:

  • Hm keiner weiß welche Sitze du genau hast und wieso kommt da keiner raus?
    Soweit ich weiß sind die König Konsolen für den Mini doch klappbar. Vielleicht solltes du einach eine andere Tüv Stelle aufsuchen oder auch mal zur Dekra fahren. Im Prinzip müssten die Sitze eine Lehnenverstellung von mindestens 8(?) Grad haben und klappbar sein oder du verzichtest in Zukunft auf deine Rückbank. Wie man jedoch sieht gibt es zu dem Thema bzw zu den Bestimmungen (starre Rückenlehne) aber auch ganz andere Aussagen:

    https://www.mini-forum.de/showthread.php…highlight=sitze

    (seite 3)

  • Hallo, Volker,

    Danke für die schnelle Antwort und den Tip! Das sind ganz normale "Sportsitze" König K3000, also nur bißchen mehr Seitenhalt aber mit Lehnenverstellung, auch wie König vorgibt das Verstellrad zum Tunnel hin montiert, natürlich klappbare Konsolen passend von König. Bedenken waren wegen der Ausstiegsmöglichkeit von der Rückbank aus, weil ich den Sitz halt (ohne Schienenverlängerung!) bis zum Anschlag hinten stehen habe! Und da ist das DEKRA-Gutachten ja doch ziemlich eindeutig! Bin am überlegen, ob ich für Montag nicht auf der Beifahrerseite einen Originalsitz montiere, damit die Jungs den (nicht vorhandenen) Unterschied sehen!
    Falls doch noch jemand was hat, als her damit! Rover/Erkens hat übrigens keine Freigabe; von König soll ich noch was bekommen, aber halt nur ein Schrieb, daß König die Konsolen speziell für den Mini baut jedoch keine Unbedenklichkeitsfreigabe!

    Gruß,

    Frank!

  • ich zitiere aus einem älteren beitrag:

    Sportsitze müssen nicht eingetragen werden, sofern sie einige Bedingungen erfüllen:
    1. Lehnenverstellmöglichkeit mindestens 15°
    2. Klappmöglichkeit der Lehne bzw. des Sitzes bei einem 2-Türer mit Zulassung 4 oder mehr Personen

    Eintragen lassen solte man sog. "starre" Sitze, die keine Lehnenverstellung ermöglichen. Weiter ist der Einsatz ohne Klappmöglichkeit des Sitzes möglich wenn das Fahrzeug zum 2-Sitzer umfunktioniert wird (Eintrag im Brief)


    demnach müsstest du die sitze nicht mal eintragen lassen aber die idee mit dem originalsitz ist wohl auch eine möglichkeit

  • Hallo, Volker,

    hättest du da ein amtliches Schriftstück parat oder weisst du den Paragraphen der StVZO wo das drinsteht, daß Sportsitzmontage mit Klapplehne bzw, Klappkonsole Eintragungsfrei sind?

    Gruß,

    Frank!

  • Deine Sitze haben eine verstellbare Lehne und sind zudem auch noch durch die Konsole klappbar. Der Tüv Mensch sollte wissen dass diese Kombination legal ist. Wenn er sich querstellt, aus welchen Gründen auch immer, dann geh woanders hin oder mach andere Sitze für den Tüv Besuch rein. Falls es alleine um die Konsolen gehen sollte dann frage ich mich was du da für Zettel vorlegen solltest. Es ist eine originale König Konsole explizit für den MINI und die ist doch eh zugelassen.

    http://www.koenig-sitze.de/deu/konsolen/details.php?id=481

    Mehr kann ich dir auch nicht helfen.

  • Hi,
    denke die Idee mit dem Beifahrersitz ist ziemlich gut denn die Verriegelung ist doch dieselbe bei den König-Konsolen wie bei der originalen .
    Sollte der selbe Prüfer weiterhin Schwierigkeiten machen mal nach Chef fragen..... natürlich ganz freundlich, denn Du willst ja was :)
    Aber manchmal hilft ne 2.te Meinung .....

    Gruß
    Redcooper

    Gruß
    Redcooper
    IMM 2010 - ich war dabei !!

  • blätter mal unter Innenausstattung oder hier unter den älteren Beiträgen...Die Königsitze waren mal serienmäßig Ende der 80iger im Mini. Das gab es als Sondermodell beim freundlichen REAL Motors Händler. Gruß aus Mainz René

  • Hallo, Leidensgenossen und Mitbastler!

    E N T W A R N U N G ! :D ! :p ! ;)

    Bin heut Morgen beim TÜV forgefahren mit Fahrerseite König und Beifahrerseite Originalsitz zum vorzeigen, hab mich zu dem vom TÜV-Karlsruhe-Chef empfohlenen Prüfer verweisen lassen und war alles in Ordnung! Seine Meinung hierzu war, dass bei kleinen Autos halt kein Riesenloch zum hinten einsteigen vorhanden sein kann und dass es den TÜV nichts anzugehen hat, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

    1.) Lehne klapp- und verstellbar.
    2.) Konsole klappbar.
    3.) Gurte an Originalbefestigungspunkten.

    Demzufolge also auch keine Eintragung notwendig, TÜV-Plakette erteilt und gut ist!

    Übrigens war ihm auch der Hosenträgergurt egal, den ich hinten rechts montiert habe, um die Kleine auf dem Kindersitz richtig fest zu machen, sein Tip war nur, am selben Punkt den Originalbeckengurt mit zu befestigen, dann muss TÜV alles hinnehmen, auch wenn´s ein Bremsfallschirm wäre! Also obwohl hinten keine Sitzpolster mehr drin sind ist mein Kleiner immer noch ein Viersitzer!

    Fazit:
    Wer im Raum Karlsruhe was vom TÜV will bloß nicht zum Prüfer Glasstetter, der nimmt´s übergenau und ist sich dabei nicht so sicher wie´s sein sollte, sondern gleich zum Prüfer Ochs gehen, der ist verständig!

    Gruß an Alle, Danke für eure Tips und euer Beileid,

    Frank!;)

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