Wirrwarr mit neuen Papieren und Abmeldung

  • Zitat von Jabberwocky

    Beim städtischen Callcenter habe ich nun die Auskunft bekommen, dass ich mein jetziges Kennzeichen nur für 3 Monate reservieren könnte. Wenn ich Glück habe, wäre es vielleicht auch nach einem halben Jahr noch frei, die Gebühr fürs Wunschkennzeichen müsste ich aber trotzdem zahlen.

    Sorry, das kann eigentlich nicht stimmen. Bei einer vorübergehenden Abmeldung dann bleibt das Kennzeichen 18 Monate belegt. Da brauchst Du nix zu reservieren. Wenn Du das Auto innerhalb dieser 18 Monate wieder zuläßt, dann bekommt es automatisch das gleiche Kennzeichen. Nach dem Ablauf der 18 Monate gilt das Fahrzeug als endgültig stillgelegt. Damit wird das Kennzeichen nach ca. 4 weiteren Wochen wieder frei und an ein anderes Fahrzeug vergeben.

    Laß Dir nix erzählen!

    Ciao
    Tom


    http://1300ccm.de - Online-Magazin über Oldtimer, Youngtimer und historischen Motorsport

  • Zitat von Tom_Kyle

    Sorry, das kann eigentlich nicht stimmen. Bei einer vorübergehenden Abmeldung dann bleibt das Kennzeichen 18 Monate belegt. Da brauchst Du nix zu reservieren. Wenn Du das Auto innerhalb dieser 18 Monate wieder zuläßt, dann bekommt es automatisch das gleiche Kennzeichen. Nach dem Ablauf der 18 Monate gilt das Fahrzeug als endgültig stillgelegt. Damit wird das Kennzeichen nach ca. 4 weiteren Wochen wieder frei und an ein anderes Fahrzeug vergeben.

    Lies bitte nochmals meine Postings, ab 2007 gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen vorübergehend und endgültig stillgelegt.

    Grüssle


    Mad

  • dlb2

    also das wär mir neu, das die Polizei mir nachweisen muß, was an meinem Auto falsch läuft.

    Inno-Uwe
    hier im Norden liegt die Beweispflicht einzig und allein beim Fahrzeughalter!!!

    LOUD PIPES SAVE LIVES !!!

    ---> fehlende Leistung wird durch den WAHNSINN des Fahrers ergänzt !!!

  • Zitat von innouwe

    dlb2

    also das wär mir neu, das die Polizei mir nachweisen muß, was an meinem Auto falsch läuft.

    Inno-Uwe
    hier im Norden liegt die Beweispflicht einzig und allein beim Fahrzeughalter!!!

    ... mittlerweile ist das so! Aber...... die können es einem trotzdem schwer machen, indem sie das Fahrzeug aus "schwerwiegendem Verdacht" stillegen.
    Ist also eigentlich wie früher. Am besten alle Papiere vorrätig haben.

    Gruß Jörg

    ... ruhig Brauner ...

  • Zitat von Mad1980

    Lies bitte nochmals meine Postings, ab 2007 gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen vorübergehend und endgültig stillgelegt.


    Ja ab 2007, nur leider ist da das Datum der Abmeldung maßgeblich. Und das liegt wohl in diesem Jahr. Also nimmt Jabberwocky eine vorläufige Abmeldung vor, die dann von den Ämtern vollständig mit allen nachgelagerten Prozessen auch als solche bearbeitet wird. So war zumindestens Anfang Juni die Auskunft der Zulassungsstelle GE.

    Ciao
    Tom


    http://1300ccm.de - Online-Magazin über Oldtimer, Youngtimer und historischen Motorsport

  • Zitat von Tom_Kyle

    Ja ab 2007, nur leider ist da das Datum der Abmeldung maßgeblich. Und das liegt wohl in diesem Jahr. Also nimmt Jabberwocky eine vorläufige Abmeldung vor, die dann von den Ämtern vollständig mit allen nachgelagerten Prozessen auch als solche bearbeitet wird. So war zumindestens Anfang Juni die Auskunft der Zulassungsstelle GE.

    Ciao
    Tom


    So scheint mir das irgendwie auch. Nur ob die das im städtischen Callcenter so genau wissen...

    Ich werde mal berichten, wenn ich mehr weiss.

    Gruß, Jakob

    Besser you have it and don't brauch it, als you brauch it and don't have it…

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